2.10.2023 FAIRFAMILY

Internetpauschale: Eine versteckte Form der Gehaltserhöhung?

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Die Internetpauschale ist steuerlich begünstigt und könnte als eine preiswerte Gehaltserhöhung genutzt werden. Aber ist sie dann wirklich ein Benefit?

Was ist die Internetpauschale?

Über die Internetpauschale kann der Arbeitgeber die berufliche und private Nutzung des Internetanschlusses seiner Mitarbeiter bezuschussen. Der Betrag zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ist gesetzlich auf maximal 50 Euro pro Monat festgelegt.

Die Internetpauschale muss nicht zwangsläufig als Sachbezug gesehen werden, auch wenn sie zu den Sachleistungen zählt. Sie wird vor dem Gesetz bevorzugt behandelt und muss – von der Buchhaltung richtig abgerechnet – nicht zur monatlichen 50-Euro-Grenze von herkömmlichen Benefits angerechnet werden.

Für die Internetpauschale zahlt der Arbeitnehmer keine Steuern oder Sozialabgaben. Lediglich Kirchensteuer oder der Solidaritätszuschlag können erhoben werden. Ähnlich wie auch bei der Erholungsbeihilfe wird die Internetpauschale vom Arbeitgeber mit nur 25 Prozent versteuert.

Das Hauptziel der Internetpauschale ist es, die Nutzung moderner Medien in privaten Haushalten zu fördern. Es geht nicht primär darum, den Gebrauch des Home Office finanziell zu unterstützen. Dennoch kann das ein netter Nebeneffekt sein, den die Pauschale für den privaten Internetanschluss ermöglicht.

Eine Auszahlung von Seiten des Arbeitgebers ist jedoch vollkommen freiwillig. Arbeitnehmer haben keine gesetzlichen Ansprüche auf die Internetpauschale.

Wann wird die Internetpauschale ausgezahlt?

Es gibt einige gesetzliche Vorschriften, die vorgeben, wann die Internetpauschale ausgezahlt wird. Das Einkommensteuergesetz (EStG) gibt dafür eine Rechtsgrundlage für die steuerfreie Internetpauschale, für welche Ausgaben das Geld genutzt werden darf. Laut §40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG gehören dazu etwa:

  • Datenverarbeitungsgeräte
  • Internetzugang
  • Internetnutzung
  • Zubehör

Sämtliche Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Internetnutzung können durch die Internetpauschale bezuschusst werden. Sowohl die laufenden Kosten für die Internetnutzung als auch die Einrichtung des Internetzugangs werden von der Internetpauschale getragen. Die Verwendung muss nicht nur betrieblichen Zwecken dienen, sondern auch die private Nutzung des Internets ist mitfinanziert.

Wichtig ist es zu betonen, dass alle Anschlüsse und Verträge auf den Namen des Mitarbeiters laufen müssen. Es muss sich um einen reinen Privatanschluss handeln. Hat er gar keinen privaten Internetanschluss, nutzt den seiner Nachbarn mit oder greift auf einen freien Hotspot zurück, so darf keine Internetpauschale an ihn ausgezahlt werden.

Wird ein gemeinsamer Anschluss geteilt, in einer WG zum Beispiel, erhält der Arbeitnehmer auch nur einen Anteil der Kosten erstattet, die er dort zu tragen hat. Auch hier darf eine vollwertige Internetpauschale nicht ausgegeben werden.

Ebenfalls zu beachten ist, dass die Internetpauschale an jeden Mitarbeiter gezahlt werden darf. Es spielt keine Rolle, ob er fast nur im Home Office arbeitet oder an jedem Arbeitstag ins Büro kommt. Auch ob die Arbeitskraft Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, hat auf die Höhe des Betrags der Pauschale keinen Einfluss. Selbst Aushilfen, Azubis und Werkstudenten dürfen sie bis zu 600 Euro pro Jahr erhalten.

Frau sitz vor ihrem Laptop und zählt Euroscheine

Internetpauschale als versteckte Gehaltserhöhung nutzen?

Viele Arbeitgeber sehen in der Internetpauschale eine versteckte Gehaltserhöhung. Die Vorteile sind klar: Durch die steuerliche Begünstigung müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutlich weniger Abgaben zahlen. 

Durch die Bezuschussung des privaten Internets können so im Jahr bis zu 600,00 Euro für den Arbeitgeber steuerlich günstig und für den Arbeitnehmer sogar steuer- und abgabenfrei umgesetzt werden. Beide Parteien haben mehr von der Bruttolohnsteigerung, da für sie durch die Internetpauschale mehr Geld übrig bleibt.

Als versteckte Gehaltserhöhung ist die Internetpauschale geeignet. Aber ist sie auch ein echtes Mitarbeiter-Benefit, über das sich Deine Mitarbeiter freuen? Das große Problem der Internetpauschale ist, dass sämtliche Verträge und Kosten über den Namen des Mitarbeiters laufen müssen. Wer also keinen eigenen Anschluss besitzt, für den gibt es auch kein Benefit, das Internetpauschale heißt.

Aber auch die verschiedenen Anschlusskosten können auch schon eine Ungleichheit in der Belegschaft hervorrufen. Wer hohe Kosten zu tragen hat, der wird auch die vollen 50 Euro monatlich in Anspruch nehmen dürfen. Wer allerdings geringere Internetkosten besitzt, dem dürfen auch nur diese erstattet werden. Möglicherweise sind das dann weniger als die 50 Euro, die der Mitarbeiter mit den hohen Kosten vollständig erstattet bekommt.

Fazit: Als Lohnerhöhung kannst Du die Internetpauschale gut gebrauchen. Mehr Vorteile bietet sie für Dich als Arbeitgeber allerdings nicht. Als Mitarbeiter-Benefit solltest Du Dir aber eine Alternative suchen. Wir haben da was für Dich!

Aber wie wirkt ein hoher Lohn? Sicherlich freuen sich Deine Mitarbeiter darüber. Doch ist diese Freude auch nachhaltig? Wenn Du Dich mit einem besseren Gehalt als Deine Konkurrenz zeigst, wird diese ihre Löhne ganz sicher schnell anpassen. Schließlich verfolgt sie mit der Gehaltssteigerung die gleichen Ziele wie Du.

Das hohe Gehalt macht Dich über lange Sicht also auch nicht zu einem Arbeitgeber, der aus der Menge hervorsticht. Ein höheres Gehalt wird eher zur Normalität und damit von Deinen Mitarbeitern irgendwann nicht mehr als etwas Besonderes angesehen.

Zu niedrige Gehälter bilden eine Gefahr, zu hohe hingegen zeigen keine nachhaltige Wirkung. Doch gibt es eine Alternative für eine Gehaltserhöhung, die eine bessere Wirkung zeigt?

 Benefits richtig nutzen

Um Deine Mitarbeiter zufrieden und glücklich zu machen, brauchst Du mehr als eine Internetpauschale. Hier solltest Du am besten mit Benefits arbeiten. Und die besten Benefits sind emotionale Lohnbestandteile.

Zu emotionalen Lohnbestandteilen zählt etwa die Einführung eines firmeneigenen Gesundheits-Benefit-Systems. FAIRFAMILY bietet Dir ein Sortiment aus über 300 Gesundheitsleistungen, aus denen Du Dein eigenes Benefit-System individuell zusammenstellen kannst. Dazu zählen Leistungen wie:

  • Gesundheitscoachings
  • Zahnbehandlungen und Zahnersatz
  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Facharzttermin innerhalb weniger Tage
  • Heilpraktiker-Behandlungen und Massagen
  • Übernahme von Eigenbeiträgen für Arzneimittel u. Sehhilfen

Deine Mitarbeiter können selbst wählen, welche Leistungen sie – und ihre direkten Angehörigen – in Anspruch nehmen. Finanziert wird alles über ein jährliches Gesundheitsbudget, über das sie frei verfügen können.

Und auch Du als Arbeitgeber profitierst von der Einführung eines solchen Benefits. Das Gesundheits-Benefit-System ist nämlich nicht nur steuerlich begünstigt wie die Internetpauschale, sondern wird sogar vom Staat gefördert! Für gerade einmal 30 Euro Einsatz im Monat, kannst Du bereits über 1.000 Euro an Netto-Mehrwerten im Jahr für Deine Mitarbeiter herausholen.

Wenn Du wirklich alle Mitarbeiter gleichermaßen erreichen, die Mitarbeiterbindung stärken und den Krankenstand senken möchtest, sind emotionale Lohnbestandteile deutlich besser geeignet. Aber das schließt natürlich nicht aus, dass Du die Internetpauschale als eine versteckte Lohnerhöhung nutzen kannst.

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