15. November 2024
FAIRFAMILY

Die Inflationsausgleichsprämie – Top oder Flop?

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Welche Möglichkeiten bietet Dir als Arbeitgeber der Einsatz der Inflationsausgleichsprämie? Wie wirkt sie auf Deine Mitarbeiter und kannst Du ihnen damit etwas Gutes tun? Was musst Du beachten, wenn Du Dich für den Einsatz der Prämie entscheidest? 

FAIRFAMILY möchte Dir einen Überblick geben, ob es sinnvoll ist, mit der Inflationsausgleichsprämie zu arbeiten. Hält sie wirklich das, was sie verspricht? Wir zeigen Dir, was die Inflationsausgleichsprämie kann und wie Du handeln musst, wenn Du sie einsetzen möchtest.

Frau sitz vor ihrem Laptop und zählt Euroscheine

Was ist die Inflationsausgleichsprämie?

Die sogenannte Inflationsausgleichsprämie (IAP) ist eine Maßnahme der Bundesregierung, mit der die Folgen einer starken Inflation abgemildert werden sollen. Bis zum Ende des Jahres 2024 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zusätzlich zum Lohn zahlen. Das kann ein einmaliger Betrag sein oder auf mehrere Monate verteilt und zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden.

Der Gesetzesbeschluss (BGBl 2022 I S. 1743) erfolgte am 19. Oktober 2022. Zu diesem Zeitpunkt lag die Inflationsrate in Deutschland bei 10,4 Prozent – ein Wert höher als bei der Ölkrise der 1970er Jahre! Gründe dafür waren eine verfehlte Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), die Folgen der Corona-Krise, der Ukraine Krieg und extrem gestiegene Energiepreise. Das Leben wurde für Arbeitnehmer und Arbeitgeber immer teurer. Zumindest sollte Arbeitgebern mit der Inflationsausgleichsprämie ein Werkzeug an die Hand gegeben werden, um ihren Angestellten bei der Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise unter die Arme zu greifen.

Exkurs: Inflation und Kaufkraftkapazität

Inflation ist der Prozess, bei dem das allgemeine Preisniveau von Waren und Dienstleistungen in einer Wirtschaft über einen bestimmten Zeitraum hinweg ansteigt. Dies senkt die Kaufkraft des Geldes, da weniger mit derselben Geldmenge gekauft werden kann. Das Maß dafür, wie viel eine Währungseinheit in Bezug auf Waren und Dienstleistungen erwerben kann, wird als Kaufkraftkapazität (KKP) bezeichnet. Die KKP sinkt in Zeiten hoher Inflation, sodass Unternehmen und Verbraucher für die gleiche Menge an Waren oder Dienstleistungen mehr bezahlen müssen. Das bremst die wirtschaftliche Aktivität und kann den Lebensstandard erheblich beeinträchtigen.

Das Problem an hoher Inflation und sinkender Kaufkraftkapazität ist, dass sie bei Arbeitnehmern nur durch steigende Löhne ausgeglichen werden kann. Da aber auch Unternehmer mit steigenden Kosten zu kämpfen haben, ist die Erhöhung der Gehälter nicht immer eine umsetzbare Option. Erst recht nicht, wenn diese weit oberhalb von 10 Prozent liegen muss, um die Inflation 1:1 auszugleichen. Da die Inflationsausgleichsprämie steuer- und abgabenfrei ist, fällt dieses “Geldgeschenk” des Arbeitgebers nicht ganz so hoch ins Gewicht, wie etwa eine reguläre Lohnerhöhung.

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Die Inflationsausgleichsprämie ist keine Lohnerhöhung!

Wenn Du Deinen Mitarbeitern eine Inflationsausgleichsprämie zahlen möchtest, gibt es einige Vorgaben zu beachten:

  • Bezugsberechtigte: In der Regel haben alle Angestellten die Möglichkeit, eine Prämie als Inflationsausgleich zu erhalten. Diese Regelung gilt nicht für bestimmte Arbeitnehmergruppen.
  • Höhe der Prämie: Die Belohnung kann steuer- und sozialabgabenfrei bis zu einem Betrag von 3.000 Euro ausgezahlt werden.
  • Zeitraum: Arbeitgeber können die Prämie noch bis zum 31. Dezember 2024 auszahlen.
  • Zusatz zum Gehalt: Es ist von Bedeutung, dass die Prämie neben dem bereits geschuldeten Arbeitslohn ausgezahlt wird.

Es ist nicht erlaubt, die Inflationsausgleichsprämie als Ersatz für eine langfristige Lohnerhöhung oder andere bereits vereinbarte Lohnkomponenten zu verwenden. Sie ist als einmalige Sonderzahlung gedacht, um die durch Inflation bedingten höheren Lebenshaltungskosten abzufedern. Damit der Abstand zu normalen Gehaltszahlungen besteht, musst Du folgende Aspekte beachten, die von § 8 Abs. 4 Satz 1 EStG vorgegeben werden:

  • Die IAP ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Mitarbeiter haben zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn keinen gesetzlichen Anspruch darauf.
  • Der Arbeitslohn darf nicht zugunsten der IAP herabgesetzt bzw. dadurch ersetzt werden.
  • Die IAP darf nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Gehaltserhöhung ausgezahlt werden.
  • Sobald die IAP aufgebraucht ist, darf der Arbeitslohn nicht sofort um die gleiche Menge erhöht werden, um die Prämie zu ersetzen.

Ein Geldgeschenk als geeignetes Benefit?

Im Prinzip kann man die Inflationsausgleichsprämie als ein steuer- und abgabenfreies Geldgeschenk des Arbeitgebers betrachten. Dieses kann zusätzlich zu den herkömmlichen Mitarbeiter-Benefitsausgezahlt werden und hat keinen Einfluss auf den Steuerfreibetrag von 50 Euro im Monat (Bis 2022: 44 Euro). Außerdem handelt es sich bei der Inflationsausgleichsprämie um keinen geldwerten Vorteil.

Im Prinzip ist die Inflationsausgleichsprämie damit ähnlich wie ein Benefit zu handhaben, mit dem Du Deine Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen und Arbeitgeberattraktivität steigern kannst. So schön das ganze jedoch klingt, ein Problem wird oft übersehen: Die Inflationsausgleichsprämie wirkt nicht nachhaltig!

Mit Blick auf die positiven Auswirkungen auf die eigenen Mitarbeiter sind diese bei Lohnerhöhungen oder Geldgeschenken immer sehr schnell verflogen. Das zusätzliche Gehalt wird schnell zur Normalität. Einmalige Prämien wirken noch flüchtiger, da sie bereits im Monat darauf wieder vergessen sind – schließlich erscheinen sie ja nicht mehr auf der Lohnabrechnung.

Viele Arbeitgeber entscheiden sich deshalb dazu, die Inflationsausgleichsprämie über einen längeren Zeitraum hinweg und nicht an einem Stück auszuzahlen. Doch egal, wie hoch die monatlichen Leistungen sind, auch die insgesamt 3.000 Euro sind steuerfrei irgendwann aufgebraucht oder der Stichtag am 1. Januar 2025 erreicht. Ab jetzt gibt es keine zusätzlichen Zahlungen des Arbeitgebers mehr und die Mitarbeiter müssen wieder mit weniger auf dem Konto zurechtkommen. Und das wirkt sich sicherlich nicht positiv auf die Stimmung unter den Mitarbeitern aus.

Besser ist es, das Geld für die Inflationsausgleichsprämie lieber in emotionale Lohnbestandteile zu investieren. Diese können unter Umständen ein Gesundheits-Benefit-System sein, das allen Mitarbeitern auch in Zeiten hoher Inflation und darüber hinaus nachhaltig Mehrwerte bietet. Lasse Dich jetzt am besten von FAIRFAMILY beraten. Mit unserer Unterstützungen erhält Dein Unternehmen die perfekten emotionalen Lohnbestandteile, die besser wirken als jede Inflationsausgleichsprämie.

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FAQ

Ist die Inflationsausgleichsprämie für alle Mitarbeiter verfügbar?

Grundsätzlich können alle Angestellten eine Inflationsausgleichsprämie erhalten, unabhängig von ihrer Position oder Gruppe im Unternehmen.

Was ist der Höchstbetrag der Inflationsausgleichsprämie?

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bis zu 3.000 Euro als Inflationsausgleichsprämie steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen. Die Auszahlung ist vom Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 möglich und kann auch schrittweise erfolgen.

Kann die Inflationsausgleichsprämie Lohnerhöhungen ersetzen?

Die Inflationsausgleichsprämie darf nicht als Ersatz für eine dauerhafte Lohnerhöhung oder andere vereinbarte Lohnbestandteile genutzt werden. Sie ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, auf den Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch haben.