3. Januar 2025
Felix Anrich

Inflationsausgleichsprämie: Die Zusatzleistung im Jahr 2024

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In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten stehen sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer vor enormen Herausforderungen. Die Inflation, die durch globale Krisen, Lieferengpässe und steigende Energiepreise angetrieben wird, belastet private Haushalte und stellt Arbeitgeber vor die Aufgabe, ihre Belegschaft finanziell zu entlasten und gleichzeitig wettbewerbsfähig zu bleiben.

Die Bundesregierung hat mit dem dritten Entlastungspaket einen wichtigen Schritt unternommen, um diese Belastungen abzufedern: die Einführung der Inflationsausgleichsprämie. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden eine steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zu zahlen.

Diese Sonderzahlung kann direkt zur Minderung der steigenden Lebenshaltungskosten beitragen und den finanziellen Druck auf Mitarbeitende erheblich reduzieren. In diesem Blogartikel erklären wir Dir alles Wichtige zur Inflationsausgleichprämie.

Die Inflationsausgleichsprämie bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden eine steuerfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zu zahlen.

Auf einen Blick: Wichtige Eckpunkte der Inflationsausgleichsprämie

  • Steuer- und Sozialversicherungsfrei: Bis zu 3.000 Euro können ausgezahlt werden, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben anfallen.
  • Zeitraum: Die Inflationsausgleichsprämie kann nur noch 2024 gezahlt werden. Mit dem 31. Dezember endet der Gültigkeitszeitraum, im neuen Jahr entfällt die Prämie vollständig.
  • Freiwillige Leistung: Arbeitgeber sind nicht gesetzlich verpflichtet, die Prämie auszuzahlen, was Spielraum für individuelle Lösungen schafft.

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Voraussetzungen und Bedingungen für die Steuerfreiheit

Die Steuerfreiheit der Prämie basiert auf dem § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz (EStG). Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle Zahlungen und Dokumentationen im Einklang mit dieser Regelung stehen.

Damit die Inflationsausgleichsprämie steuer- und abgabenfrei bleibt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Unternehmen sollten darauf achten, die gesetzlichen Vorgaben genau einzuhalten, um die Vorteile dieser Sonderleistung voll ausschöpfen zu können.

Zusatzleistung zum Arbeitslohn

Die Prämie darf nur zusätzlich zum regulären Arbeitsentgelt gezahlt werden. Das bedeutet, dass eine Umwandlung von bestehenden Gehaltsbestandteilen, wie Weihnachtsgeld, Boni oder tariflich geregeltem Lohn, unzulässig ist. Sie muss eine echte Zusatzleistung darstellen.

Inflationsbezug

Es muss ein erkennbarer Zusammenhang mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten und der Inflation bestehen. In der Praxis kann dies durch eine klare Kennzeichnung der Prämie auf der Gehaltsabrechnung als „Inflationsausgleichsprämie“ oder eine entsprechende Dokumentation auf dem Lohnkonto erfolgen.

Keine gesetzliche Verpflichtung

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Als Arbeitgeber bist Du nicht verpflichtet, die Prämie zu zahlen, und Mitarbeitende haben keinen einklagbaren Anspruch darauf. Dies unterscheidet die Inflationsausgleichsprämie von anderen gesetzlichen Leistungen wie beispielsweise dem Mindestlohn.

In der Auszahlung muss klar werden, dass es sich bei der Prämie um eine inflationsbedingte Zusatzzahlung handelt.

Inflationsausgleichsprämie – anspruchsberechtigte Gruppen

Die Inflationsausgleichsprämie steht allen Arbeitnehmern offen, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder auf Minijob-Basis tätig sind. Dabei ist es unerheblich, ob die Beschäftigung auf einem tarifvertraglichen, betrieblichen oder individuellen Arbeitsverhältnis basiert. Anspruchsberechtigt sind:

  • Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte
  • Minijobber und geringfügig Beschäftigte
  • Auszubildende und Praktikanten
  • Elternzeit, Kurzarbeit oder Krankengeld
  • Unter bestimmten Umständen auch Betriebsrentner und Versorgungsempfänger

Ein interessantes Detail ist, dass die Steuerfreiheit pro Arbeitsverhältnis gilt. Mitarbeitende, die mehrere Jobs haben, können die Prämie von jedem Arbeitgeber erhalten. Dies eröffnet zusätzliche Möglichkeiten für Beschäftigte mit Nebenjobs oder mehreren Anstellungen.

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Auszahlungsmodalitäten der Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber haben bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie einen großen Gestaltungsspielraum. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung an die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeitenden und die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Unternehmens.

Einmal- oder Ratenzahlung

Der Höchstbetrag von 3.000 Euro kann auf einen Schlag oder in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Beispielsweise könnten Unternehmen die Prämie monatlich in Raten von 250 Euro auszahlen, was den Mitarbeitenden eine kontinuierliche finanzielle Entlastung bietet.

Sachleistungen

Die Prämie kann nicht nur in Form von Geldzahlungen, sondern auch als Sachleistung erfolgen. Beispiele hierfür sind:

  • Tankgutscheine
  • Warengutscheine
  • Zuschüsse zu ÖPNV-Tickets Wichtig ist, dass diese Leistungen zusätzlich gewährt werden und nicht als Ersatz für bestehende Leistungen dienen.

Dokumentationspflichten für Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen die Zahlungen auf dem Lohnkonto dokumentieren, damit der Zweck der Prämie erkennbar bleibt. Die Zahlung muss jedoch nicht in der Lohnsteuerbescheinigung des Mitarbeitenden aufgeführt werden, was den administrativen Aufwand reduziert.

Die Inflationsausgleichsprämie ist ein wirkungsvolles Instrument zur Stärkung der Mitarbeiterbindung.<br />

Vorteile der Inflationsausgleichsprämie für alle Parteien

Die Inflationsausgleichsprämie ist nicht nur ein Mittel zur Entlastung der Mitarbeitenden, sondern auch ein Instrument zur Stärkung der Mitarbeiterbindung für den Arbeitgeber. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels und des zunehmenden Wettbewerbs um Talente kann diese Maßnahme dazu beitragen, die Attraktivität eines Unternehmens zu erhöhen.

Unternehmen profitieren von:

  • Kosteneffizienz: Da die Prämie steuer- und sozialabgabenfrei ist, entstehen für den Arbeitgeber keine zusätzlichen Kosten wie bei einer regulären Gehaltserhöhung.
  • Mitarbeiterbindung: Durch die finanzielle Unterstützung zeigen Unternehmen Wertschätzung und stärken das Vertrauen der Belegschaft.
  • Wettbewerbsvorteil: Insbesondere in Branchen mit Fachkräftemangel kann die Prämie dazu beitragen, neue Talente zu gewinnen und bestehende Mitarbeitende langfristig zu binden.

Vorteile für Arbeitnehmer

Auch Arbeitnehmer profitieren von der Inflationsausgleichsprämie. Die Steuerfreiheit sorgt dafür, dass der gesamte Betrag direkt bei den Mitarbeitenden ankommt. Gerade in Zeiten steigender Preise ist die Prämie eine willkommene Unterstützung.

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Alternativen und Ergänzungen zur Inflationsausgleichsprämie

Die Inflationsausgleichsprämie ist eine kurzfristige und einmalige Form der Unterstützung. Unternehmen, die langfristig für finanzielle Entlastung sorgen möchten, können zusätzlich oder alternativ folgende Benefits implementieren:

  • Steuerfreie Sachbezüge: Arbeitgeber können monatlich bis zu 50 Euro in Form von Gutscheinen oder Sachbezugskarten steuerfrei gewähren.
  • Mobilitätszuschüsse: Zuschüsse für Jobtickets, Tankgutscheine oder die Bereitstellung von Fahrrädern (z. B. Jobräder) fördern die nachhaltige Mobilität der Mitarbeitenden.
  • Essenszuschüsse: Bis zu 108,45 Euro pro Monat können steuerfrei für Verpflegungskosten übernommen werden.
  • Kita-Zuschüsse: Unterstützung für Kinderbetreuungskosten ist eine attraktive Option für Mitarbeitende mit Familie.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber können zusätzliche Beiträge zur Altersvorsorge leisten, um die langfristige finanzielle Sicherheit der Mitarbeitenden zu erhöhen.
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement: Zuschüsse zu Fitnessprogrammen oder Gesundheitskursen sind eine Investition in die Gesundheit der Belegschaft.

Fazit

Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Maßnahme, die Arbeitgebern ermöglicht, Mitarbeitende mit bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zu unterstützen. Ziel ist es, steigende Lebenshaltungskosten abzufedern und die Bindung der Belegschaft zu stärken. 

Anspruch haben alle Arbeitnehmer, unabhängig von Beschäftigungsart oder Arbeitsumfang. Die Prämie kann flexibel ausgezahlt werden – in Raten, als Einmalbetrag oder in Sachleistungen. 

Arbeitgeber profitieren von einem positiven Signal an Mitarbeitende, während diese die volle, steuerfreie Auszahlung und dadurch eine finanzielle Entlastung genießen. Als Ergänzung bieten sich Mobilitätszuschüsse, Kita-Zuschüsse oder betriebliche Altersvorsorge an, um langfristige Lösungen für finanzielle Herausforderungen zu schaffen.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Inflationsausgleichsprämie

Dürfen Arbeitgeber auch weniger als 3.000 Euro auszahlen?

Ja, die Prämie ist flexibel gestaltbar. Arbeitgeber können auch kleinere Beträge auszahlen, solange sie den Gesamtfreibetrag von 3.000 Euro nicht überschreiten.

Kann die Inflationsausgleichsprämie mit Weihnachts- oder Urlaubsgeld verrechnet werden?

Nein, die Prämie muss eine zusätzliche Leistung sein und darf nicht mit bereits bestehenden Gehaltsbestandteilen verrechnet werden.

Sind Mitarbeitende in Kurzarbeit oder Elternzeit ebenfalls anspruchsberechtigt?

Ja, die Prämie kann auch an Mitarbeitende in Kurzarbeit oder Elternzeit gezahlt werden, sofern ein Arbeitsverhältnis besteht.