24. November 2023
FAIRFAMILY

Gesundheitsbonus – Eine Alternative zur Förderung?

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Der Gesundheitsbonus – ein weiteres Mittel für Arbeitgeber, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter aktiv zu fördern. Doch ist es auch das richtige, um nachhaltig und mit der gesamten Belegschaft damit erfolgreich zu sein?

FAIRFAMILY zeigt Dir, was hinter dem Gesundheitsbonus steckt. Wo liegt der Unterschied zur Gesundheitsförderung und hält er wirklich, was er verspricht? Gibt es vielleicht sogar eine bessere Alternative? Unsere Experten klären Dich auf!

Echter Inflationsausgleich: Gesundheits-Benefit-System

Was ist ein Arbeitgeberbonus für die Gesundheit?

Der Gesundheitsbonus und das Konzept der Gesundheitsprämie sind ein Anreizsystem, das in verschiedenen Situationen verwendet wird, um Menschen dazu zu ermutigen, gesundheitsbewusster zu werden. Das Hauptziel ist es, Menschen dazu zu ermutigen, gesundheitsbewusstes Verhalten zu stärken, wie regelmäßige körperliche Aktivität, eine gesunde Ernährung, das Nichtrauchen und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen.

Wie ein Gesundheitsbonus in Anspruch genommen wird, ist die Entscheidung des Arbeitgebers. Der Bonus darf nicht mit der betrieblichen Gesundheitsförderung (nach § 3 Nr. 34 EStG) verwechselt werden, denn er funktioniert etwas anders. Der Bonus ist keine Finanzierung von zusätzlichen Gesundheitsangeboten des Arbeitgebers. Er ist eher eine Gesundheitsprämie, die der Mitarbeiter erhält, wenn er bestimmte Ziele erreicht – z.B. mit dem Rauchen aufzuhören.

Unternehmen setzen ihn ein, um die Mitarbeiter zu ermutigen, gesündere Lebensweisen zu führen. Es besteht die Möglichkeit, dass der Gesundheitsbonus in Form von finanziellen Belohnungen, Fitnessstudios-Gutscheinen, zusätzlichen Urlaubstagen oder anderen Vorteilen gewährt wird. Das Ziel ist es, nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu verbessern, sondern auch die Produktivität und die Mitarbeiterzufriedenheit langfristig zu steigern.

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Gesundheitsförderung oder Gesundheitsprämie?

Aus steuerlicher Sicht gibt es beim Gesundheitsbonus größere Schwierigkeiten als etwa bei der betrieblichen Gesundheitsförderung. Es kommt auch auf die Ausgestaltung an. Die Gesundheitsförderung ist etwa bis zu 600 Euro jährlich für jeden Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei. Zahlen muss die 600 Euro jedoch der Arbeitgeber bzw. direkt in das betriebliche Gesundheitsmanagement und Angebot investieren.

Doch es muss sich bei dem Investment um innerbetriebliche Angebote handeln oder bei Präventionskursen, die bestimmte Zertifizierungen erhalten haben. Mit dem Geld kann man als Arbeitgeber zum Beispiel keine Beiträge für das Fitnessstudio oder bestimmte Vereine zahlen. Das fällt beim Steuerrecht auf dieselbe Grundlage wie herkömmliche Mitarbeiter-Benefits.

Und hier setzt auch der Gesundheitsbonus an. Ist dieser etwa eine Geldzahlung für das Erreichen eines Etappenziels Deines Mitarbeiters, so kannst Du ihm das Geld auszahlen. Du musst nur stets im Hinterkopf bewahren, dass Dir dieses Geld dann wahrscheinlich bei anderen Mitarbeiter-Benefits fehlt.

Du darfst nämlich auch hier nicht die Grenze von 600 Euro im Jahr überschreiten, sonst wird Dein Gesundheitsbonus zum geldwerten Vorteil. Alles, womit Du die 600-Euro-Grenze überschreitest, ist zu 100 Prozent steuer- und sozialabgabenpflichtig – selbst ein Gesundheitsbonus. Ist dann der Gesundheitsbonus überhaupt etwas richtiges, um die Gesundheit Deiner Belegschaft nachhaltig zu fördern?

Lassen sich Gesundheitsbonus und -förderung kombinieren?

Unter bestimmten Bedingungen sind in Deutschland Arbeitgeberleistungen zur Förderung der betrieblichen Gesundheit steuerfrei. Gemäß § 3 Nr. 34 EStG haben Arbeitgeber die Möglichkeit, steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu 600 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung auszugeben.

Allerdings müssen diese Maßnahmen bestimmten Anforderungen entsprechen und sich auf die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und die Förderung der betrieblichen Gesundheit konzentrieren.

Wenn Du den Gesundheitsbonus mit der Förderung verrechnen möchtest, so müssen Deine Boni aus dem darin zulässigen Angebot bestehen. Du darfst etwa

  • zertifizierte Präventionskurse zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention
  • nicht-zertifizierte Präventionskurse, die aber dem Leitfaden der Prävention entsprechen

anbieten. Ob ein Kurs zertifiziert wird oder ob er den Leitlinien entspricht, entscheiden die Krankenkassen und die “Zentrale Prüfstelle Prävention”. Um unter die Förderung zu fallen, müssen sämtliche Kurse allen Mitarbeitern oder zumindest einer großen Gruppe von ihnen zugänglich sein. Typische Kurse unterliegen der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-System) und behandeln Themen wie:

  • Maßnahmen zur Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Maßnahmen zur Förderung von Bewegung
  • Ernährungsberatung und -schulungen
  • Stressmanagement und psychische Gesundheit
  • Suchtprävention

Wenn Du den Gesundheitsbonus im Rahmen der Förderung auszahlen möchtest, so kannst Du Deine Mitarbeiter damit belohnen, indem Du ihnen die Teilnahme an einem derartigen Angebot ermöglichst. Wenn Du sie mit einer Prämie oder einem Geschenk belohnst, weil z.B. die Raucherentwöhnung erfolgreich war, kannst Du ihnen als Gesundheitsbonus nur die Teilnahme an diesem Angebot ermöglichen.

Du solltest beachten, dass nicht alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gesundheit automatisch unter diese Regelung fallen. Es ist ratsam, die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen oder steuerrechtlichen Rat einzuholen, da die spezifischen Bedingungen und Anforderungen sich ändern können.

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Weitere Einsätze von Gesundheitsboni

Der Gesundheitsbonus wird auch von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen genutzt. Es besteht die Möglichkeit, dass Versicherte, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen, nicht rauchen oder an Gesundheitsprogrammen teilnehmen, Boni oder reduzierte Beiträge erhalten. Dieser Ansatz kann nicht nur die Gesundheit der Versicherten verbessern, sondern auch langfristig die Gesundheitskosten im Gesundheitssystem senken, indem er Krankheiten vorbeugend bekämpft.

Auch Wellness- und Fitnessprogramme sowie bestimmte Gesundheits-Apps und Wearables verwenden auch eine Form des Gesundheitsbonus. Nutzer, die Gesundheitsziele erreichen oder regelmäßig ihre Aktivitäten verfolgen, können Belohnungen oder Boni erhalten.

Hier ist jedoch oft das Problem, dass jeder für sich diese Form des Gesundheitsbonus nutzt. Wenn Du etwa mit einem Belohnungssystem wie in den Fitness-Apps arbeiten möchtest, um Deine Mitarbeiter dauerhaft zu motivieren, wird Dir das nur auf einem gewissen Grad gelingen.

Das große Problem ist, dass Du niemals alle Mitarbeiter gleichermaßen ansprechen wirst. Auf diese Weise wirst Du keinen Gesundheitsbonus einsetzen können, der die Gesundheit Deiner Belegschaft nachhaltig steigert. Gibt es da vielleicht eine bessere Alternative?

Besser als nur ein Bonus: emotionale Lohnbestandteile

Was passiert, wenn Du einen Mitarbeiter für das Erreichen seiner gesundheitlichen Ziele mit einem Gesundheitsbonus ausgezeichnet hast? Richtig, jetzt kommt eine Frage auf: Warum soll Dein Mitarbeiter jetzt weiter machen, wenn er seine Belohnung hat? Soll er z.B. im Extremfall wieder mit dem Rauchen anfangen, um sich durch die erneute Entwöhnung einen neuen Gesundheitsbonus zu verdienen?

Du siehst, die Maßnahmen können sich so in die falsche Richtung entwickeln, wie in dem Beispiel mit dem Rauchen sogar noch gesundheitsschädlich sein. Als guter Arbeitgeber solltest Du Deine Mitarbeiter immer belohnen, schließlich setzen sie sich für Dein Unternehmen ein. Aber eine einzige Belohnung ist der falsche Anreiz, um ihnen dauerhafte Gesundheit zu ermöglichen. Du musst sie dazu motivieren, langfristig selbst an ihrer Gesundheit arbeiten zu wollen – und dafür bietest Du ihnen die Grundlage: emotionale Lohnbestandteile.

Emotionale Lohnbestandteile können ein eigenes Gesundheits-Benefit-System sein. Dieses fällt zwar nicht unter die steuerlichen Vorgaben der Gesundheitsförderung, kann aber als ganz normales Mitarbeiter-Benefit steuerlich abgerechnet werden. Und noch mehr: Es wird sogar vom Staat gefördert!

Du bietest Deinen Mitarbeitern ein riesiges Angebot an Leistungen, aus denen Deine Mitarbeiter frei nach ihren Bedürfnissen wählen können. Dazu gehören zum Beispiel Leistungen wie:

  • Gesundheitscoachings
  • Zahnbehandlungen und Zahnersatz
  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Facharzttermin innerhalb weniger Tage
  • Heilpraktiker-Behandlungen und Massagen
  • Übernahme von Eigenbeiträgen für Arzneimittel u. Sehhilfen

Insgesamt bietet Dir FAIRFAMILY ein Portfolio aus über 300 Leistungen, die Du Deinen Mitarbeitern als Gesundheitsbonus bereitstellen kannst. Stelle Dein eigenes Gesundheits-Benefit-System zusammen, perfekt zugeschnitten auf die Bedürfnisse Deiner Mitarbeiter und Deiner Firma. Und auch Du hättest finanziell für weitere Benefits Raum übrig. Denn für gerade einmal 30 Euro im Monat und pro Mitarbeiter kannst Du über 1.000 Euro für jeden an Leistungen generieren.

Der Gesundheitsbonus kann ein vielseitiges Werkzeug sein, wenn es richtig eingesetzt wird. Zusammen mit der Hilfe von emotionalen Lohnbestandteilen kannst Du positive Verhaltensweisen Deiner Mitarbeiter ausbauen und ihre Gesundheit nachhaltig fördern. Du kannst gerne unsere Unterstützung in Anspruch nehmen. Unsere Experten von FAIRFAMILY helfen Dir, emotionale Lohnbestandteile in Dein Unternehmensmanagement zu integrieren.

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