23.11.2022 FAIRFAMILY

Bildschirmarbeitsplatzbrille für Mitarbeiter – kostenlos und ohne Rezept?

Mehr als zwei Drittel der 25- bis 54-jährigen, aber auch mehr als 60 Prozent der über 55-jährigen Deutschen verbrauchen laut Statistischem Bundesamt täglich Zeit mit Arbeit vor dem Computerbildschirm. Das führt oft zu Überbeanspruchung der Augen. Deine Mitarbeiter haben nach fachkundig festgestelltem Bedarf und Rezept einen Anspruch, eine kostenlose Bildschirmarbeitsplatzbrille von Dir als Arbeitgeber zu erhalten. Aber Achtung: Mit dem innovativen und einzigartigen FAIRFAMILY-Ansatz werden jetzt verwaltungsarm und flexibel auch qualifizierte Mitarbeiter etwas aus einem Bündel von über 300 Gesundheitsleistungen gefördert oder subventioniert, die keine Brille haben oder tragen müssen. 

Hintergrund für die vielen Fälle einer medizinisch notwendigen Bildschirmarbeitsplatzbrille sind die täglichen Störfaktoren wie Flimmern, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm sowie störende Kontraste zwischen dem Vorder- und Hintergrund der Monitore. Hinzu kommen regelmäßig falsche Sitzabstände, aber auch unpassende Raumbeleuchtungen oder grelle Sonneneinstrahlung. Umstände, die im Ergebnis oft eine individuell eingestellte Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich machen.   

Unter bestimmten Bedingungen haben Deine Mitarbeiter dann einen rechtlichen Anspruch, eine solche Brille kostenlos zu erhalten. Die Anspruchsgrundlage für die Kostenerstattung ist die seit Ende 2008 bei uns geltende Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Ziel der Verordnung ist die frühzeitige Erkennung arbeitsbedingter Erkrankungen. Denn laut Anhang zur ArbMedVV (Teil 4 Absatz 2) müssen Deinen Beschäftigten insbesondere im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung gestellt werden. Bedingung dafür ist: Es muss das Ergebnis der Angebotsvorsorge sein, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind. Die Details zur Bereitstellung regelt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV). Denn die Bildschirmarbeitsplatzbrille gilt als eine solche “persönliche Schutzausrüstung” im Sinne der PSA-BV. So bist Du als Arbeitgeber nach der ArbMedVV verpflichtet, den an Bildschirmgeräten beschäftigten Mitarbeitern diese Bildschirmarbeitsplatzbrille zur Verfügung zu stellen und die Kosten „in erforderlichem Umfang“ zu übernehmen.

Für welche Brillen übernimmt der Arbeitgeber die Kosten?

Die für Deine Mitarbeiter kostenlosen Bildschirmarbeitsbrillen unterscheiden sich von herkömmlichen Brillen anhand eines wichtigen Merkmals: Der Sehdistanz, für welche diese individuell optimiert worden sind. Die üblichen Korrektionsgläser wie bei einer Lesebrille sind nicht hinreichend. Genau genommen sind das die Anforderungen an eine Bildschirmarbeitsbrille:

  • Sie ist von einem Arzt speziell für die Arbeit an einem Monitor verschrieben worden;
  • Sie sollte für die Bildschirmarbeit optimiert und daher auf eine Distanz zwischen 50 und 70 Zentimeter ausgerichtet sein. Zumeist ist das der Abstand zwischen den Augen und der Bildschirmoberfläche;
  • Zudem bietet sie mit diesem Abstand ausreichend Schutz gegenüber den Monitoren als Strahlenquelle. Ansonsten könnte bei kürzeren Abständen die Augenbelastung zu groß werden;

Mit der Bildschirmarbeitsplatzbrille wird insbesondere jenen Mitarbeitern geholfen, die jeden Arbeitstag viele Stunden vor dem Monitor arbeiten müssen und bereits an einer ausgeprägten Weitsichtigkeit leiden.

Bildschirmarbeitsplatzbrille

Der innovative und einzigartige FAIRFAMILY-Ansatz – flexible Lösungen verwaltungsarm für alle!

Mitarbeiter, die eine Bildschirmarbeitsplatzbrille brauchen, müssen daher von Dir unter bestimmten Voraussetzungen und Grenzen eine entsprechende Brille bezahlt bekommen. Dieser Weg ist aber heute umständlich, sehr reglementiert sowie bürokratisch aufwändig und erreicht ja mit der Bildschirmarbeitsplatzbrille nur diejenigen, die diese brauchen. Aber was ist mit allen anderen? Kurzum: Dieser Weg ist veraltet und aus der Zeit, denn

  • es werden nur besondere Brillen
  • in bestimmten Grenzen und Ausstattungen
  • bei einem relativ hohen Aufwand (insbesondere Rezept-Verwaltung, Personalabteilung) gefördert.

Hier bietet FAIRFAMILY einen innovativen und einzigartigen Ansatz als ziemlich verwaltungsarme Lösung – und zwar für alle Deine Mitarbeiter. Das sind die Details und Vorteile für Dein Unternehmen:

  • Umfassende Subventionierung und Fördergelder für alle Maßnahmen
  • Bezahlung aller Brillen, auch Sonnenbrillen mit Sehstärken, oder
  • ebenso Kontaktlinsen
  • Abwicklung ohne Rezept durchführbar
  • Über Hotline zur Facharzt-Terminvereinbarung auch schnellere Augenarzttermine 
  • Unternehmer bleibt vom Abrechnungsaufwand unbehelligt, da digitaler Prozess (u.a. für Rechnungen)
  • Für Mitarbeiter ohne Brille: über 300 weitere Gesundheitsleistungen nutzbar
  • Sogar Leistungen für Familienangehörige sind inklusive

Das Besondere an diesem FAIRFAMILY-Ansatz ist also die flexible und breite Ausrichtung der Maßnahmen, von denen auch Mitarbeiter ohne Bildschirmarbeitsplatzbrille profitieren: Unter anderem können sie mit diesem umfassenden System auch Massagen, Krankengymnastik, Physiotherapien oder Fachärzte-Termine innerhalb von nur fünf Tagen nutzen. Das ist weit über die Förderung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille hinaus gedacht.

Achtung: Fördermittel und Steuervorteile verfallen meist ungenutzt!

Der Staat fördert Unternehmen, die in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter investieren. Das hilft, die Finanzierung solcher Gesundheitsmaßnahmen noch wirtschaftlicher zu gestalten. FAIRFAMILY weiß nur zu gut, dass 95 Prozent der Unternehmen neben den steuerlichen Vorteilen vor allem die dafür geschaffenen Fördergelder verfallen lassen.

Das ist sehr schade, denn Dein Betrieb kann zum Beispiel für jedes Jahr pro Mitarbeiter bis zu 600 Euro für Maßnahmen zur Förderung seiner Gesundheit ausgeben, ohne dass Du als Arbeitgeber diese Zuwendungen versteuern musst (§ 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz – EStG).

Außerdem: Werden steuerliche Vorteile und Fördergelder berücksichtigt, sorgen wir für einen Leistungs-Vervielfacher: Zum Beispiel dann, wenn Du Deinem Mitarbeiter 30 EUR mehr pro Monat (wärst 15 – 18 EUR Netto) zahlst, erreichst Du über 1.000 EUR Netto-Mehrwert in den Leistungen durch automatisierten Abruf von Fördergeldern!

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