23.11.2022 FAIRFAMILY

Brille für den Bildschirmarbeitsplatz vom Arbeitgeber?

Rund zwei Drittel aller Arbeitnehmer verrichten laut Statistischem Bundesamt täglich ihre Arbeit vor dem Computerbildschirm. Das führt oft zu Überbeanspruchung und führt zu trockenen Augen. Wird durch einen Facharzt der Bedarf festgestellt, haben Mitarbeiter Anspruch auf eine kostenlose Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz.

Hintergrund für die vielen Fälle einer medizinisch notwendigen Brille am Bildschirmarbeitsplatz vom Arbeitgeber sind Störfaktoren wie Flimmern, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm. Außerdem kann es auf kurzen bis mittleren Distanzen störende Kontraste zwischen dem Monitor und der Umgebung geben.

Hinzu kommen regelmäßig falsche Sitzabstände, falsche Entfernungen zwischen Bildschirm und Tastatur, aber auch unpassende Raumbeleuchtungen oder grelle Sonneneinstrahlung für Tätigkeiten am Bildschirm. Auch hier kann es zu Klagen und Beschwerden kommen. All das sind Umstände, die für manche Mitarbeiter eine individuell eingestellte Brille für einen Bildschirmarbeitsplatz vom Arbeitgeber erforderlich machen.

Was ist eine Brille am Bildschirmarbeitsplatz, die vom Arbeitgeber kommt?

Eine Brille für den Bildschirmarbeitsplatz, auch als Computerbrille bekannt, ist speziell gestaltet, um die Augenbelastung zu reduzieren. Diese kann durch lange Zeiträume vor einem Monitor entstehen. Sie ist typischerweise mit einer speziellen Beschichtung ausgestattet, um die Menge an blauem Licht, das vom Bildschirm ausgeht, zu reduzieren.

Im Gegensatz zu normalen Brillen sind Sehhilfen für den Bildschirmarbeitsplatz oft auf eine spezifische Entfernung fokussiert, nämlich die Distanz zwischen den Augen und dem Computerbildschirm. Zudem können sie spezielle Gläser haben, die den Kontrast erhöhen und das visuelle Rauschen beim Arbeiten am Bildschirm reduzieren. Im Allgemeinen sind sie für Personen konzipiert, die lange Stunden vor dem Computer verbringen, um die Augenbelastung zu minimieren und die Sehleistung zu optimieren.

Der rechtliche Anspruch auf eine Brille vom Arbeitgeber

Unter bestimmten Bedingungen haben Deine Mitarbeiter einen rechtlichen Anspruch, eine Brille für den Bildschirmarbeitsplatz vom Arbeitgeber zu erhalten. Der Arbeitgeber muss die Kosten komplett tragen, wenn die Brille nicht auch für private Zwecke vom Mitarbeiter genutzt wird.

Die Anspruchsgrundlage für die Kostenerstattung ist die seit dem 1. Januar 2005 bei uns geltende Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Ziel der Verordnung ist die frühzeitige Erkennung arbeitsbedingter Erkrankungen. Denn laut Anhang zur ArbMedVV (§5 Teil 4 Absatz 2) müssen Deinen Beschäftigten spezielle Sehhilfen wie eine Brille am Bildschirmarbeitsplatz vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.

Die Bedingung dafür ist, dass ein Facharzt, bestenfalls der Betriebsarzt oder eine andere fachkundige Person, spezielle Brillen für Deine Mitarbeiter als notwendig anerkennt, da normale Sehhilfen für ihre Arbeit nicht geeignet sind. Nach der gesetzlichen Grundlage braucht es eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Die Details zur Bereitstellung regelt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV).

Eine Brille für den Bildschirmarbeitsplatz vom Arbeitgeber gilt als eine solche “persönliche Schutzausrüstung” im Sinne der PSA-BV. Du bist nach der ArbMedVV verpflichtet, den an Bildschirmgeräten beschäftigten Mitarbeitern eine spezielle Sehhilfe für einen Bildschirmarbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und die Kosten „in erforderlichem Umfang“ zu übernehmen.

Zählen Tablet und Co auch als Monitor?

Nach dem deutschen Gesetz werden unter dem Begriff “Bildschirmarbeitsplätze” alle Arbeitsplätze verstanden, an denen Bildschirmgeräte eine wesentliche Rolle spielen. Dies schließt typischerweise normale Computermonitore ein.

Die Frage, ob andere Geräte wie zum Beispiel Tablets und Handys in diese Kategorie fallen, ist gesetzlich nicht klar definiert. Im Allgemeinen könnte argumentiert werden, dass wenn diese Geräte in erheblichem Umfang für die Arbeit genutzt werden, sie möglicherweise als “Bildschirmgeräte” gelten könnten.

Bei anderen Geräten als den Computermonitoren liegt es meistens im Ermessen des Arbeitgebers, ob er spezielle Sehhilfen bereitstellt oder nicht. Ohne klare gesetzliche Verpflichtung könnte es für den Arbeitgeber finanziell günstiger sein, keine Bildschirmarbeitsplatzbrillen bereitzustellen. Es könnte jedoch auch das Risiko erhöhen, dass Mitarbeiter Augenprobleme entwickeln, was sich wiederum negativ auf die Produktivität auswirken kann.

Bildschirmarbeitsplatzbrille

Der innovative und einzigartige FAIRFAMILY-Ansatz – flexible Lösungen für alle!

Mitarbeiter, die eine Brille für den Bildschirmarbeitsplatz vom Arbeitgeber benötigen, müssen daher von Dir unter bestimmten Voraussetzungen damit ausgestattet werden. Doch auch für Deine Mitarbeiter muss diese Brille unter bestimmten Umständen nicht kostenlos sein. Dazu zählt nicht nur die private Nutzung, sondern auch die zusätzliche Ausstattung. Ist die Notwendigkeit nicht vom Arzt belegt, so müssen Deine Mitarbeiter die Kosten für die Extras selbst tragen.

Möchtest Du allen Mitarbeitern die Möglichkeit geben, ihre Brille auch privat zu nutzen und zusätzliche Ausstattung selbst zu wählen, braucht es eine andere Lösung – zumindest, wenn Du dafür nicht alle Kosten selbst tragen müsstest. Hier bietet FAIRFAMILY einen innovativen und einzigartigen Ansatz und zugleich verwaltungsarme Lösung – und zwar für alle Deine Mitarbeiter. Außerdem ist hier noch viel mehr drin als nur die Brille für den Bildschirmarbeitsplatz vom Arbeitgeber! Das sind die Details und Vorteile von der FAIRFAMILY-Methode für Dein Unternehmen:

  • Umfassende Subventionierung und Fördergelder für alle Maßnahmen
  • Bezahlung aller Brillen, auch Sonnenbrillen mit Sehstärken oder Kontaktlinsen
  • Abwicklung ohne Rezept durchführbar
  • Über Hotline zur Facharzt-Terminvereinbarung auch schnelle Augenarzttermine vereinbar
  • Über 300 weitere Gesundheitsleistungen nutzbar
  • Leistungen für Familienangehörige inklusive

Das Besondere an diesem FAIRFAMILY-Ansatz ist die flexible und breite Ausrichtung der Maßnahmen, von denen Deine Mitarbeiter profitieren. Unter anderem können sie mit diesem umfassenden System auch Massagen, Krankengymnastik, Physiotherapien oder Fachärzte-Termine innerhalb von nur fünf Tagen nutzen. Das ist weit über die Förderung einer Brille für den Bildschirmarbeitsplatz vom Arbeitgeber hinaus gedacht.

Achtung: Fördermittel und Steuervorteile verfallen meist ungenutzt!

Der Staat fördert Unternehmen, die in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter investieren. Das hilft, die Finanzierung solcher Gesundheitsmaßnahmen noch wirtschaftlicher zu gestalten. FAIRFAMILY weiß nur zu gut, dass 95 Prozent der Unternehmen neben den steuerlichen Vorteilen vor allem die dafür geschaffenen Fördergelder verfallen lassen.

Das ist sehr schade, denn Dein Betrieb kann zum Beispiel für jedes Jahr pro Mitarbeiter bis zu 600 Euro für Maßnahmen zur Förderung seiner Gesundheit ausgeben, ohne dass Du als Arbeitgeber diese Zuwendungen versteuern musst (§ 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz – EStG).

Mit einem eigenen Gesundheits-Benefit-System kannst Du dank Vorteilen und Förderung für gerade einmal 30 Euro im Monat pro Mitarbeiter bereits über 1.000 Euro jährlich für jeden an Leistungen generieren. Deine Mitarbeiter können selbst entscheiden, für welche Gesundheitsangebote sie das Budget investieren möchten.

Lasse Dich noch heute von den Experten von FAIRFAMILY beraten! Wir zeigen Dir, wie Du zum Top-Arbeitgeber in Deiner Region wirst!

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