19.3.2023 FAIRFAMILY

Sonderzahlung: Steuerfrei bis zu 3.000 Euro – und danach?

Steigende Inflationsraten belasten nicht nur Dich und Arbeitnehmer. Doch wie kannst Du sie in dieser schweren Lage unterstützen?

Steigende Inflationsraten belasten nicht nur Dich und Arbeitnehmer. Doch wie kannst Du sie in dieser schweren Lage unterstützen? Auch Dein Unternehmen wird möglicherweise mit der starken Inflation zu kämpfen haben. Inflationsraten von über 10% lassen sich nicht so einfach mit einer Lohnerhöhung einfangen, wenn auch Dein Geschäft teurer wird.

Sonderzahlung steuerfrei vs. Lohnerhöhung

Die deutsche Bundesregierung hat darauf versucht zu reagieren. Der Erlass erlaubt es Dir, ab dem 26. Oktober 2022 bis zum 31.12.2024 eine Sonderzahlung steuerfrei an Deine Mitarbeiter auszuschütten. Der Gesamtbetrag von maximal 3.000 Euro pro Mitarbeiter darf in diesem Zeitraum nicht überschritten werden.

Die Sonderzahlung ist steuerfrei, es müssen keine Sozialabgaben darauf entrichtet werden und werden mit dem Arbeitslohn gewährt. Du bist aber nicht verpflichtet, diese Zahlungen an Deine Mitarbeiter auszugeben. Es handelt sich um keine direkte Lohnerhöhung. Die Sonderzahlung ist steuerfrei, weil sie ein freiwilliges Angebot der Arbeitgeber ist. Du kannst Deine Belegschaft mit der Sonderzahlung steuerfrei unterstützen. Doch gelingt Dir das wirklich? Eine herkömmliche Lohnerhöhung würde Dich deutlich mehr kosten. Dennoch, als eine indirekte Lohnerhöhung darfst Du diese Möglichkeit der Förderung nicht ansehen.

Wie weit Du Deine Mitarbeiter unterstützt

Das Angebot der Bundesregierung ist keine schlechte Sache. Doch wird es nicht ausreichen, damit Du Deine Angestellten nachhaltig unterstützen kannst. Du kannst ihnen einen Teil oder alles auf einmal auszahlen. Solltest Du die Sonderzahlung bereits in einem umfassenden Betrag von 3.000 Euro auf einmal auszahlen, kann die Wirkung schnell vergangen sein. Aber auch eine langsame Auszahlung über den gesamten Zeitraum gestreckt, verliert danach ihre Wirkung. Und ganz sicher ist der Betrag nicht hoch genug, um die Inflation über mehrere Monate abzudecken.

Spätestens, wenn die Sonderzahlung steuerfrei nicht mehr durchgeführt werden kann, brauchst Du eine andere Lösung. Ein direkte Auszahlung hat nur einen kurzweiligen Effekt auf die Mitarbeiterzufriedenheit. Doch wenn Deine Angestellten diese über einen längeren Zeitraum erhalten haben, wird es sich anfühlen wie eine Lohnkürzung, wenn sie plötzlich weg ist. Was für zusätzliche Leistungen solltest Du also wählen?

Das Angebot der Bundesregierung ist keine schlechte Sache. Doch wird es nicht ausreichen, damit Du Deine Angestellten nachhaltig unterstützen kannst.

Nachhaltiges Angebot: Emotionale Lohnbestandteile

Du musst Deinen Mitarbeitern mehr bieten als nur eine steuerfreie Sonderzahlung. Für Deine Mitarbeiter ist es wichtig, dass ihnen ein Benefit geboten wird, das nachhaltig und emotional wirkt. Und auch für Dich gibt es vielleicht andere Möglichkeiten der Finanzierung, um ihnen eine weitreichende Unterstützung zu bieten. Emotionale Lohnbestandteile bieten Dir genau diese Lösung. Deine Belegschaft ist stets mit Unkosten konfrontiert, die von einer Sonderzahlung steuerfrei nicht abgedeckt werden. Dazu zählen etwa:

  • Gesundheitsausgaben
  • Mobilitätskosten
  • Ausgaben für Essen
  • Beiträge für private Internet- und Handyrechnungen

Kosten solcher emotionalen Lohnbestandteile lassen sich sogar vom Staat noch fördern! Das ist nicht nur eine freiwillige Sonderzahlung, die steuerfrei abgerechnet wird. Dennoch lassen rund 95% aller Unternehmen diese Förderung verfallen.

Emotionaler Lohnbestandteil: Gesundheits-Benefit-System

Eine Möglichkeit, von den Förderungen zu profitieren, ist ein eigenes Gesundheits-Benefit-System. Es braucht keine Sonderzahlung steuerfrei, denn es profitiert – richtig aufgebaut – von staatlichen Förderungen.

FAIRFAMILY hilft Dir dabei, Dein individuelles Gesundheits-Benefit-System einzurichten. Für gerade einmal 30 Euro steuerfrei Einsatz kannst Du über 1.000 Euro netto Mehrwert zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn für Deine Mitarbeiter herausholen! Deine Mitarbeiter können auf verschiedene Angebote zurückgreifen, die von einem jährlichen Gesundheitsbudget Steuer- und Sozialabgabenfrei bezahlt werden. Deine Angestellten tragen selbst keine Kosten. Massagen, Sehhilfen, Zahnprohylaxe und andere Vorsorgeuntersuchungen werden vom Gesundheitsbudget übernommen. Insgesamt bietet Dir FAIRFAMILY ein Portfolio aus über 300 Leistungen, aus denen Dein individuelles Gesundheits-Benefit-System entstehen wird.

Doch damit nicht genug. Dein Gesundheits-Benefit-System gilt auch für die Familienmitglieder. Auch sie werden von dem Angebot profitieren, da sie nicht von dem Angebot ausgeschlossen werden. Als emotionaler Lohnbestandteil darf das Gesundheitsbudget auch von ihnen mit genutzt werden. Damit auch die gesunde Bewegung gefördert wird, bietet FAIRFAMILY zusätzlich einen digitalen Gesundheitscoach. Dieser lehrt Deine Mitarbeiter nicht nur in einer gesunden Lebensweise. Der Coach bietet eine Reihe an Teamaktivitäten und Belohnungen an.

Nachhaltig positive Auswirkungen auf Mitarbeiter und Betrieb

Anders als eine zeitlich-beschränkte Sonderzahlung, die steuerfrei ist, wirkt Dein Gesundheits-Benefit-System nachhaltig. Du kannst Deine Mitarbeiter und ihre Familien mit den Kosten, die davon übernommen werden, deutlich während der Inflation entlasten.

Und auch für Deinen Betrieb fallen die Ergebnisse nachhaltig positiv aus. Die Arbeitsmotivation und Produktion steigen, der Krankenstand sinkt. Das ist mit einer Sonderzahlung steuerfrei auf lange Sicht nicht umsetzbar. Doch es gibt noch einen weiteren Vorteil: Das Benefit-System wird ganz individuell an Deinen Betrieb angepasst. Es gibt Dir das Alleinstellungsmerkmal, das Du am Markt brauchst, um Dich als TOP-Arbeitgeber in Deiner Region zu präsentieren. Viele Arbeitgeber bieten kein eigenes Gesundheits-Benefit-System. Möchten sie von der Sonderzahlung steuerfrei Gebrauch machen, dann tun sie das nur auf kurze Sicht. Es handelt sich um kein Alleinstellungsmerkmal, so wie Du es Deinen Mitarbeitern bietest.

Lass Dich von uns beraten

Du solltest also mit emotionalen Lohnbestandteilen arbeiten. Das schließt natürlich nicht aus, dass Du Deine Mitarbeiter mit der Sonderzahlung steuerfrei unterstützt. Doch solltest Du auch an die Zukunft denken, um Deine Mitarbeiter nachhaltig zu unterstützen.

Deine Mitarbeiter werden es Dir danken, wenn Du sie auch über diese schwierigen Zeiten der hohen Inflation unterstützt. Ihr Chef ist als TOP-Arbeitgeber nachhaltig für Sie da! Du kannst Dich bei Fragen zum Gesundheits-Benefit-System oder der Sonderzahlung steuerfrei gerne an unsere Fachleute wenden. FAIRFAMILY wird Dich dabei unterstützen, das perfekte Benefits-System in Dein Unternehmen zu integrieren. Wir freuen uns auf Dich!

FAQ:

Wer bekommt die 3.000 € steuerfrei?
Arbeitgeber können diesen Maximalbetrag einmalig oder gestaffelt bis zum 31.12.2024 an ihre Arbeitnehmer auszahlen. Da dies auf freiwilliger Basis geschieht, können alle Mitarbeiter davon profitieren – auch Teilzeit und Aushilfen. Es hat jedoch niemand einen Anspruch auf das Geld.

Sind einmalige Prämien steuerfrei?
Wenn sie unter bestimmte Parameter fallen, sind einmalige Zuwendungen in Deutschland oft steuerfrei. Da genauere Informationen jedoch je nach Bundesland oder Region variieren können, ist es ratsam, sich zunächst mit der örtlichen Steuerbehörde in Verbindung zu setzen. 

Wann ist eine Einmalzahlung sozialversicherungsfrei?
Eine Entschädigungszahlung, wenn sie als übernommenes Entgelt für geleistete Dienste akzeptiert wird, ist in der Regel sozialversicherungsfrei. Auf die Höhe kommt es nicht an. Vergünstigungen, die aufgrund von Vertragsklauseln oder Tarifregelungen gewährt werden, sind von dieser Regel ausgenommen.

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