Geschenke an Mitarbeiter steuerfrei – Was darf es kosten?

Die Gründe für den Einsatz steuerfreier Mitarbeitergeschenke können sehr vielseitig sein. Entweder möchte man als Arbeitgeber die Mitarbeiterzufriedenheit oder die Mitarbeiterbindung verbessern. Auch Image und Arbeitgeberattraktivität lassen sich mit dem Einsatz von Mitarbeiter-Benefits positiv beeinflussen.

Es ist sogar so, dass Mitarbeiter-Benefits zu einem gewissen Teil steuerlich begünstigt werden. Möglichkeiten zur Förderung der betriebsinternen Gesundheit lassen sich sogar über die sogenannte “betriebliche Gesundheitsförderung“ parallel verbuchen.

Doch ab welchem Punkt dürfen Teammitglieder keine steuerfreien Mitarbeitergeschenke mehr erhalten? Wann werden Geschenke an Arbeitnehmer steuer- und beitragspflichtig? Welche Geschenke fallen überhaupt unter diese Regelung?

FAIRFAMILY bringt Licht ins Dunkel.

Geschenke Mitarbeiter steuerfrei

Was sind steuerfreie Geschenke und wie viel dürfen sie kosten?

Was sind steuerfreie Geschenke und wie viel dürfen sie kosten?

Ein Firmenwagen oder etwas Vergleichbares sind definitiv keine Geschenke an Mitarbeiter, die steuerfrei sind. Da ein Firmenwagen vom Arbeitnehmer nicht nur beruflich, sondern auch privat genutzt wird, kann es sich um einen geldwerten Vorteil handeln. Es wird daher ein Sachbezugswert errechnet, der nicht steuer- und sozialversicherungsfrei ist.

Der Grund dafür liegt darin, dass ein Firmenwagen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen viel zu hohen Geldwert besitzt. Gesetzliche Grenzen, denen steuerfreie Benefits des Arbeitgebers unterliegen, werden weit überschritten.

Geschenke an Mitarbeiter werden steuerfrei als Sachbezüge abgerechnet, sofern sie keine speziellen Richtlinien zur Gesundheitsförderung enthalten. Sachbezüge dürfen eine monatliche Grenze von 50 Euro (Stand: 2023; bis 2022 noch 44 Euro pro Monat) nicht überschreiten. Liegen sie auch nur einen Cent darüber, wird der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig.

Auf das ganze Jahr gesehen, stehen also maximal 600 Euro steuerfrei zur Verfügung, die in Benefits investiert werden dürfen. Jedoch lassen sich die Beträge nicht frei über die Monate verteilen. In jedem einzelnen Monat darf die 50-Euro-Grenze nicht mit einem Cent überschritten werden. Herkömmliche Benefits wie diese Beispiele werden daher gerne als steuerfreie Mitarbeitergeschenke ausgegeben:

Ein Firmenwagen oder etwas Vergleichbares sind definitiv keine Geschenke an Mitarbeiter, die steuerfrei sind. Da ein Firmenwagen vom Arbeitnehmer nicht nur beruflich, sondern auch privat genutzt wird, kann es sich um einen geldwerten Vorteil handeln. Es wird daher ein Sachbezugswert errechnet, der nicht steuer- und sozialversicherungsfrei ist.

Der Grund dafür liegt darin, dass ein Firmenwagen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen viel zu hohen Geldwert besitzt. Gesetzliche Grenzen, denen steuerfreie Benefits des Arbeitgebers unterliegen, werden weit überschritten.

Geschenke an Mitarbeiter werden steuerfrei als Sachbezüge abgerechnet, sofern sie keine speziellen Richtlinien zur Gesundheitsförderung enthalten. Sachbezüge dürfen eine monatliche Grenze von 50 Euro (Stand: 2023; bis 2022 noch 44 Euro pro Monat) nicht überschreiten. Liegen sie auch nur einen Cent darüber, wird der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig.

Auf das ganze Jahr gesehen, stehen also maximal 600 Euro steuerfrei zur Verfügung, die in Benefits investiert werden dürfen. Jedoch lassen sich die Beträge nicht frei über die Monate verteilen. In jedem einzelnen Monat darf die 50-Euro-Grenze nicht mit einem Cent überschritten werden. Herkömmliche Benefits wie diese Beispiele werden daher gerne als steuerfreie Mitarbeitergeschenke ausgegeben:

Wichtig ist, stets im Hinterkopf zu behalten, dass steuerfreie Geschenke keine Geldprämien sein dürfen! Geldprämien werden vor dem Gesetz wie eine Gehaltserhöhung behandelt. Wie beim steuerpflichtigen Arbeitslohn ist der volle Betrag zu versteuern. Auch Bezüge von Waren und Dienstleistungen berechtigen nicht, sie als steuerfrei zu behandeln, selbst wenn sie aus dem eigenen Unternehmen stammen.

Wichtig ist, stets im Hinterkopf zu behalten, dass steuerfreie Geschenke keine Geldprämien sein dürfen! Geldprämien werden vor dem Gesetz wie eine Gehaltserhöhung behandelt. Wie beim steuerpflichtigen Arbeitslohn ist der volle Betrag zu versteuern. Auch Bezüge von Waren und Dienstleistungen berechtigen nicht, sie als steuerfrei zu behandeln, selbst wenn sie aus dem eigenen Unternehmen stammen.

Geschenke Mitarbeiter steuerfrei Brief

Gibt es Ausnahmen?

Besondere Anlässe bieten oft eine gute Gelegenheit, um Mitarbeitern eine zusätzliche Zuwendung zukommen zu lassen. Ein solcher Anlass könnte etwa Weihnachten oder ein persönlicher Anlass wie der Geburtstag des Mitarbeiters oder die Geburt eines Kindes sein. Selbst das Firmenjubiläum kann als eine Gelegenheit für Geschenke an Mitarbeiter sein, die steuerfrei gewertet werden.

Aber wann sind zum Beispiel Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter steuerfrei? Auch das Weihnachtsgeld muss in vollem Umfang versteuert werden. Der Grund dafür ist jedoch recht einfach: Es handelt sich beim Weihnachtsgeld nicht um einen steuerfreien Sachbezug, sondern um einen geldwerten Vorteil. Das gekaufte Weihnachtsgeschenk hingegen kann bis zu einer gewissen preislichen Höhe steuerfrei sein.

Mitarbeiterin öffnet Geschenk

Wer steuerfreie Mitarbeitergeschenke verteilen möchte, muss diese also als Sachbezüge und nicht als Geldleistungen kennzeichnen. Das heißt auch, dass sie (bis auf eine Ausnahme) nicht mehr als 50 Euro (brutto) kosten dürfen.

Aber selbst wenn die maximal 600 Euro jährlich pro Mitarbeiter bereits verbraucht wurden, bietet der Anlass des Geschenks eine Möglichkeit, als steuerfreies Benefit angerechnet zu werden. Wenn der Anlass begründet ist, so werden steuerfreie Mitarbeitergeschenke wie ein “13. Kalendermonat” behandelt. Aber auch hier darf der Betrag der Sachbezugsgrenze nur geringfügig überschritten werden.

Eine Aufmerksamkeit bis zu 60 Euro ist steuerfrei möglich, sodass für diese laut einem BFH-Urteil eine Ausnahme für einen Freibetrag von insgesamt 110 Euro zur Verfügung steht (monatl. Sachbezug und Geschenk zusammen). Kommt es zu einem zweiten Mitarbeitergeschenk innerhalb eines Jahres, muss dieses mit 25 Prozent pauschal versteuert werden.

Steuerfreie Mitarbeitergeschenke – Macht das Sinn?

Auf Ziele, wie die Zufriedenheit zu steigern, kann sich ein steuerfreies Mitarbeitergeschenk positiv auswirken. Schließlich freut sich jeder über ein Geschenk. Doch ist dies wirklich eine gute Idee, um Deine Mitarbeiter langfristig glücklich zu machen?

Genau darin liegt das Problem bei steuerfreien Mitarbeitergeschenken: Ihre Wirkung ist nicht nachhaltig. Bei der Übergabe wird sich bestimmt darüber gefreut. Wenige Tage später, wenn der Alltag wieder seine Routine aufgenommen hat, ist das Geschenk bereits vergessen.

Und es gibt noch ein weiteres Problem: Womit möchtest Du Deine Mitarbeiter beschenken? Schenkst Du ihnen zu bestimmten Gelegenheiten immer das gleiche, so ist die Überraschung bereits im Vorfeld verflogen. Diese Normalität kann dann auch einen gegenteiligen Effekt erzielen. Etwa dann, wenn das Geschenk ausbleibt. Jetzt hat es sogar einen negativen Einfluss auf die Mitarbeiterzufriedenheit.

Aber was ist die Alternative? Für jeden Mitarbeiter immer eine andere Überraschung? Jetzt siehst Du Dich wahrscheinlich damit konfrontiert, dass sich Deine Mitarbeiter ungleich behandelt fühlen. Stimmen wie “Warum kriegt der sowas und ich nicht?” oder “Was soll ich denn damit?” werden dann laut. Auch hier verfehlen steuerfreie Mitarbeitergeschenke komplett ihre Ziele. Doch gibt es da vielleicht eine bessere Option?

Dein kostenfreies Erstgespräch

Die deutlich bessere Alternative

Die deutlich bessere Alternative

Geschenke Mitarbeiter steuerfrei Geschenkübergabe

Zunächst stellt sich die Frage: Braucht es überhaupt Geschenke an Mitarbeiter, die steuerfrei sind, oder können andere Benefits deren Ziele besser erreichen? Die Antwort heißt “ja”, wenn es sich um emotionale Lohnbestandteile handelt. Diese wirken nämlich nachhaltig und bieten jedem Deiner Mitarbeiter die gleichen Leistungen.

Bei emotionalen Lohnbestandteilen handelt es sich nicht einfach um ein Geschenk wie einen monatlichen Tankgutschein. Emotionale Lohnbestandteile zeigen Deinen Mitarbeitern, dass Du als Arbeitgeber für sie da bist und Dich um ihr Wohlergehen sorgst. Das hat einen weitaus besseren Effekt als steuerfreie Mitarbeitergeschenke zu persönlichen Ereignissen zu verschenken.

Ein gutes Beispiel für einen emotionalen Lohnbestandteil ist Dein eigenes Gesundheits-Benefit-System. Du bietest Deinen Mitarbeitern die Möglichkeit, in den Genuss spezieller gesundheitlicher Leistungen zu kommen. Leistungen, die sonst nur eine private Krankenkasse bietet:

  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Facharzttermin innerhalb weniger Tage
  • Heilpraktiker-Behandlungen und Massagen
  • Übernahme von Eigenbeiträgen für Arzneimittel u. Sehhilfen
  • Programme für Achtsamkeit für einen besseren Umgang mit Stress
  • Finanzielle Zuschüsse für spezielle Fitness-Aktivitäten

Über ein Gesundheitsbudget können Deine Mitarbeiter frei wählen, welche Gesundheitsleistungen sie in Anspruch nehmen können. Du musst als Arbeitgeber im Monat gerade einmal 30 Euro pro Mitarbeiter bezahlen, um über 1.000 Euro an Netto-Mehrwerten für jeden herauszuholen.

Gesundheitsförderung Massage Teambild

Dein kostenfreies Erstgespräch

Weitaus mehr Vorteile als steuerfreie Geschenke

Aus dem Angebot von FAIRFAMILY kannst Du aus über 300 Gesundheitsleistungen Dein eigenes Gesundheits-Benefit-System einrichten. Mit unserer Unterstützung wird alles auf Deinen Betrieb individuell abgestimmt. Damit schaffst Du ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber Deinen Konkurrenten und verbesserst zugleich Dein Firmenimage.

Doch es kommt noch viel besser, denn ein Gesundheits-Benefit-System hat noch mehr Vorteile. Anders als etwa die Sachbezugkarte, kann das Gesundheits-Benefit-System Deinen Krankenstand senken. Es trägt zu einer besseren Work-Life-Balance bei und wirkt sich positiv auf das Employer Branding aus.

Wenn Du alle Vorteile eines Gesundheits-Benefit-Systems und emotionalen Lohnbestandteilen kennenlernen möchtest, dann wende Dich an FAIRFAMILY. Vereinbare noch heute einen Termin zu einer kostenlosen Potenzialanalyse. Unsere Experten unterstützen Dich, zum TOP-Arbeitgeber in Deiner Region zu werden – denn dafür brauchst Du ganz sicherlich keine steuerfreien Mitarbeitergeschenke! Wir freuen uns auf das Gespräch mit Dir!