Arbeitgeberzuschuss Fitnessstudio – effizient als Teil eines Gesundheits-Benefit-Systems

Der Arbeitgeberzuschuss Fitnessstudio ist eine gute Möglichkeit für Unternehmen, ihre Mitarbeiter über ein modernes, gesundheitliches Benefit zu fördern. Warum? Weil sportliche Mitarbeiter nicht nur gesünder leben, sondern auch besser gelaunt sind – und das dank ihres Arbeitgebers!

Kaum zu glauben, aber über 95 Prozent der Unternehmen lassen solch positive Benefits und mehr verfallen. Dabei bleibt alles unter bestimmten Bedingungen steuer- und sozialversicherungsfrei und wird sogar noch stärker gefördert!

Was ist ein Arbeitgeberzuschuss Fitnessstudio und wie funktioniert er?

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen grundsätzlich keine Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio. Ein attraktiver Benefit für viele Arbeitnehmer ist daher die ganze oder teilweise Übernahme der Fitnessstudio-Beiträge durch den Arbeitgeber.

Hier musst Du dich um nichts kümmern, und oft liegt das Studio in unmittelbarer Nähe Deines Unternehmens. Dann kannst Du als Arbeitgeber eine Rabattierung oder einen Zuschuss zum Besuch des Fitnessstudios anbieten.

Du hast hier verschiedene Möglichkeiten, Deine Mitarbeiter durch einen Fitnessstudio-Beitrag zu unterstützen: Zum Beispiel durch Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem lokalen Anbieter oder durch Bezuschussung von Beiträgen zu einer Fitnessstudio-Kette.

Außerdem können andere Sportangebote wie Freibad, Hallenbad oder Kletterhalle in die Betriebsvereinbarung aufgenommen werden.

Fit für die Arbeit –
Vorteile für den Arbeitgeber

Viele Unternehmen haben inzwischen erkannt, dass ein Arbeitgeberzuschuss fürs Fitnessstudio eine sinnvolle Investition ist. Er bringt Vorteile für beide Seiten – den Arbeitgeber und den Mitarbeiter.

Für den Arbeitgeber kann eine finanzielle Unterstützung der Mitarbeiter beim Besuch eines Fitnessstudios zahlreiche Vorteile mit sich bringen. 

So ist der Arbeitgeberzuschuss Fitnessstudio eine gute Möglichkeit, den eigenen Mitarbeitern ein Geschenk zu machen sowie gleichzeitig etwas für ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu tun. Außerdem kann er damit signalisieren, dass er seinen Mitarbeitern verpflichtet ist und sie ernst nimmt.

Durch regelmäßige Bewegung können die Mitarbeiter nicht nur ihren Gesundheits- und Wellnessstatus verbessern, sondern auch glücklicher und zufriedener werden. Es hat nicht zuletzt positive Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit sowie den Arbeitskomfort der Mitarbeiter.

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Wann ist ein Arbeitgeberzuschuss Fitnessstudio sinnvoll?

Arbeitgeber stellen häufig Rabatte oder Zuschüsse für das Fitnessstudio bereit. Aber ist das wirklich effektiv? Ist ein Arbeitgeberzuschuss Fitnessstudio wirklich effizient oder erreicht er nur wieder die gesunden und fitten Mitarbeiter? Wichtig dabei ist zu beachten: Dass Du als Unternehmer wirklich genau nachvollziehen kannst, ob nicht für etwas gezahlt wird, was am Ende doch nicht genutzt worden ist. Man sollte die Maßnahmen also „tracken“ können. Am besten eignen sich dafür Smartphone-Apps, die zum Beispiel Schritte aufzeichnen können. 

Im Rahmen des Sportangebots der Studios könnten sich zusätzliche Fitness-Tracker oder Smartwatches eignen, um die Erfolge des Trainings messen zu können. Das bietet einen weiteren großen Vorteil: Deine Mitarbeiter können untereinander Challenges erstellen, bei denen sie mit- oder gegeneinander antreten. Das fördert nicht nur die Gesundheit, sondern auch den Zusammenhalt Deines gesamten Teams!

Bei Deiner Analyse der App-Daten solltest Du aber eins immer im Auge behalten: Werden Deine Gesundheitsförderungen auch tatsächlich von allen Mitarbeitern in Anspruch genommen?

Fragen nach den staatlichen Förderungen

Immer mehr Arbeitgeber beteiligen sich an der Gesundheit ihrer Angestellten. Oft geschieht das in Form von Zuschüssen oder der kompletten Übernahme von Fitnessstudio-Mitgliedschaften. Dabei schaut auch das Finanzamt immer öfter genauer hin. Was sagt also der Fiskus in der Praxis dazu?

Mitgliedschaften in Fitnessstudios zählen nicht zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Bekommen Mitarbeiter von ihrem Chef Gutscheine für den Besuch im Fitnessstudio oder die Mitgliedschaft wird vom Betrieb gesponsert, dann bleibt eine Sachleistung bis zu 50 Euro monatlich oder mit einem Freibetrag von 600 Euro jährlich steuerfrei. 

Barleistungen oder Erstattungen vom Arbeitgeber sind jedoch immer steuerpflichtig. Zuschüsse zu Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder im Sportverein werden jedoch nicht gefördert und unterliegen daher auch nicht dem steuerlichen Freibetrag von 600 Euro. Es gibt jedoch trotzdem eine Möglichkeit, den Arbeitgeberzuschuss zum Fitnessstudio steuerfrei zu erhalten: über den Sachbezug.

Apropos Sachbezug: Sachbezüge sind Waren oder Dienstleistungen, die Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber erhalten. Unter bestimmten Umständen können Sachbezüge jährlich mit einem Freibetrag von 600 Euro steuerfrei bleiben. 

Ab dem Jahr 2022 gelten allerdings neue Regeln für Sachbezugsgrenzen. Die Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge wurde zum 1.1.2022 von 44 Euro auf 50 Euro angehoben. Aber nur dann, wenn der Sachbezug tatsächlich vorliegt.

Die Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug ist strikter als bisher. Das bedeutet, dass die Übergabe von Geld an Arbeitnehmer, selbst wenn es als zweckgebundene Leistung für einen Sachbezug ausgegeben worden ist, steuerpflichtig bleibt. Auch nachträgliche Kostenerstattungen sind vom ersten Euro an steuerpflichtig. Gutscheine, die regelmäßig vom Arbeitgeber selbst ausgestellt werden, sind ebenfalls nicht mehr begünstigt, da sie im Ergebnis regelmäßig zu einer nachträglichen Kostenerstattung führen.

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Fazit: Arbeitgeberzuschuss Fitnessstudio

Ein Arbeitgeberzuschuss Fitnessstudio ist als Gesundheitsleistung nur dann effektiv, wenn er von allen Mitarbeitern auch tatsächlich genutzt wird bzw. in Anspruch genommen werden kann. Insbesondere dann, wenn er ein Teil eines ganzheitlichen betrieblichen Gesundheitssystems ist. Dann ist der Zuschuss in Form eines geldwerten Vorteils für alle Beteiligten eine Win-win-Situation. Dies gilt auch für andere betriebliche Angebote an Gesundheitsleistungen.

Hier beraten und betreuen wir Dich gerne, um Dein Unternehmen als einzigartige Arbeitgebermarke zu entwickeln. Insbesondere mit dem FAIRFAMILY-Konzept bieten wir ein attraktiv und modern wirkendes Gesundheits-Benefit-System an. Es ist aus über 4.000 Beratungen mit Spezialisten und Profis aus den Bereichen Recruiting, Arbeitgebermarketing, Personal, Gesundheitsmanagement sowie Förderungsberatungen entstanden. So wird Dein Unternehmen mit Corporate Benefits wie dem Arbeitgeberzuschuss Fitnessstudio zu einem top-attraktiven Arbeitgeber – nicht nur für Deine Angestellten, sondern auch für kommende Bewerber!