Wie Du zum attraktivsten Arbeitgeber Deiner Region & Branche wirst erfährst Du in unserem Report: “Die TOP Arbeitgeber Strategie”. Jetzt herunterladen!
Trage Dich hier ein, um das kostenlose Whitepaper zu erhalten:
Neueste Beiträge
Stärken und Schwächen: Was Führungskräfte wirklich darüber wissen müssen
Du willst die Stärken und Schwächen Deines Teams gezielt nutzen, statt weiter alles selbst zu kompensieren? Im Live Webinar Führung zeigen wir Dir, wie Du mit klarer Rollenverteilung und einem erprobten Führungssystem echte Verantwortung ins Team bringst – aus der...
Mitarbeitermotivation: Definition, Faktoren und wirksame Maßnahmen zum Steigern
Im kostenfreien Live Webinar Führung zeigt Randolph Moreno Sommer Dir, wie Du mit klaren Rollen, echten Ansagen und gesunder Führung Motivation, Leistung und Stabilität in Dein Team bringst. 90 Minuten geballte Praxis aus über 5.000 Beratungen im...
Frauen in Führungspositionen: Zahlen, Ursachen und was der Mittelstand jetzt tun kann
Viele Führungsentscheidungen laufen informell – und begünstigen systematisch die, die ohnehin schon im Netzwerk sitzen. Im Live Webinar Führung zeigt Randolph Moreno Sommer, wie Du mit klaren Rollen, Anerkennung und Systemgesetzen ein Fundament schaffst, auf dem jede...
Entwicklungsplan für Mitarbeiter: Definition, Aufbau und Praxisleitfaden
Entwicklungspläne stehen und fallen mit der Führung dahinter. Im Live Webinar Führung erfährst Du, wie Du Verantwortung ins Team bringst, klare Erwartungen formulierst und Deine Führungskräfte so entwickelst, dass sie eigenständig tragen.[dmpro_popup...
Führungsqualitäten: Die wichtigsten Eigenschaften und Werte erfolgreicher Führungskräfte
Du hast die Theorie verstanden, willst aber wissen, wie Du Verantwortung wirklich ins Team bekommst, Führungskräfte in die Rolle führst und Dich als Geschäftsführer entlastest? Das Live Webinar Führung gibt Dir in 90 Minuten das System – aus 5.000 Beratungen im...
Ist eine Entgeltfortzahlung für Arbeitgeber Pflicht?
Bei den gesetzlichen Regelungen in Deutschland ist der Arbeitgeber verpflichtet, einem Arbeitnehmer bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit das Gehalt oder den Lohn weiter zu zahlen. Diese Entgeltfortzahlung fällt etwa dann an, wenn der Mitarbeiter sich krankschreiben muss und unverschuldet fehlt. Die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entspricht der des normalen Bruttogehaltes.
Der Einsatz der Entgeltfortzahlung bedeutet, dass der Arbeitgeber das Gehalt mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit für eine bestimmte Zeit (typischerweise von einer Dauer bis zu sechs Wochen pro Krankheitsfall) weiter zahlen muss. Der Arbeitnehmer muss in dieser Zeit aus gesundheitlichen Gründen (mit ärztlicher Bescheinigung) keine Arbeitsleistung erbringen können. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, (freiwillig) geleistete Überstunden auf die Dauer der Entgeltfortzahlung anzurechnen bzw. abzuerkennen.
Dies dient dem Schutz der Arbeitnehmer, kann aber auch für den Arbeitgeber finanzielle und organisatorische Probleme hervorrufen. Wenn eine Entgeltfortzahlung besonders häufig vorkommt oder Mitarbeiter länger keine Leistung erbringt, kann dieshohe Kosten nach sich ziehen. Gerade bei kleinen Unternehmen mit begrenzten Ressourcen kann dies auf lange Sicht existenzbedrohend wirken.
Wann ist die Entgeltzahlung keine Pflicht?
Wird ein Arbeitnehmer unverschuldet krank, so muss der Arbeitgeber seiner Zahlungspflicht nachkommen. Kann dem Arbeitnehmer aber eine eigene Schuld bzw. Mitverschulden bei der Krankheit nachgewiesen werden, so kann der Arbeitgeber von der Entgeltzahlung entbunden werden.
Ein Beispiel für ein eigenes Verschulden ist ein Verkehrsunfall: Ist der Arbeitnehmer der Unfallverursacher, muss er diesen nicht vorsätzlich verursacht haben. Der Arbeitgeber muss für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit weiter zahlen.
Wird dem Mitarbeiter aber z.B. Trunkenheit am Steuer nachgewiesen, so ist der Unfall durch sein eigenes Verschulden entstanden. Der Arbeitgeber muss für die Dauer des Ausfalls keinen Lohn zahlen. Auch die Folgen eines rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft können als selbstverschuldete Krankheitsursache angesehen werden.