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Was ist das Krankengeld und wie wird es beantragt?
Das Krankengeld wird in Deutschland von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angeboten. Es dient dazu, versicherten Arbeitnehmern, die aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind, das Einkommen zu ersetzen. Zumindest dann, wenn kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht.
Für Arbeitnehmer, die aufgrund einer Krankheit längere Zeit nicht arbeiten können, bietet diese Leistung eine bedeutende finanzielle Unterstützung. Es dient als sozialer Schutzmechanismus innerhalb des deutschen Gesundheitssystems und hilft, den Lebensunterhalt während der Krankheit sicherzustellen.
Wie gelangst Du an das Krankengeld?
Der Anspruch auf Krankengeld besteht erst, wenn Du als gesetzlich-krankenversicherter Arbeitnehmer Deine Arbeitsunfähigkeit bestätigt bekommt. Dies geht nur durch ein ärztliches Attest, welches Du bei der Krankenkasse vorlegen musst. Jedoch besteht auch die Möglichkeit, dass die Krankenkasse eine weitere ärztliche Untersuchung von Dir verlangt.
Das Krankengeld erhältst Du ab dem Tag, an dem der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung einstellt. Meistens ist das nach sechs Wochen der Erkrankung. Die Leistung wird für eine Dauer von maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit geleistet.
Selbstständige und Freiberufler, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit haben sie die Möglichkeit, eine Option mit Anspruch auf Krankengeld zu wählen, für die zusätzliche Beiträge anfallen.
Finanzielle und steuerrechtliche Fragen
In der Regel muss das Krankengeld 70 Prozent des Bruttoeinkommens ausmachen, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoeinkommens. Die gesetzliche Höchstgrenze wird regelmäßig angepasst.
Obwohl Leistung steuerfrei ist, unterliegt sie dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es sich auf den Steuersatz für das übrige Jahreseinkommen auswirken kann.
Während des Bezugs von Krankengeld musst Du keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung leisten. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen jedoch weiterhin von Dir bezahlt werden.