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Ăber den Autor
Uta Thoms
Die Probezeit ist eine wichtige Testphase fĂŒr Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie dient dazu, die Zusammenarbeit zu prĂŒfen, bevor ein langfristiges ArbeitsverhĂ€ltnis entsteht. Doch welche rechtlichen Vorgaben gibt es? Wie unterscheiden sich Probezeit und Probearbeiten? Und welche KĂŒndigungsfristen gelten? In diesem Beitrag des FAIRFAMILY HR Lexikons erfĂ€hrst Du all das.
- Bedeutung und rechtliche Grundlagen der Probephase
- Unterschiede zwischen Probezeit und Probearbeiten
- Dauer und Anpassungsmöglichkeiten der Probezeit
- KĂŒndigungsfristen und -grĂŒnde in der Probezeit
- Besondere Regelungen: Urlaubsanspruch, Krankheit und Schwangerschaft
- Probezeit bei besonderen Vertragsarten
- Fazit
- FAQ
Bedeutung und rechtliche Grundlagen der Probephase
Die Probezeit dient sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern als Orientierungsphase. In diesem Zeitraum können Unternehmen prĂŒfen, ob der neue Mitarbeitende fachlich und persönlich ins Team passt, wĂ€hrend der*die Arbeitnehmer*in das Arbeitsumfeld, die Unternehmenskultur und ihre Aufgaben bewerten.Â
Eine transparente Kommunikation und klare Erwartungen auf beiden Seiten tragen dazu bei, eine erfolgreiche langfristige Zusammenarbeit zu fördern.
Probezeit: Dauer und gesetzliche Vorschriften
Eine Probezeit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, muss aber vertraglich festgelegt werden, wenn sie Bestandteil des ArbeitsverhĂ€ltnisses sein soll. Laut § 622 Abs. 3 BGB darf der Zeitraum maximal sechs Monate betragen.Â
In der Praxis enden etwa 20-25% aller ArbeitsverhĂ€ltnisse bereits in dieser Phase, wie eine Studie von Personio und Bitkom zeigt. FĂŒr AusbildungsverhĂ€ltnisse gelten abweichende Regelungen: Nach § 20 BBiG betrĂ€gt die gesetzliche Probezeit mindestens vier Wochen und maximal vier Monate.
Unterschiede zwischen Probezeit und Probearbeiten
Das Probearbeiten und die Probezeit haben unterschiedliche Zwecke und rechtliche Rahmenbedingungen.
Probearbeiten:
- Dauer: Meist ein bis drei Tage
- Keine VergĂŒtung und kein Arbeitsvertrag erforderlich
- Dient zur beiderseitigen EinschÀtzung der Zusammenarbeit, ohne dass der Bewerber vollstÀndig ins Team integriert wird
- Rechtlich als EinfĂŒhlungsverhĂ€ltnis betrachtet, das keine Arbeitsverpflichtung schafft
Probezeit:
- Fester Bestandteil des Arbeitsvertrags
- Dauer: Bis zu sechs Monate möglich
- KĂŒndigungsregelungen und arbeitsrechtliche Vorgaben gelten vollstĂ€ndig
- Beinhaltet bereits eine aktive Eingliederung in das Unternehmen
Dauer und Anpassungsmöglichkeiten der Probezeit
Die ĂŒbliche Dauer einer Probephase betrĂ€gt sechs Monate. Eine VerkĂŒrzung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer besondere Leistungen erbringt oder ein kĂŒrzerer Zeitraum im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Wenn bereits relevante Vorerfahrungen bestehen, kann er beispielsweise auf drei Monate verkĂŒrzt werden.
Eine VerlĂ€ngerung ist nur zulĂ€ssig, wenn initial eine kĂŒrzere Dauer als sechs Monate vereinbart wurde und der Arbeitnehmer zustimmt. Seit dem 1. August 2022 gilt zudem eine neue Regelung fĂŒr befristete ArbeitsvertrĂ€ge: Die Probephase muss in einem angemessenen VerhĂ€ltnis zur gesamten Vertragsdauer stehen.
Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit endet die Probezeit automatisch, da dann der gesetzliche KĂŒndigungsschutz nach § 1 Abs. 1 KSchG greift.
KĂŒndigungsfristen und -grĂŒnde in der Probezeit
WĂ€hrend der Probezeit betrĂ€gt die gesetzliche KĂŒndigungsfrist gemÀà § 622 BGB zwei Wochen. Diese KĂŒndigung kann zu jedem beliebigen Tag ausgesprochen werden, nicht nur zum Monatsende.
Ein KĂŒndigungsgrund muss nicht angegeben werden, es darf jedoch keine willkĂŒrliche oder diskriminierende KĂŒndigung erfolgen. Eine KĂŒndigung aufgrund von Geschlecht, Schwangerschaft oder anderen geschĂŒtzten Merkmalen ist also unzulĂ€ssig. FĂŒr Schwangere, Schwerbehinderte und Auszubildende gilt gemÀà §§ 9â10 MuSchG ein SonderkĂŒndigungsschutz.
Nach Ablauf der vereinbarten Zeitspanne verlĂ€ngern sich die KĂŒndigungsfristen je nach Betriebszugehörigkeit:
- 4 Wochen zum 15. oder Monatsende nach Ablauf der Probephase
- 1 Monat KĂŒndigungsfrist nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit
- 7 Monate KĂŒndigungsfrist nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit
Besondere Regelungen: Urlaubsanspruch, Krankheit und Schwangerschaft
WĂ€hrend der Probezeit gelten spezielle Regelungen zu Urlaub, Krankheit und Mutterschutz. So erwerben Arbeitnehmer:innen erwerben anteilig UrlaubsansprĂŒche gemÀà § 5 BUrlG (1/12 des Jahresurlaubs pro Monat). Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit.
Bei Krankheit gibt es in den ersten vier Wochen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, sondern nur auf Krankengeld durch die Krankenkasse. Nach vier Wochen Betriebszugehörigkeit greift die gesetzliche Lohnfortzahlung gemÀà § 3 EFZG.
Besondere Regelungen gibt es fĂŒr Schwangere in der Probezeit. Sie genieĂen einen besonderen Schutz nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Eine KĂŒndigung wĂ€hrend der Schwangerschaft ist dadurch grundsĂ€tzlich unzulĂ€ssig. Die Schwangerschaft muss dem Arbeitgeber zeitnah mitgeteilt werden.
Probezeit bei besonderen Vertragsarten
FĂŒr verschiedene Vertragsarten gelten unterschiedliche Regelungen. Bei befristeten ArbeitsvertrĂ€gen kann eine Probephase vereinbart werden, wie in § 14 Abs. 1 TzBfG festgelegt. Die speziellen KĂŒndigungsregelungen greifen jedoch nur, wenn sie ausdrĂŒcklich im Vertrag festgehalten sind. Seit August 2022 gilt zudem, dass die Dauer in einem angemessenen VerhĂ€ltnis zur Gesamtlaufzeit des Vertrags stehen muss.Â
Auch TarifvertrĂ€ge können von gesetzlichen KĂŒndigungsfristen abweichen. In vielen FĂ€llen sehen sie lĂ€ngere Fristen vor, beispielsweise vier Wochen statt der gesetzlichen zwei Wochen wĂ€hrend der Probezeit.
Fazit
Die Probezeit ist eine entscheidende Orientierungsphase fĂŒr Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Unternehmen prĂŒfen, ob neue Mitarbeitende fachlich und persönlich ins Team passen, wĂ€hrend Arbeitnehmer das Unternehmen und die Arbeitskultur kennenlernen.Â
Rechtlich darf sie maximal sechs Monate betragen, wobei verkĂŒrzte oder verlĂ€ngerte Regelungen in bestimmten FĂ€llen möglich sind. Eine transparente Kommunikation und klare Erwartungen beider Seiten erhöhen die Erfolgschancen und legen den Grundstein fĂŒr eine langfristige, produktive Zusammenarbeit.
FAQ â HĂ€ufig gestellte Fragen zur Probezeit
Kann die Probezeit bei Krankheit verlÀngert werden?
Nein, eine Krankheit fĂŒhrt nicht automatisch zu einer VerlĂ€ngerung der Probezeit. Die vereinbarte Dauer bleibt bestehen, auch wenn der Arbeitnehmer lĂ€ngere Zeit ausfĂ€llt. Eine VerlĂ€ngerung ist nur dann möglich, wenn sie vorab vertraglich festgelegt wurde und beide Seiten zustimmen.
Was passiert mit nicht genommenem Urlaub bei KĂŒndigung in der Probezeit?
Arbeitnehmer haben Anspruch auf ihren anteilig erworbenen Urlaub. Falls der Urlaub vor dem Ende der Probezeit nicht genommen werden kann, muss der Arbeitgeber diesen entweder gewÀhren oder finanziell abgelten (§ 7 BUrlG). Eine Auszahlung ist jedoch nur möglich, wenn der Urlaub nicht mehr genommen werden kann.
Gibt es einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bei KĂŒndigung in der Probezeit?
Ja, Arbeitnehmer haben auch wÀhrend der Probezeit einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (§ 109 GewO). Du kannst zwischen einem einfachen Zeugnis (Angaben zu Art und Dauer der BeschÀftigung) und einem qualifizierten Zeugnis (zusÀtzliche Bewertung von Leistung und Verhalten) wÀhlen.


