Die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft steigen 2027 voraussichtlich erneut. Nach dem aktuellen Entwurf zur Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) liegt der Sachbezugswert für ein Mittag- oder Abendessen bei 4,70 Euro pro Kalendertag, für Verpflegung insgesamt bei 355 Euro monatlich. Für Arbeitgeber bedeutet das vor allem eines: Der steuerfreie Essenszuschuss klettert auf bis zu 7,80 Euro pro Arbeitstag. Die endgültige Zustimmung des Bundesrats steht noch aus, deshalb gelten die Werte als voraussichtlich. Für Deine Lohn- und Gehaltsplanung 2027 lohnt sich trotzdem ein früher Blick auf die konkreten Zahlen für Verpflegung, Unterkunft und Essenszuschuss.
Was sind Sachbezugswerte und warum ändern sie sich 2027?
Sachbezugswerte sind amtlich festgelegte Pauschalbeträge für geldwerte Vorteile, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt gewähren, etwa in Form von Verpflegung oder Unterkunft. Sie sorgen dafür, dass solche Sachleistungen einheitlich bewertet werden, unabhängig vom tatsächlichen Marktpreis der einzelnen Mahlzeit oder Wohnung. Jedes Jahr passt der Gesetzgeber die Werte an die Entwicklung der Verbraucherpreise an. Für 2027 liegt bereits ein Entwurf vor, der zeigt, in welche Richtung sich die Sachbezugswerte voraussichtlich bewegen.
Rechtsgrundlage: SvEV, Bundesrat und § 8 EStG
Die Sachbezugswerte werden in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Grundlage für die Berechnung ist die Verbraucherpreisentwicklung im jeweils vorangegangenen Zwölfmonatszeitraum. Der Entwurf zur Änderung der SvEV muss anschließend den Bundesrat passieren, bevor die neuen Werte zum 1. Januar in Kraft treten. Für 2027 ist dieser Schritt nach aktuellem Stand noch nicht abgeschlossen. Parallel dazu regelt § 8 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG), dass Sachbezüge grundsätzlich mit den amtlich festgelegten Werten anzusetzen sind, sofern kein niedrigerer üblicher Preis nachgewiesen wird. Für Arbeitgeber heißt das konkret: Sobald die SvEV veröffentlicht ist, gelten die Werte einheitlich für Lohnsteuer und Sozialversicherung, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand für die einzelne Mahlzeit oder den Wohnraum.
Sind die Werte für 2027 schon endgültig beschlossen?
Nein. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt lediglich ein Entwurf zur Änderung der SvEV vor, die Bundesratszustimmung steht noch aus. Für die Praxis bedeutet das: Bei der Lohn- und Gehaltsplanung solltest Du die genannten Werte als voraussichtlich behandeln und die endgültige Veröffentlichung im Blick behalten. Ähnlich lief es in den Vorjahren: Auch die Werte für 2026 waren zunächst als Entwurf bekannt und wurden erst kurz vor Jahresende final bestätigt. Die Berechnungsgrundlage bleibt dabei stets die Verbraucherpreisentwicklung, sodass sich Richtung und Größenordnung der Anpassung meist schon Monate vorher gut einschätzen lassen. Für die Lohnabrechnung im Handwerk, in der Pflege oder in der Produktion, wo Verpflegung und Unterkunft besonders häufig als Sachbezug gewährt werden, lohnt sich deshalb schon jetzt ein Blick in die Systeme, damit die Werte zum 1. Januar 2027 ohne Verzögerung angepasst sind.
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Sachbezugswerte 2027 für Verpflegung im Überblick
Die geplanten Sachbezugswerte für Verpflegung betreffen jede kostenlose oder verbilligte Mahlzeit, die Du Deinen Mitarbeitenden zur Verfügung stellst, von der Kantine bis zum Frühstücksangebot. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Zahlen für 2027, bevor die einzelnen Werte im Detail erklärt werden.
- Verpflegung insgesamt: voraussichtlich 355,00 Euro monatlich beziehungsweise 11,83 Euro kalendertäglich
- Frühstück: voraussichtlich 73,00 Euro monatlich beziehungsweise 2,43 Euro täglich
- Mittag- oder Abendessen: voraussichtlich je 141,00 Euro monatlich beziehungsweise 4,70 Euro täglich
Frühstück, Mittagessen, Abendessen und Gesamtwert im Detail
Für volljährige Mitarbeitende und Auszubildende gelten 2027 nach dem aktuellen Entwurf folgende Werte:
Diese Werte gelten unabhängig vom tatsächlichen Marktpreis der Mahlzeit. Übernimmst Du als Arbeitgeber die Verpflegung komplett, setzt Du den vollen Sachbezugswert als geldwerten Vorteil an. Übernimmst Du nur einen Teil, wird lediglich die Differenz zur Zuzahlung des Mitarbeitenden steuerlich relevant.
Vergleich zu 2026: Was steigt konkret?
Gegenüber 2026 steigen die Werte moderat. Nach Angaben der Techniker Krankenkasse lag der Sachbezugswert für Verpflegung insgesamt 2026 bei 345,00 Euro monatlich beziehungsweise 11,50 Euro täglich, für Mittag- und Abendessen bei je 4,57 Euro täglich. Für 2027 bedeutet der Entwurf eine Anhebung um rund 10 Euro monatlich bei der Gesamtverpflegung und um jeweils 0,13 Euro täglich bei Mittag- und Abendessen. Die Anpassung fällt damit ähnlich moderat aus wie in den Vorjahren und folgt der allgemeinen Entwicklung der Verbraucherpreise.
Essenszuschuss 2027: Wie sich der Höchstbetrag von 7,80 Euro zusammensetzt
Für viele mittelständische Unternehmen ist der Essenszuschuss der praktisch relevanteste Teil der Sachbezugswerte, weil er sich unkompliziert über Essensmarken, digitale Gutscheine oder eine Sachbezugskarte umsetzen lässt. Wie hoch der steuerfreie Zuschuss ausfallen darf, hängt direkt am Sachbezugswert für Verpflegung.
In der Beratungspraxis erlebe ich häufig, dass ein Essenszuschuss ohne klare Struktur schnell wirkungslos verpufft. Eine Geschäftsführung aus einem mittelständischen Unternehmen brachte das kürzlich auf den Punkt: „Wir hatten noch einen Essenszuschlag und wir hatten noch die Internetpauschale und irgendwie haben wir nie jemanden glücklich gekriegt.“ Das Problem liegt selten am Betrag selbst, sondern an einer fehlenden Kommunikation und Struktur, wie der Zuschuss genutzt werden kann. Wer die gesetzlichen Rahmenwerte kennt und sie klar an das Team kommuniziert, sorgt dafür, dass diese Leistung auch wirklich als Wertschätzung wahrgenommen wird.
Berechnung: Sachbezugswert plus Arbeitgeberzuschuss
Der maximale steuerfreie Essenszuschuss ergibt sich aus zwei Bestandteilen: dem amtlichen Sachbezugswert für Mittag- oder Abendessen und einem zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss von 3,10 Euro pro Mahlzeit. Für 2027 bedeutet das nach dem aktuellen Entwurf 4,70 Euro Sachbezugswert plus 3,10 Euro Zuschuss, also maximal 7,80 Euro pro Arbeitstag.
Beispiel ohne Eigenanteil
Stellt ein Unternehmen der Fertigungsbranche seinen Mitarbeitenden eine digitale Essensmarke im Wert von 7,80 Euro pro Arbeitstag zur Verfügung, ohne dass die Mitarbeitenden selbst etwas dazuzahlen, bleibt der Zuschuss in dieser Höhe für Arbeitnehmer und Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern der Pflichtanteil von 4,70 Euro pauschal versteuert wird.
Beispiel mit Eigenanteil des Mitarbeitenden
Zahlt der Mitarbeitende selbst mindestens 4,70 Euro für die Mahlzeit dazu, entsteht durch den zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss von 3,10 Euro kein geldwerter Vorteil mehr. Liegt der Eigenanteil darunter, wird die Differenz zwischen Zuzahlung und Sachbezugswert als geldwerter Vorteil steuerlich erfasst.
Wann ist der Zuschuss steuerfrei, wann fällt Pauschalsteuer an?
Der Arbeitgeberzuschuss von 3,10 Euro bleibt in jedem Fall steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Pflichtanteil in Höhe des Sachbezugswerts kann pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und pauschaler Kirchensteuer versteuert werden, wenn keine Verpflegungspauschale für Auswärtstätigkeiten in Anspruch genommen wird. Diese Pauschalversteuerung übernimmst Du als Arbeitgeber, für die Mitarbeitenden bleibt der Zuschuss dadurch komplett ohne Abzüge nutzbar. Voraussetzung ist, dass Ausgabe und Einlösung der Essensmarke arbeitstäglich erfolgen und der Zuschuss den Sachbezugswert um nicht mehr als 3,10 Euro übersteigt.
7,80 Euro pro Arbeitstag. Richtig eingesetzt, spürbar fürs Team.
Sachbezugswerte 2027 für Unterkunft und Wohnung
Neben der Verpflegung passt der Entwurf zur SvEV auch die Sachbezugswerte für Unterkunft und Wohnraum an, die vor allem in der Pflege, im Gastgewerbe und in der Saisonarbeit eine Rolle spielen, wenn Arbeitgeber Wohnraum zur Verfügung stellen.
Pauschalwert Unterkunft und m²-Wert bei Wohnraum
Für eine Unterkunft liegt der Sachbezugswert 2027 voraussichtlich bei 289,00 Euro monatlich beziehungsweise 9,63 Euro kalendertäglich. Handelt es sich dagegen um eine abgeschlossene Wohnung, wird stattdessen mit einem Quadratmeterwert gerechnet: 5,08 Euro je Quadratmeter, bei einfacher Ausstattung ohne Sammelheizung oder Bad 4,15 Euro je Quadratmeter. Liegt der ortsübliche Mietpreis niedriger als dieser Pauschalwert, darf ersatzweise der ortsübliche Mietpreis angesetzt werden, was insbesondere in strukturschwachen Regionen relevant sein kann. Gegenüber 2026, als der Unterkunftswert bei 285 Euro monatlich lag, entspricht der geplante Wert von 289 Euro einer Anhebung um 4 Euro, die sich in etwa mit der Entwicklung bei der Verpflegung deckt.
Sonderregelungen für Auszubildende und Gemeinschaftsunterkunft
Für Auszubildende gelten grundsätzlich dieselben Sachbezugswerte wie für volljährige Mitarbeitende. Bei einer Gemeinschaftsunterkunft, etwa in der Saisonarbeit oder bei mehreren Beschäftigten in einem Zimmer, können Abschläge auf den vollen Unterkunftswert greifen, weil die Nutzung eingeschränkter ist als bei einer eigenen Unterkunft. Für die konkrete Höhe dieser Abschläge lohnt sich im Einzelfall der Blick in die veröffentlichte SvEV, sobald sie final vorliegt.
Essenszuschuss und 50-Euro-Sachbezug: zwei getrennte Bausteine für Mitarbeiter-Benefits
Essenszuschuss und der monatliche 50-Euro-Sachbezug werden in der Praxis häufig verwechselt, dabei handelt es sich um zwei unabhängige steuerliche Regelungen, die sich gut kombinieren lassen.
Praktische Umsetzung: Kantine, Essensgutscheine, digitale Essensmarken
Den Essenszuschuss kannst Du über verschiedene Wege umsetzen: über eine eigene Kantine mit verbilligten Mahlzeiten, über Papier- oder digitale Essensgutscheine oder über eine Sachbezugskarte, die arbeitstäglich mit dem zulässigen Höchstbetrag aufgeladen wird. Der monatliche Freibetrag von bis zu 50 Euro funktioniert dagegen unabhängig von Arbeitstagen und eignet sich zum Beispiel für Tankgutscheine oder eine Guthabenkarte. Wichtig für die Lohnabrechnung: Beide Regelungen laufen getrennt und dürfen nicht miteinander verrechnet werden, auch wenn sie auf derselben Sachbezugskarte landen.
Warum sich die Kombination für Arbeitgeber lohnt
Ein durchdachtes Mitarbeiter-Benefit-System aus Essenszuschuss und einem zusätzlichen Sachbezug wirkt spürbar auf den Nettolohn, ohne dass für Dich als Arbeitgeber zusätzliche Lohnnebenkosten in gleicher Höhe wie bei einer Gehaltserhöhung entstehen. Aus über 5.000 Beratungen weiß ich, dass genau diese Kombination aus steuerfreiem Essenszuschuss und flexiblem Sachbezug bei Mitarbeitenden spürbar besser ankommt als eine reine Bruttolohnerhöhung, weil der Betrag ungekürzt ankommt und die Kaufkraft direkt erhöht, während eine Bruttoerhöhung erst durch Steuer und Sozialabgaben geschmälert wird. Eine Faustformel aus der Praxis: Bei 15 Arbeitstagen im Monat summiert sich der Betrag auf gut 117 Euro netto, für die ein Unternehmen bei einer klassischen Gehaltserhöhung deutlich mehr Bruttolohn aufwenden müsste, damit beim Mitarbeitenden derselbe Betrag ankommt.
Für die Arbeitgeberattraktivität zählt dabei weniger die Höhe des einzelnen Zuschusses, sondern dass das gesamte Benefit-System verständlich kommuniziert wird und im Arbeitsalltag tatsächlich genutzt werden kann. Eine Zusatzleistung, die in der Personalabteilung nur als Excel-Tabelle verwaltet wird und die niemand richtig erklärt bekommt, verpufft genauso wie ein ungenutzter Fitnessstudio-Rabatt. Genau das stärkt langfristig die Mitarbeiterbindung und wirkt sich, richtig eingeführt, auch auf das Employer Branding aus, weil Bewerbende ein klar strukturiertes Gehaltspaket eher wahrnehmen als einzelne Prozentpunkte beim Grundgehalt. In der Lohnabrechnung lohnt sich deshalb ein Prozess, der diesen Zuschuss automatisch an die jährlich aktualisierten Sachbezugswerte anpasst, damit die Werte für 2027 nicht manuell nachgepflegt werden müssen.
Zwei Bausteine, die richtig kombiniert echte Bindung schaffen
Fazit zu Sachbezugswerte 2027
Die Sachbezugswerte 2027 folgen dem gewohnten Muster einer moderaten Anpassung an die Verbraucherpreise: Die Verpflegungswerte steigen leicht, der maximale Essenszuschuss auf 7,80 Euro pro Arbeitstag. Bis zur endgültigen Bestätigung durch den Bundesrat bleiben die Werte ein Entwurf, an der Berechnungslogik aus Sachbezugswert plus 3,10 Euro Arbeitgeberzuschuss ändert sich dadurch erfahrungsgemäß nichts mehr. Für die betriebliche Praxis lohnt sich jetzt schon der Blick auf zwei Punkte: Erstens, ob der Essenszuschuss technisch und arbeitsvertraglich sauber umgesetzt ist, damit die Pauschalversteuerung korrekt läuft. Zweitens, ob Mitarbeitende überhaupt wissen, welchen Wert der Zuschuss hat und wie sie ihn nutzen können. Aus der Beratung zeigt sich immer wieder, dass eine gut kommunizierte Zusatzleistung stärker auf die Zufriedenheit wirkt als ein unklar eingeführtes Benefit-System, selbst wenn der Euro-Betrag identisch ist. Wer die Sachbezugswerte 2027 rechtzeitig in die Lohnabrechnung und die interne Kommunikation einplant, vermeidet Nachfragen im Januar und nutzt den steuerlichen Spielraum von Anfang an vollständig aus.
FAQ: Häufige Fragen zu den Sachbezugswerten 2027
Sind die Sachbezugswerte 2027 schon final beschlossen?
Nein, zum jetzigen Zeitpunkt liegt ein Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vor, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Die Werte gelten deshalb als voraussichtlich.
Wie hoch ist der Sachbezugswert für Verpflegung 2027?
Nach dem aktuellen Entwurf liegt der Sachbezugswert für Verpflegung insgesamt bei 355,00 Euro monatlich beziehungsweise 11,83 Euro kalendertäglich, für Mittag- oder Abendessen bei je 4,70 Euro täglich.
Wie hoch darf der Essenszuschuss 2027 maximal sein?
Der maximale steuerfreie Essenszuschuss liegt voraussichtlich bei 7,80 Euro pro Arbeitstag, zusammengesetzt aus 4,70 Euro Sachbezugswert und 3,10 Euro Arbeitgeberzuschuss.
Was ist der Unterschied zwischen dem 50-Euro-Sachbezug und dem Essenszuschuss?
Der 50-Euro-Sachbezug ist ein monatlicher Freibetrag unabhängig von Arbeitstagen, der Essenszuschuss dagegen ein arbeitstäglicher Betrag, der direkt an den Sachbezugswert für Verpflegung gekoppelt ist. Beide Regelungen lassen sich kombinieren, laufen aber steuerlich getrennt.
Muss der Arbeitgeber den Essenszuschuss pauschal versteuern?
Der Pflichtanteil in Höhe des Sachbezugswerts kann mit 25 Prozent pauschal versteuert werden, der zusätzliche Arbeitgeberzuschuss von 3,10 Euro bleibt in jedem Fall steuer- und sozialversicherungsfrei.
Gelten die neuen Sachbezugswerte auch für Auszubildende?
Ja, die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft gelten einheitlich für volljährige Mitarbeitende einschließlich Auszubildender.









