6 Wochen krank, 1 Tag arbeiten, wieder krank: Was Geschäftsführer wirklich wissen müssen
Krankheit ist oft ein Führungssymptom – lerne, es zu lesen
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Inhaltsverzeichnis:
- Wer zahlt, wenn ein Mitarbeiter nach einem Tag wieder krank wird?
- Der eine Arbeitstag und die Beweislast
- Warum dieses Muster fast nie ein medizinisches Problem ist
- Krankheit als Führungssymptom: Die vier häufigsten Ursachen
- Was die Systemgesetze über das Muster sagen
- Was Du als Geschäftsführer jetzt konkret tun kannst
- Fazit
- Häufige Fragen (FAQ)
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Wenn ein Mitarbeiter 6 Wochen krank war, einen Tag arbeitet und sich direkt wieder krank meldet, stellt sich zuerst die juristische Frage: Wer zahlt? Die Antwort ist klar. Bei derselben Krankheit zahlst Du als Arbeitgeber nicht erneut, die Krankenkasse übernimmt mit Krankengeld. Bei einer nachweislich neuen Krankheit beginnt die 6-Wochen-Frist für die Entgeltfortzahlung von vorn. Das ist die halbe Wahrheit. Die andere Hälfte ist unbequemer. Dieses Muster ist in den meisten Fällen kein medizinisches Problem und keine juristische Grauzone. Es ist ein Führungssymptom. Dieser Artikel ordnet beides ein, das Recht und die eigentliche Ursache.
Wer zahlt, wenn ein Mitarbeiter nach einem Tag wieder krank wird?
Die gesetzliche Grundlage ist das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Ab Tag 43 springt die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld ein, solange die Arbeitsunfähigkeit weiter besteht. Der eine Arbeitstag zwischen zwei Krankheitsphasen ist juristisch kein Reset-Knopf. Er allein lässt keine neue 6-Wochen-Frist entstehen.
Gleiche Krankheit: kein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung
Ist die zweite Arbeitsunfähigkeit auf dieselbe Krankheit zurückzuführen, spricht das Arbeitsrecht von einer Fortsetzungserkrankung. Es gilt der Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles. Beide Krankheitsphasen werden als ein durchgehender Fall behandelt. Die 6 Wochen Entgeltfortzahlung sind damit ausgeschöpft. Ab dem ersten Tag der erneuten Arbeitsunfähigkeit erhält der Mitarbeiter Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse, nicht mehr Lohn von Dir. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts, maximal 90 Prozent des Netto.
Neue Krankheit: Anspruch beginnt von vorn
Handelt es sich bei der zweiten Erkrankung um ein medizinisch eigenständiges Leiden, beginnt der Anspruch auf Lohnfortzahlung neu. Beispiel: Ein Mitarbeiter war 6 Wochen wegen eines Bandscheibenvorfalls ausgefallen, arbeitet einen Tag, bekommt am nächsten Tag eine schwere Grippe. Wenn die Ersterkrankung ausgeheilt war, hast Du erneut bis zu 6 Wochen zu zahlen. Entscheidend ist die medizinische Unabhängigkeit der zweiten Diagnose, nicht die Dauer der Arbeitsfähigkeit dazwischen.
Die 6-Monats- und 12-Monats-Regel im EFZG
Auch bei derselben Krankheit kann ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entstehen. Das regelt § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG. Zwei Fristen kommen in Betracht. Entweder sind seit Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit mindestens 6 Monate vergangen. Oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit sind mindestens 12 Monate verstrichen. Ist eine der Fristen erfüllt, beginnen die 6 Wochen Entgeltfortzahlung neu, auch bei identischer Diagnose.
Die 78-Wochen-Blockfrist beim Krankengeld
Für dieselbe Krankheit zahlt die Krankenkasse maximal 78 Wochen Krankengeld innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren, gerechnet ab dem ersten Tag der ersten Arbeitsunfähigkeit. Eine kurze Rückkehr zur Arbeit unterbricht diese Blockfrist nicht. Erst nach Ablauf der 3 Jahre kann bei erneutem Auftreten der gleichen Krankheit eine neue Blockfrist beginnen. Diese Regelung ist in § 48 SGB V verankert.
Die vier Szenarien im Überblick
Damit Du die Rechtslage schnell einordnen kannst, hier die typischen Konstellationen und ihre Folge für Dich als Arbeitgeber.
Die Tabelle macht einen Punkt besonders deutlich. Es sind nicht Zeit oder Pause entscheidend, sondern Diagnose und medizinische Zusammenhänge. Ein Mitarbeiter, der nach 6 Wochen Bandscheibenvorfall einen Tag arbeitet und sich dann mit Bandscheibe wieder krank meldet, löst keinen neuen Anspruch aus. Ein Mitarbeiter, der denselben Tag arbeitet und sich dann mit einer Grippe krank meldet, löst den Anspruch grundsätzlich aus, sofern die Rückenbeschwerden ausgeheilt waren.
Juristisch klar – wirtschaftlich weiter teuer
Der eine Arbeitstag und die Beweislast
Die juristische Schlüsselfrage in diesem Szenario lautet: Wer muss beweisen, dass die zweite Erkrankung eine neue, unabhängige Krankheit ist? Diese Frage ist seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts klar geregelt und wirkt sich unmittelbar auf die Kostenverteilung aus.
Was das Bundesarbeitsgericht entschieden hat
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 11.12.2019 (Az. 5 AZR 505/18) die Beweislast auf den Arbeitnehmer verlagert. Wer nach Ausschöpfung der 6 Wochen erneut arbeitsunfähig wird und Entgeltfortzahlung verlangt, muss darlegen und beweisen, dass keine Fortsetzungserkrankung vorliegt. Vor diesem Urteil hätte der Arbeitgeber im Zweifel das Gegenteil beweisen müssen. Diese Umkehr ist für Dich als Geschäftsführer entscheidend. Eine neue Erstbescheinigung reicht nicht aus, wenn substantiierte Zweifel bestehen.
Was Du als Geschäftsführer dokumentieren solltest
Die Praxis verlangt saubere Dokumentation. Halte fest, an welchem Tag genau der Mitarbeiter gearbeitet hat und was er tatsächlich geleistet hat. Dokumentiere, wann die erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung endete und wann die zweite ausgestellt wurde. Frage den Mitarbeiter aktiv nach der Diagnose, soweit er sie mitteilen möchte. Eine Pflicht zur Offenbarung besteht nicht, aber die Kommunikation hilft im Streitfall. Ohne saubere Unterlagen wird aus einer klaren Rechtslage ein offenes Verfahren.
Konkret sollten in Deiner Personalakte zu jedem Fall diese fünf Punkte stehen. Erstens: Das exakte Datum des Endes der ersten Arbeitsunfähigkeit. Zweitens: Ob und wie lange der Mitarbeiter am Zwischentag gearbeitet hat, idealerweise mit Stundenzahl und Tätigkeit. Drittens: Das Datum der neuen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Viertens: Ob der Mitarbeiter die Diagnose mitgeteilt hat und welche. Fünftens: Was im Rückkehrgespräch besprochen wurde. Diese fünf Punkte brauchst Du, wenn die Krankenkasse prüft, und Du brauchst sie, wenn ein Arbeitsgericht entscheidet.
Der Medizinische Dienst als Prüfinstanz
Bei begründeten Zweifeln kannst Du über die Krankenkasse eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst anregen. Der Medizinische Dienst prüft, ob eine Fortsetzungserkrankung vorliegt. Die Einschaltung ist kein Misstrauensvotum, sondern ein rechtlich vorgesehener Weg zur Klärung. Wichtig: Die Aussagen der Krankenkasse zu Vorerkrankungen sind für Dich als Arbeitgeber nicht bindend. Die endgültige Beurteilung liegt im Streitfall beim Arbeitsgericht.
Warum dieses Muster fast nie ein medizinisches Problem ist
Juristisch ist der Fall geregelt. Wirtschaftlich wird es schnell teuer. Aber die entscheidende Frage stellt kaum jemand: Warum fällt ein Mitarbeiter in genau dieses Muster? In über zwanzig Jahren Beratung von Mittelstand und Familienunternehmen habe ich dieses Szenario oft gesehen. Ein medizinisch zufälliges Zusammentreffen von 6 Wochen Krankheit, einem Arbeitstag und sofortiger neuer Krankschreibung ist die Ausnahme, nicht die Regel.
Die Zahlen hinter der Krankschreibung
Der durchschnittliche Krankenstand in Deutschland lag 2024 bei 15,1 Tagen pro Beschäftigtem laut Bundesministerium für Gesundheit. Das ist ein historischer Höchststand. Gleichzeitig zeigt die Gallup-Studie zum Engagement-Index seit über 20 Jahren einen stabilen Zusammenhang. Mitarbeiter mit geringer emotionaler Bindung fehlen deutlich häufiger als engagierte Kollegen. Und der Haupttreiber für Engagement ist nach Gallup zu rund 70 Prozent die direkte Führungskraft. Rechne das für Deinen Betrieb einmal durch. Bei einem Mitarbeiter mit 4.500 Euro Bruttogehalt kostet jede Woche Entgeltfortzahlung rund 1.350 Euro an Lohnkosten inklusive Arbeitgeberanteilen. Sechs Wochen sind 8.100 Euro. Plus Produktivitätsausfall, Vertretung, Fehlerkosten.
Wenn der Montag zum Beweistag wird
Kurze Szene aus einem mittelständischen Produktionsbetrieb mit 120 Mitarbeitenden. Ein Facharbeiter war 6 Wochen krankgeschrieben, Rücken. Am Montag kommt er zurück, arbeitet seine Schicht, geht nach Hause. Dienstag früh der Anruf: wieder krank, Rücken, Folgebescheinigung. Der Produktionsleiter sagt nichts Öffentliches, aber in der Kaffeeküche heißt es: „Der hat sich doch nur einen Tag blicken lassen, damit er wieder 6 Wochen rausholen kann.“ Ob das stimmt oder nicht, spielt für die Kultur im Betrieb keine Rolle. Das Misstrauen ist da. Und es wird weitergetragen.
Warum gerade der 43. Tag oft kein Zufall ist
Der 43. Tag ist der erste Tag nach Ablauf der Entgeltfortzahlung. Ab hier zahlt die Krankenkasse Krankengeld, nicht mehr der Arbeitgeber voll. Wer in dieses Muster fällt, zeigt selten bewussten Betrug. Viel häufiger ist es ein unbewusster Mechanismus. Der Körper hält genau so lange durch, wie er muss. Der eine Arbeitstag ist oft ein ehrlicher Versuch, ein Signal der Unterwerfung oder ein Kontrolltag, um zu prüfen, ob es wirklich nicht geht. Nur in einem Bruchteil der Fälle ist dieser Tag strategisch geplant. Aber in fast allen Fällen ist das Muster ein Hinweis, dass zwischen Mitarbeiter und Unternehmen etwas grundlegend nicht mehr stimmt.
Der 43. Tag ist ein Führungssignal
Krankheit als Führungssymptom: Die vier häufigsten Ursachen
Aus der Arbeit mit über tausend Unternehmen kenne ich vier wiederkehrende Muster, die diesem Verhalten zugrunde liegen. Keines davon steht auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Aber jedes einzelne erklärt besser, warum ein Mitarbeiter ausgerechnet am 43. Tag in ein so eindeutiges Muster fällt.
Innere Kündigung
Der Mitarbeiter hat emotional abgeschlossen, sucht aber keinen aktiven Ausstieg. Er bleibt, weil er bleiben muss, weil das Gehalt stimmt, der Weg kurz ist oder der Arbeitsmarkt schwierig scheint. Die körperliche Anwesenheit geht, die innere Beteiligung ist längst weg. Krankheit wird zum einzig legitimen Weg, Distanz herzustellen. Der Körper liefert, was der Kopf nicht mehr aussprechen kann.
Ungelöste Konflikte mit der direkten Führungskraft
Ein nicht geklärter Konflikt zwischen Mitarbeiter und Vorgesetztem ist der stärkste einzelne Treiber für Fehltage. Das kann ein Kritikgespräch sein, das als Demütigung wahrgenommen wurde. Eine Beförderungsentscheidung, die der Mitarbeiter als ungerecht empfunden hat. Oder einfach ein Führungsstil, der ihn dauerhaft klein macht. Solange der Konflikt nicht ausgesprochen ist, wird er im Körper ausgetragen.
Überforderung und fehlende Wertschätzung
Überforderung entsteht, wenn Verantwortung und Ressourcen nicht zusammenpassen. Fehlende Wertschätzung entsteht, wenn Leistung als selbstverständlich behandelt wird. Beides zusammen erzeugt über Monate oder Jahre einen Erschöpfungszustand, der sich irgendwann entlädt. Oft genau dann, wenn ein äußerer Anlass kommt, eine Erkältung, ein Rückenschuss, ein Infekt. Der Körper nimmt die Gelegenheit, die ihm gegeben wird.
Typische Szene aus einem Logistikbetrieb mit 85 Mitarbeitenden. Der Schichtleiter fährt seit zwei Jahren die kritischen Vertretungen, springt für zwei Kollegen ein, die sich nicht einigen können, macht die Monatsabschlüsse, weil der eigentlich Zuständige überlastet ist. Gelobt wurde er dafür einmal, in einem Jahresgespräch, als Floskel am Ende. Als er im Herbst 6 Wochen wegen Schulterbeschwerden ausfällt, sieht das nach Zufall aus. Es ist keiner. Der Körper zieht die Notbremse, weil er es muss.
Führungsvakuum
Das ist der gefährlichste Fall, weil er sich am schwersten erkennen lässt. Niemand fragt nach. Niemand merkt, wenn ein Mitarbeiter nicht da ist. Niemand hört zu, wenn er zurückkommt. Diese Abwesenheit von Führung ist kein Laissez-faire, es ist Vernachlässigung. Das Systemgesetz Zugehörigkeit wird verletzt. Und ein Mitarbeiter, der nicht spürt, dass er dazugehört, wird unbewusst nach Wegen suchen, das System zu verlassen oder wenigstens Abstand zu gewinnen.
Was die Systemgesetze über das Muster sagen
Wenn ein Mitarbeiter in das Muster 6 Wochen krank, 1 Tag arbeiten, wieder krank fällt, sind in den meisten Fällen mehrere Systemgesetze verletzt. Diese Gesetze beschreiben keine Meinungen, sondern Regelmäßigkeiten, die in jedem menschlichen System wirken. Wer sie kennt, erkennt das Problem früher und kann es lösen, bevor es eskaliert.
Zugehörigkeit verletzt
Das erste Systemgesetz lautet: Jedes Mitglied gehört dazu. Wenn ein Mitarbeiter über Wochen ausfällt und bei seiner Rückkehr niemand ihn empfängt, kein Gespräch, keine echte Frage nach dem Befinden, sondern nur die Übergabe neuer Aufgaben, dann sendet das System ein klares Signal: Du bist ersetzbar. Du warst nicht vermisst. Der Mitarbeiter registriert das sofort. Das erklärt, warum der zweite Ausfall oft am Tag nach dem Rückkehrtag kommt. Wer nicht gebraucht wird, geht zurück.
Geben und Nehmen im Ungleichgewicht
Das dritte Systemgesetz beschreibt die Balance von Geben und Nehmen. Ein Mitarbeiter, der über Jahre mehr gibt als er zurückbekommt, gleicht irgendwann selbst aus. Er reduziert sein Geben. Krankheit ist eine Form dieser Reduktion. Nicht bewusst, nicht absichtlich, aber wirksam. Wenn Du erkennst, dass jemand häufiger ausfällt, lohnt die ehrliche Frage: Was hat dieser Mensch im letzten Jahr gegeben, und was hat er dafür bekommen? Nicht nur materiell. Auch an Anerkennung, Entwicklung, Perspektive.
Aussprechen, was ist
Das neunte Systemgesetz verlangt, auszusprechen und anzuerkennen, was ist. Das ist das stärkste Werkzeug in genau dieser Situation. Wenn Du als Geschäftsführer im Rückkehrgespräch den Satz sagst: „Mir ist aufgefallen, dass Sie nach einem Tag wieder ausgefallen sind. Ich möchte verstehen, was dahintersteckt, jenseits der Diagnose“, dann öffnet sich ein Raum, der vorher nicht da war. Nicht jeder wird ehrlich antworten. Aber das bloße Aussprechen verändert das System. Was ausgesprochen ist, wirkt anders als was verschwiegen bleibt.
Zugehörigkeit, Ausgleich, Aussprechen – in der Praxis
Was Du als Geschäftsführer jetzt konkret tun kannst
Die juristische Situation ist geklärt, die Ursachen sind erkannt. Jetzt geht es um das Handeln. Drei Ebenen sind entscheidend: das direkte Gespräch, der strukturierte Prozess und die strukturelle Führungsarbeit im Unternehmen.
Das Rückkehrgespräch richtig führen
Ein Rückkehrgespräch ist kein Abfragen von Krankheitsdetails und keine Disziplinarmaßnahme. Es ist ein echtes Gespräch mit drei Fragen. Erstens: Wie geht es Ihnen wirklich, jenseits der medizinischen Diagnose? Zweitens: Was war bei uns so, dass Sie nicht arbeiten konnten oder nicht arbeiten wollten? Drittens: Was brauchen Sie, um vollständig zurückzukommen? Diese drei Fragen öffnen Tür und Tor für ehrliche Antworten. Das Gespräch führt die direkte Führungskraft, nicht HR und nicht die Geschäftsleitung. Aber Du als Geschäftsführer sorgst dafür, dass es stattfindet und dass Deine Führungskräfte es können.
BEM systematisch und nicht als Pflichtübung nutzen
Ab 42 Fehltagen in einem Jahr bist Du gesetzlich verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Viele Unternehmen behandeln das als Verwaltungsakt. Das ist ein Fehler. Das BEM ist das stärkste strukturierte Instrument, um die wahren Ursachen eines wiederkehrenden Krankenstands zu erkennen. Wenn Du es ernst nimmst, wenn die Gespräche echt sind, wenn Vertraulichkeit gewahrt ist, dann bekommst Du Informationen, die Du auf keinem anderen Weg bekommst. Und Du zeigst dem Mitarbeiter, dass er dazugehört. Das ist Systemgesetz Nummer eins in der Praxis.
Strukturelle Führungsarbeit beginnen
Ein einzelner Fall ist ein Signal. Mehrere Fälle im selben Team oder in derselben Abteilung sind eine Diagnose. Wenn Du über mehrere Monate immer wieder dieses Muster siehst, liegt das Problem nicht bei den Mitarbeitern, sondern in der Führung. Das ist die unbequeme Wahrheit. Strukturelle Führungsarbeit heißt: Deine Führungskräfte lernen, wie sie Konflikte früh erkennen und ansprechen. Sie lernen, Wertschätzung konkret zu zeigen, nicht floskelhaft. Sie lernen, Verantwortung zu übertragen, ohne zu überfordern. Und sie lernen, wann sie schweigen und wann sie etwas aussprechen müssen. Das sind keine Soft Skills, das sind die härtesten betriebswirtschaftlichen Hebel, die Du hast.
Rückkehrgespräch, BEM, strukturelle Führung – sauber umgesetzt
Fazit zu 6 Wochen krank, 1 Tag arbeiten, wieder krank
Die juristische Seite des Musters 6 Wochen krank, 1 Tag arbeiten, wieder krank ist klar und gut geregelt. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Fortsetzungserkrankung und neuer Krankheit, und die Beweislast liegt seit 2019 beim Arbeitnehmer. Wenn Du als Geschäftsführer sauber dokumentierst und im Zweifel den Medizinischen Dienst einbeziehst, bist Du rechtlich auf der sicheren Seite.
Die betriebswirtschaftliche und menschliche Seite ist die eigentlich wichtige. Wiederkehrende Kurzkrankheiten nach Ablauf der Entgeltfortzahlung sind selten ein medizinischer Zufall. Sie sind in den allermeisten Fällen ein Hinweis auf ungelöste Führungsfragen, auf Konflikte, auf fehlende Zugehörigkeit. Wer das Muster nur juristisch behandelt, behebt das Symptom nicht. Die Kosten bleiben, die Kultur verschlechtert sich weiter, und der nächste Fall kommt. Wer das Muster als Führungsfeedback liest, hat den stärksten Hebel in der Hand. Nicht für schnelle Lösungen, aber für nachhaltige. Der Weg beginnt mit einer einzigen Frage im Rückkehrgespräch: Was müsste sich bei uns ändern, damit Sie gern wiederkommen?
FAQ: Häufige Fragen
Muss ich weiterhin Lohn zahlen, wenn der Mitarbeiter nach einem Tag wieder krank wird?
Das hängt von der Diagnose ab. Bei derselben Krankheit (Fortsetzungserkrankung) sind die 6 Wochen Entgeltfortzahlung ausgeschöpft und die Krankenkasse übernimmt mit Krankengeld. Bei einer nachweislich neuen, unabhängigen Krankheit beginnt die 6-Wochen-Frist erneut. Die Beweislast liegt beim Arbeitnehmer.
Wie erkenne ich als Geschäftsführer eine Fortsetzungserkrankung?
Indikatoren sind identische oder verwandte Diagnosen, enger zeitlicher Zusammenhang und das Ausmaß der zwischenzeitlichen Arbeitsfähigkeit. Ein einziger Arbeitstag zwischen zwei Krankheitsphasen spricht bei gleicher Diagnose stark für eine Fortsetzungserkrankung. Im Zweifel kläre über die Krankenkasse oder den Medizinischen Dienst.
Ab wann darf ich den Medizinischen Dienst einschalten?
Bei begründeten Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit oder an der Einordnung als neue Krankheit kannst Du über die Krankenkasse eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst anregen. Das ist ein regulärer Prüfweg und kein Misstrauensvotum. Der Medizinische Dienst prüft medizinisch, nicht arbeitsrechtlich.
Wann ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Pflicht?
Sobald ein Mitarbeiter innerhalb von 12 Monaten länger als 42 Tage krankheitsbedingt arbeitsunfähig war, musst Du nach § 167 Abs. 2 SGB IX ein BEM anbieten. Die Teilnahme ist für den Mitarbeiter freiwillig. Das Angebot selbst ist Deine Pflicht.
Darf ich einem Mitarbeiter wegen häufiger Kurzerkrankungen kündigen?
Eine personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen ist grundsätzlich möglich, aber an strenge Voraussetzungen gebunden. Es braucht eine negative Gesundheitsprognose, eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und eine Interessenabwägung zu Deinen Gunsten. Ein ordnungsgemäß angebotenes BEM ist faktisch Voraussetzung. Lass Dich vor einer solchen Kündigung arbeitsrechtlich beraten.
Was ist ein Führungssymptom und wie unterscheide ich es von echter Krankheit?
Echte Krankheit erkennst Du an medizinischer Nachvollziehbarkeit, klaren Diagnosen und einem stimmigen Gesamtbild. Ein Führungssymptom zeigt sich dagegen in Mustern: Krankheitsphasen beginnen oft nach Konflikten, enden kurz nach Ablauf der Entgeltfortzahlung, betreffen häufiger bestimmte Teams oder Führungskräfte. Die Diagnosen sind oft unspezifisch (Rücken, psychosomatisch). Entscheidend ist, dass Du beide Möglichkeiten ernst nimmst und keine davon vorschnell ausschließt.
