Betriebliche Krankenversicherung: Steuer und Grundlagen
Die bKV wird als Zusatzversicherung für Betriebe immer attraktiver. Der Grund dafür ist, dass sich die Kosten mittlerweile als Sachbezug abrechnen lassen. Seit dem Jahr 2019 erkennt das Finanzministerium die Versicherungsbeiträge als Sachbezug bzw. Sachlohn an. Es fallen dann für die bKV keine Steuer- oder Sozialabgaben an. Doch Vorsicht: Auch hierbei können schnell Fehler gemacht werden, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer teuer werden. Unsere Experten von FAIRFAMILY zeigen Dir deshalb, wie Du für die betriebliche Krankenversicherung keine Steuer zahlen musst.
Bevor wir Dir für die betriebliche Krankenversicherung die Steuer richtig erklären, gilt es erst einmal den Unterschied zwischen Sachlohn und Barlohn zu erläutern. Bei Barlohn handelt es sich ganz einfach um das Bruttogehalt, welches Du Deinen Mitarbeitern für ihre Arbeit entrichtest. Steuer- und Sozialabgaben müssen folglich für den Barlohn entrichtet werden. Bei Sachbezügen handelt es sich hingegen um kleinere Benefits, die Du als Arbeitgeber Deinen Angestellten bietest. Häufig finden sich darunter etwa:
- Tankgutschein
- Sachbezugskarte
- Essensgutschein
- Beiträge für das Fitnessstudio
- Tickets für den öffentlichen Nahverkehr
In ganz harten Extremfällen bieten Arbeitgeber ihrer Belegschaft gerade mal einen Obstkorb an und bewerben das noch als Benefit. Da Du nicht zu dieser Gruppe von Arbeitgebern gehören möchtest, eignet sich hier ein eigenes Gesundheits-Benefit-System besser. Du kannst die Beiträge für die betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug abrechnen. Allerdings ist der Maximalbetrag für einen Sachbezug auf eine sehr geringe Geldmenge festgelegt.
Seit 2022 sind es gerade einmal 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter, die nicht überschritten werden dürfen. Kommt es doch zur Überschreitung – und sei es nur ein Cent – wird der Sachbezug als eine Lohnerhöhung angesehen und wird steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Sachbezüge lassen sich nicht monatlich überschreiten. Hier ist ebenfalls aufzupassen, wenn Du Deinen Mitarbeitern mehrere Sachleistungen als Benefits anbietest. Werden sie zusammen addiert, dann werden bei Überschreitung auch auf den Gesamtbetrag Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden müssen.
FAIRFAMILY wird Dich beraten, dass es bei Dir im Unternehmen im Hinblick auf Sachbezüge zu keinen Schwierigkeiten kommt. Vielleicht ist es auch an der Zeit, von Tankgutschein und Co Abschied zu nehmen und ein eigenes Gesundheits-Benefit-System einzurichten. Alle Deine Mitarbeiter können es gleichsam nutzen. Als emotionaler Lohnbestandteil hat es eine langfristige Wirkung auf die Mitarbeiterzufriedenheit.
Modelle zur Versteuerung der betrieblichen Krankenversicherung
Für eine betriebliche Krankenversicherung ist eine Steuer zu zahlen – grundsätzlich. Doch als Zusatzleistung kannst Du sie ja auch als Sachbezug angeben. Zumindest dann, wenn der Beitrag eine gesetzliche Grenze (ab 2022: 50 Euro/Monat) nicht überschreitet. Es gibt drei Finanzierungsmöglichen, wie die Beiträge der bKV getragen werden können:
- Arbeitgeber zahlt die Versicherung
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge
- Arbeitnehmer zahlt die Versicherung selbst
Sollte der Versicherungsvertrag auf der Grundlage eines Sachbezugs abgerechnet werden, können die Kosten nur vom Arbeitgeber getragen werden. Andernfalls gibt es drei Modelle, wie für die betriebliche Krankenversicherung eine Steuer gezahlt werden kann:
01. Pauschalversteuerung
Die Pauschalversteuerung ist eine gängige Methode, wenn der Beitrag für die bKV vom Arbeitgeber nicht als Sachbezug abgerechnet wird. Das macht z.B. dann Sinn, wenn der Beitrag über dem Freibetrag des Sachbezugs liegt oder dieser durch andere Benefits bereits aufgebraucht ist. Der Arbeitnehmer darf die Leistungen der bKV dennoch nur wie einen Sachbezug in Anspruch nehmen – also keinen gewinnbringenden Vorteil (Barlohn) daraus ziehen. Ein Einsatzgebiet könnte ein regelmäßig nutzbarer Betrag sein, der vom Arbeitnehmer nicht überschritten werden kann.
Laut dem Einkommensteuergesetz gibt es zwei Varianten, den Pauschalbetrag umzusetzen. Laut §40 EStG können die Versicherungsbeiträge von Dir als Arbeitgeber jährlich entrichtet werden. Dem Arbeitnehmer gibst Du sie als “sonstiger Bezug an”. Auf den Gesamtbetrag musst Du als Arbeitgeber Lohnsteuer zahlen. Ein Nachteil bei dieser Form der Pauschalversteuerung ist jedoch, dass die Bezüge auf maximal 1.000 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderjahr gedeckelt sind. Eine solche Regelung ergibt für Dich nur Sinn, wenn Du einen größeren Betrieb hast (i.d.R. +/- 20 Mitarbeiter).
Die zweite Variante, für eine Betriebliche Krankenversicherung die Steuer zu bezahlen, funktioniert nach §37b EStG. Hier wird der Pauschalbetrag jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich abgerechnet. Voraussetzung ist, dass eine bKV aus betrieblichen Gründen zusätzlich zum Lohn gezahlt wird. Die Pauschalisierung muss einheitlich für alle Deine Mitarbeiter sein.
Die Abrechnung der Versicherungsbeiträge erfolgt über die Lohnsteuer. Ein Pauschalisierung ist hier pro Kalenderjahr und Mitarbeiter sogar bis zu 10.000 Euro möglich. Neben der Steuer für die betriebliche Krankenversicherung müssen aber auch Sozialbeiträge gezahlt werden. Du als Arbeitgeber kannst die Beiträge für Deine Mitarbeiter übernehmen. Aber aufgepasst: Daraus ergibt sich wiederum ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss! Bei der Verwendung dieses Modells für eine betriebliche Krankenversicherung und die Steuer teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer also die Kosten.
02. Nettolohnversteuerung
Es ist nicht zwingend notwendig, dass ein Mitarbeiter bei einer betrieblichen Krankenversicherung und der Steuer benachteiligt werden muss. Dies ist eine besondere Form Deiner Wertschätzung der Belegschaft, kann für Dich aber sehr teuer werden. Die Kosten für die Versicherung tragen offiziell zu 100% Deine Mitarbeiter. Du hingegen bist aber derjenige, der ihren Lohn um die Kosten der Versicherungsbeiträge erhöht. Dazu gehören auch die Abgaben, die für Steuer und Sozialleistungen fällig werden.
Der Nettolohn bleibt für Deine Mitarbeiter gleich, dennoch sind sie über eine bKV versichert. Es entsteht für Sie kein Nachteil, da Du inoffiziell sämtliche Kosten übernimmst. Du solltest vertraglich jedoch deutlich machen, dass diese Leistungen als Barlohn und nicht als Sachbezug ausgezahlt werden. Für Dich ist diese Finanzierung die wahrscheinlich teuerste Option. Dennoch kannst Du sicher sein, dass sie sehr positiv auf lange Sicht von Deinen Mitarbeitern aufgenommen wird. Ein gutes Mittel zur Mitarbeiterbindung und Employee Branding.
03. Versteuerung über den geldwerten Vorteil
Im Prinzip ist dies fast die gleiche Methode wie die Nettolohnversteuerung. Jedoch ein wenig anders: Die Kosten für die betriebliche Krankenversicherung und die Steuer werden von Dir nicht auf den Bruttolohn aufgeschlagen. Im Umkehrschluss heißt das, dass Deine Mitarbeiter nahezu alle Kosten der bKV selbst tragen müssen – inklusive Steuer- und Sozialabgaben. So bekommen Deine Mitarbeiter die Vorteile einer privaten Zusatzversicherung wahrscheinlich etwas günstiger.
Dennoch ist diese Methode nichts für einen TOP-Arbeitgeber, der mit Benefits für sich wirbt. Für Dich ist das die kostengünstige Variante, da Du nur den Arbeitgeberanteil der bKV-Beiträge und der Sozialversicherungsbeiträge zahlst. Da aber Deine Mitarbeiter ihre Versicherung selbst bezahlen, wirkt sich das ganz sicherlich negativ auf Deine Mitarbeiterzufriedenheit aus.
Alleinstellungsmerkmal: Premium-Benefit
Solltest Du weitere Fragen bezüglich Steuer- und Finanzierungsmodellen haben, werden Dich unsere Experten von FAIRFAMILY gerne beraten. Wir werden Dich dabei unterstützen, die richtige Strategie der Finanzierung Deines eigenen Gesundheits-Benefit-Systems zu finden.
Die Nutzung des steuerlichen Spielraums kann eine hervorragende Möglichkeit sein, Deinen Mitarbeitern zu geringen Kosten ein absolutes Premium-Benefit zu bieten. Emotionale Lohnbestandteile wie ein eigenes Gesundheits-Benefit-System werden die Konkurrenten nicht haben.
Du wirst Deinen Krankenstand senken und zugleich die Leistungsfähigkeit Deiner Mitarbeiter steigern. Kontaktiere uns noch heute zu einem kostenlosen Erstgespräch. Wir freuen uns auf Dich!
FAQs:
Wie viele Steuermöglichkeiten habe ich für die bKV?
Seit 2019 ist es als Arbeitgeber möglich, die Beiträge für die bKV als Sachbezug abzurechnen. Das geht aber nur bis max. 50 Euro/Monat. Weitere Modelle sind der Pauschalbetrag, die Nettolohnversteuerung und Versteuerung als geldwerter Vorteil.
Wer bezahlt die betriebliche Krankenversicherung?
Im Regelfall kann der Arbeitgeber die Beiträge als monatlichen Sachbezug abrechnen. Wird die 50 Euro Grenze überschritten, geht das jedoch nicht mehr. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich auf eine Kostenteilung oder vollständige -übernahme einer Seite einigen.
Was ist eine Nettolohnversteuerung?
Bei einer Nettolohnversteuerung werden Steuer und Sozialabgaben offiziell vom Arbeitnehmer bezahlt. Der Arbeitgeber erhöht jedoch den Bruttolohn um diesen Betrag, sodass der Arbeitnehmer beim gleichen Nettogehalt bleibt. Benefits wie eine bKV werden so zu 100% vom Arbeitgeber getragen.