Ist der Obstkorb für Mitarbeiter
tatsächlich ein Benefit?

Ein Obstkorb für Mitarbeiter kann niemals etwas Schlechtes sein:
Viele Vitamine und Energie für einen gesunden Arbeitsalltag.

Zahlreiche Arbeitgeber werben bereits mit dem Obstkorb fürs Büro als ein Mitarbeiter-Benefit. Doch kann man einen Obstkorb als Benefit für Mitarbeiter bezeichnen? FAIRFAMILY möchte sich mit Dir einmal genauer ansehen, was der Obstkorb im Büro wirklich ist.

Wir zeigen Dir, welche Vor- und Nachteile ein bisschen Obst im Büro für Dich als Arbeitgeber wirklich bietet.

Schwierigkeiten bei Standard Mitarbeiter Benefits

Was genau ist eigentlich ein Mitarbeiter-Benefit?

Bevor wir uns die Frage stellen, ob ein Obstkorb wirklich als Mitarbeiter-Benefit angesehen werden kann, müssen wir uns die gesetzliche Grundlage dazu ansehen.

In Deutschland wird ein Mitarbeiter-Benefit als eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers angesehen. Diese Leistung geht über das vereinbarte Gehalt hinaus und ist vor dem Gesetz geregelt. 

Beim Benefit handelt es sich um eine Art Vergünstigung oder Vorteil. Aufgrund des “außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes” stellt der Arbeitgeber diesen seinen Mitarbeitern zur Verfügung. Als Arbeitgeber verfolgst Du damit das Ziel, Zufriedenheit und Motivation Deiner Mitarbeiter zu steigern. Gleichzeitig kannst Du damit die Mitarbeiterbindung fördern.

Mitarbeiter-Benefits wie Sachbezüge sind bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei.
Sie werden nicht wie eine Gehaltserhöhung behandelt, solange sie die monatliche
50-Euro-Grenze nicht überschreiten (Stand: 2023).

Der Obstkorb für Mitarbeiter wird vor dem Gesetz jedoch anders behandelt. Laut §3 Nr. 34 EStG handelt es sich hierbei um eine betriebliche Gesundheitsförderung. Er ist somit kein Sachbezug und fällt auch nicht unter die 50-Euro-Regelung.

Stattdessen ist (auch Bio) Obst am Arbeitsplatz steuerlich absetzbar!
Dieser Verzehr im Betrieb fällt unter keine Steuerfrei-Regelung wie Sachbezüge, sondern kann für Dich als Arbeitgeber sogar nahezu kostenlos sein.

Bio-Produkte, Obst und Gemüse besitzen also eine Art gesetzliche Sonderstellung.
Getränke und Genussmittel wie Wasser, Kaffee, Kekse und dergleichen können nicht steuerlich abgesetzt werden.

Diese bleiben im Rahmen der Arbeitsplatzgestaltung lediglich steuerfrei.
Die Nettopreise musst Du jedoch selbst tragen. Sie werden aber nicht als Sachbezug für jeden Mitarbeiter oder wie der “gesunde Snack” verrechnet.

Obstkorb für Mitarbeiter – Wer hat ihn nicht?

Vor dem Gesetz wird der Obstkorb für Mitarbeiter also gar nicht als Mitarbeiter-Benefit angesehen. Du selbst kannst eigentlich nur Vorteile daraus ziehen,
wenn Du Deiner Belegschaft einen anbietest.
Zahlreiche Unternehmen haben dies erkannt und bewerben ihn daher trotzdem als Benefit.
Doch ist er aus Arbeitgebersicht wirklich ein Benefit?

Es ist falsch, den Obstkorb als ein Mitarbeiter-Benefit anzusehen. Die große Zahl der Firmen, die einen anbieten, ist das Hauptproblem.
Heutzutage bietet nahezu jeder Arbeitgeber aus betrieblichem Interesse frisches Obst am Arbeitsplatz an.
Es fehlt das Alleinstellungsmerkmal, um Dich von der Konkurrenz abzuheben.

Indem Du keinen Obstkorb für Mitarbeiter anbietest, hebst Du Dich ab – im negativen Sinne.
Um Deine
Arbeitgeberattraktivität zu erhöhen, brauchst Du also schon mehr als nur einen Bio-Obstkorb. Doch was?

Damit das Employer Branding gut läuft, setzen viele Arbeitgeber auf Sachbezüge als Mitarbeiter-Benefits – zusätzlich zum Obstkorb für Mitarbeiter aus der Bio-Landwirtschaft. Dies sind ein paar gute Beispiele, welche Sachbezüge bis zur 50-Euro-Grenze häufig eingesetzt werden:

    Firmenwagen

    Firmenfahrrad

    Die Liste kann schier endlos fortgeführt werden. Aber sind da wirklich gute Mitarbeiter-Benefits bei? Im Grunde genommen nicht, und wir erklären Dir jetzt warum.

      Gesundheitsförderung Massage für Mitarbeiter
      Gesundheits-Benefit-System für Mitarbeiter mit Gesundheitsbudget

      Das große Missverständnis bei solchen Benefits ist, dass sich jeder im Betrieb darüber freuen würde. Doch was möchte jemand ohne Auto mit einem Tankgutschein? Wer gar kein Fitnessstudio besuchen möchte, braucht auch niemanden, der die Beiträge dafür zahlt. Und was möchte eine Arbeitskraft, die gar keinen Führerschein besitzt, mit einem Firmenwagen?

      Du siehst also, mit Benefits wie diesen wirst Du niemals die gesamte Belegschaft gleichermaßen ansprechen können. Und auch wenn ein Obstkorb für Mitarbeiter etwas schönes ist, werden sich selbst hier nicht alle gleichermaßen daran bedienen. Wenn Du zum Top-Arbeitgeber werden möchtest, brauchst Du also etwas anderes. Aber was?

        Warum das Gesundheits-Benefit-System
        die beste Lösung ist

        Die Lösung für Dein Problem ist zum Greifen nahe. Mit einem eigenen Gesundheits-Benefit-System kannst Du jeden Deiner Arbeitnehmer gleichermaßen ansprechen. Genauso, wie Du eine Auswahl an Früchten im Obstkorb für Mitarbeiter zusammenstellst, kannst Du ihnen hier eine Auswahl an Gesundheitsleistungen anbieten.

        Das System von FAIRFAMILY bietet Dir über 300 verschiedene Gesundheitsleistungen, aus denen Deine Mitarbeiter frei wählen können. Dazu zählen Leistungen wie etwa:

        • Gesundheitscoachings
        • Zahnbehandlungen und Zahnersatz
        • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
        • Facharzttermin innerhalb weniger Tage
        • Heilpraktiker-Behandlungen und Massagen
        • Übernahme von Eigenbeiträgen für Arzneimittel u. Sehhilfen

        Es handelt sich um Leistungen, wie sie häufig nur private Krankenkassen anbieten. Deine Mitarbeiter erhalten ein Gesundheitsbudget, mit dem sie all diese Leistungen selbst abrechnen können. Jedes Mitglied Deiner Belegschaft wird angesprochen, weil sich jeder nur das herausnimmt, woran er auch wirklich Interesse hat – wie beim Obstkorb für Mitarbeiter.

        Für gerade einmal 30 Euro pro Monat und pro Mitarbeiter kannst Du für jeden über 1.000 Euro an Netto-Mehrwerten herausholen. Das gelingt, indem es sich beim Gesundheits-Benefit-System nicht nur um ein Benefit handelt, das von der Steuer absetzbar ist. Es wird sogar vom Staat gefördert! Sogar direkte Angehörige Deiner Angestellten dürfen die Angebote über das Gesundheitsbudget nutzen!

        Top-Arbeitgeber mit Alleinstellungsmerkmal

        Anders als der Obstkorb für Mitarbeiter, bieten Deine Konkurrenten kein Gesundheits-Benefit-System an. Selbst, wenn sie auf steuerpflichtige Sachbezüge setzen, sind es wahrscheinlich keine, die alle Arbeitnehmer gleichermaßen ansprechen.

        Das Gesundheits-Benefit-System bietet für Dich ein Alleinstellungsmerkmal auf dem Arbeitsmarkt. Ein Alleinstellungsmerkmal, das Dich zu einem Top-Arbeitgeber macht. Du suchst nicht nur nach Geschenken für Deine Mitarbeiter, sondern sorgst Dich zugleich aus persönlichem Anlass um deren Gesundheit und die ihrer Angehörigen.

        Werde noch heute zum Top-Arbeitgeber in Deiner Region und lasse Dich von unseren Experten beraten. Wir zeigen Dir in einer kostenlosen Potenzialanalyse, wie sich das Gesundheits-Benefit-System in Deinen Betrieb integrieren lässt. Diese kannst Du bei uns ganz einfach online bestellen.