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Gemeinsam wachsen: Kapitalbeteiligung für Deine Mitarbeiter

Kapitalbeteiligung strategisch ergänzen

Mitarbeiterbeteiligung kann Loyalität und unternehmerisches Denken stärken – wenn sie ins Gesamtpaket passt. Im FAIRFAMILY Report 7 Tipps & 17 Benefits findest Du weitere Benefits, die Bindung und Produktivität nachhaltig erhöhen.

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Über den Autor

Thorsten Ziehl

Thorsten Ziehl ist CFO bei FAIRFAMILY und ein erfahrener Manager sowie Unternehmensberater mit einem starken Hintergrund in Finanzen und strategischer Unternehmenssteuerung.

Die Kapitalbeteiligung von Mitarbeitenden wird für Unternehmen immer wichtiger. Sie bietet nicht nur finanzielle Anreize für die Belegschaft, sondern stärkt auch Motivation und langfristige Mitarbeiterbindung. Vor allem dynamische Start-ups nutzen dieses Instrument, um hochqualifizierte Talente anzuziehen und ihnen unternehmerische Verantwortung zu übertragen. 

Mitarbeitende werden durch eine Kapitalbeteiligung zu Mitunternehmern und tragen aktiv zum Unternehmenserfolg bei. In diesem Beitrag unseres HR-Lexikons erfährst du, welche Arten der Kapitalbeteiligung es gibt, wie sie funktionieren und worauf Du bei der Umsetzung achten solltest.

Einführung in die Kapitalbeteiligung von Mitarbeitenden

Was bedeutet Kapitalbeteiligung?
Von einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung spricht man in der Regel dann, wenn Mitarbeiter Anteile oder Beteiligungen am Unternehmen oder Ansprüche auf bestimmte Zahlungen erhalten oder erwerben.

Der Sinn einer Kapitalbeteiligung von Mitarbeitenden für das Unternehmen besteht darin, dass zum einen die Mitarbeiter finanziell an der Unternehmensentwicklung und insbesondere der Wertsteigerung des Unternehmens beteiligt werden. 

Auf der anderen Seite hilft die Kapitalbeteiligung auch dem Unternehmen, die Mitarbeiter entsprechend zu binden, eine hohe Motivation zu erzeugen und einen wichtigen Entlohnungsbestandteil zu generieren.

Gerade bei Start-ups werden viele Hochqualifizierte durch gerade diese Möglichkeit des direkten Einflusses auf die Entlohnung angezogen. Mitarbeitende werden auf diese Weise selber bis zu einem gewissen Grad Unternehmer und das Thema Entrepreneurship als Anforderung an leitende Mitarbeitende wird mit Leben gefüllt.

Mit einer Kapitalbeteiligung profitieren auch Deine Mitarbeiter vom Unternehmenserfolg.<br />

Kapitalbeteiligung – Vor- und Nachteile im Überblick

Kapitalbeteiligungen für Mitarbeiter bieten Vorteile wie erhöhte Motivation, eine stärkere Identifikation mit dem Unternehmen und die Möglichkeit, finanziell am Unternehmenserfolg teilzuhaben. Diese Anreize können die Bindung der Mitarbeiter stärken und ihre Produktivität fördern. 

Allerdings gibt es auch potenzielle Nachteile: Kapitalbeteiligungen sind oft mit Risiken verbunden, insbesondere wenn der Unternehmenswert schwankt oder sinkt. Zudem können sie für kleinere Unternehmen eine finanzielle Belastung darstellen, wenn Kapitalanteile ausgegeben werden.

Mehr als Beteiligung am Gewinn

Kapitalbeteiligung ist ein starkes Signal – aber kein vollständiges Bindungskonzept. Der FAIRFAMILY Report 7 Tipps & 17 Benefits zeigt Dir ergänzende Benefit-Bausteine für KMU.

Kapitalbeteiligung – Arten und Möglichkeiten

Es gibt verschiedene Varianten der Kapitalbeteiligung, die Du in Deinem Unternehmen implementieren kannst:

  • Echte Unternehmensanteile
  • Virtuelle Unternehmensanteile
  • Option Plans
  • Genussrechte
  • Stille Beteiligung

Unternehmensanteile: Echte Anteile (Employee Stock Option Plan – ESOP)

Zunächst einmal ist die Unterscheidung in echte Anteile und sogenannte virtuelle Anteile von Bedeutung. Wie die Begrifflichkeit bereits andeutet, handelt es sich bei den echten Anteilen um Anteile, die auch handelsregisterlich eingetragen werden, die zu Stimmrechten führen und die den Anteilen der bestehenden Gesellschafter entsprechen. Der Mitarbeitende wird echter (weiterer) Gesellschafter.

Eine besondere Kategorie bilden hierbei die Belegschaftsaktien oder Aktienoptionen Hierbei können die Mitarbeitenden zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu einem reduzierten Preis Aktien erwerben. Der Erwerb dieser Aktien oder auch Optionen ist in der Regel dann an eine Bindungsfrist gebunden, die häufig fünf Jahre beträgt. 

Virtuelle Anteile (Virtual Stock Option Plan – VSOP – Phantom Shares)

Bei den virtuellen Anteilen handelt es sich um eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Rahmen eines i.d.R. arbeitsrechtlichen Vertrages werden virtuelle Anteile generiert, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, die nicht zu Stimmrechten, sondern in der Regel zu einer bestimmten Gewinnbeteiligung führen.

Im Falle der Unternehmensveräußerung kann ein Anteil am Verkaufserlös vereinbart oder beim Ausscheiden des Mitarbeiters eine festgelegte Zahlung vorgenommen werden.

Expertentipp:
Gerade die virtuellen Anteile bieten für Startups und KMUs zahlreiche Ausgestaltungsmöglichkeiten, um qualifizierte Mitarbeiter mittels dieses Instrumentes langfristig ans Unternehmen zu binden.

Gestaltung von Unternehmensanteilen bei der Kapitalbeteiligung

Bei der Gestaltung dieser Regelungen ist immer zu beachten, wann und zu welchem Preis die Anteile übertragen werden. Besonderes Augenmerk bei der Betrachtung der Unterschiede zwischen echten und virtuellen Anteilen ist die steuerliche Auswirkung. 

Geht man in beiden Fällen davon aus, dass die Anteile unentgeltlich gewährt werden, so führt bei den echten Anteilen dieses in der Regel zu einer Versteuerung beim Mitarbeitenden als geldwerter Vorteil zum Zeitpunkt der Übertragung. Zu diesem Zeitpunkt findet aber noch kein Liquiditätszuwachs beim Mitarbeiter statt. 

Auf der anderen Seite ist jedoch in der Regel eine entsprechende Steuerzahlung zu erwarten. Dieser Effekt ist auch unter dem Begriff Dry Income bekannt. Durch das 2021 in Kraft getretene Fondsstandortgesetz sollen die beschriebenen Nachteile bei der Besteuerung jedoch abgemildert werden. 

Bei den virtuellen Anteilen hingegen findet die Vermögenszuordnung steuerlich zum Zeitpunkt des Liquiditätszuflusses (z.B. Anteil am Verkaufserlös / Erhalt der festgelegten Zahlung) statt. Somit fallen Liquiditätszufluss und Zeitpunkt der Steuerzahlung zusammen. Die Steuerzahlung kann aus dem Verkaufserlös beglichen werden.

Expertentipp:
Sowohl bei den echten als auch bei den virtuellen Anteilen ist sehr sorgfältig zu prüfen, welchen Mitarbeitenden diese Möglichkeit angeboten werden soll. In jedem Fall ist vor einer derartigen Vereinbarung sicherzustellen, dass beide Parteien zueinander passen und langfristig das Unternehmen nach vorne bringen wollen. 

Hinweis:
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass es sich hier um keine steuerliche Beratung handelt. Sofern dieses Thema für Dich relevant ist, solltest Du Dich daher bereits im Vorwege mit eurem Steuerberater entsprechend abstimmen.

Ausgestaltung von Option Plans

Die konkrete Ausgestaltung der Option Plans beinhaltet häufig mehrere Stufen, die nachfolgend beschrieben werden.

Cliff

Beim Cliff handelt es sich um den Zeitraum, den ein Mitarbeiter im Unternehmen verbringen muss, um überhaupt den Anspruch auf Anteile zu erwerben. Scheidet dieser Mitarbeiter während dieses Zeitraumes aus, obwohl er über einen Anteilsplan verfügt, bekommt er aus dieser Regelung keinerlei Anteile und somit auch keinerlei Zahlungen.

Vesting

Das Vesting schließt zeitlich an das Cliff an. Ab hier erhält der Mitarbeiter sukzessive Anteile gemäß dem festgelegten Zuteilungsplan zugewiesen.

Beispiel:

  • Das Cliff beträgt 12 Monate = keine Anteile
  • In den Monaten 13 bis 18 erhält der Mitarbeiter 0,5% der Anteile 
  • In den Monaten 10 bis 24 1,0% der Anteile
  • Darüber hinaus 1,5% der Anteile (= Limit) 

Auf diesem Wege kann man einen deutlichen Anreiz setzen, dass die Mitarbeiter auch aus finanziellen Überlegungen heraus sich dem Unternehmen verbunden fühlen und entsprechenden (Mehr-) Einsatz bei der Weiterentwicklung des Unternehmenswertes zeigen.

Hinweis:
Auch hier sind bitte bei der konkreten Ausgestaltung der Regelungen Spezialisten hinzuzuziehen, damit eine für beide Seiten sinnvolle Regelung gefunden wird. 

Beginne bei der Implementierung einer Kapitalbeteiligung zunächst damit, sie bei einigen Mitarbeitern sukzessive einzuführen.<br />

Genussrechte als Form der Kapitalbeteiligung

Bei den Genussrechten kann das Unternehmen Mitarbeitenden das Recht auf eine jährliche Gewinnbeteiligung veräußern. Im Gegensatz zu den echten Anteilen erwirbt der Mitarbeiter hierbei keine Stimmrechte oder Einflussmöglichkeiten. 

Expertentipp:
Bei den Genussrechten handelt es sich eher um eine Ausnahmeregelung bei den Gestaltungsfällen einer Kapitalbindung von Mitarbeitern. 

Stille Beteiligung für Deine Mitarbeiter

Bei der stillen Beteiligung als Form der Kapitalbeteiligung leistet der Gesellschafter, hier der Mitarbeiter, eine Einlage in das Unternehmen. Dafür erhält er in der Regel einen Anteil am Gewinn und theoretisch auch einen Anteil am Verlust bis zur Höhe seiner Einlage. Dieses Risiko wird aber in der Regel vertraglich ausgeschlossen. 

Begrifflich ist diese Beteiligung deshalb als still zu bezeichnen, da sie zum einen nicht eintragungspflichtig ist. Eine Ausnahme bietet hierbei die Aktiengesellschaft. Zum Anderen ist der stille Beteiligte im Regelfall nicht in die Unternehmensführung eingebunden. 

Fazit

Durch eine individuelle Ausgestaltung einer Kapitalbeteiligung für Mitarbeiter kann ein starkes Konzept zur langfristigen Mitarbeiterbindung geschaffen werden. In der Praxis stellen die Fälle der Stock-Option Plans den deutlich größten Anteil bei der Kapitalbeteiligung von Mitarbeitenden im Bereich KMUs dar.

Loyalität ganzheitlich stärken

Beteiligungsmodelle wirken langfristig – wenn sie strategisch eingebettet sind. Im FAIRFAMILY Report 7 Tipps & 17 Benefits bekommst Du eine strukturierte Übersicht moderner Zusatzleistungen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Kapitalbeteiligung für Mitarbeiter

Sollte ich eine Kapitalbeteiligung allen Mitarbeitern anbieten?

Nein. Zunächst sollten Schlüssel-Mitarbeiter des Unternehmens identifiziert und für diesen Personenkreis eine derartige Regelung entworfen werden. Erst in einem zweiten Schritt kann darüber nachgedacht werden, dieses Konzept der Mitarbeiterbindung sukzessive auf die gesamte Belegschaft auszudehnen.

Welche Beteiligungsform eignet sich am besten für Start-ups?

Bei Startups werden häufig Mitarbeiterbeteiligungsprogramme wie ESOP oder VSOP eingesetzt, da zu diesem Zeitpunkt in der Regel wenig Liquidität für hohe Gehälter vorhanden ist, alle Beteiligten aber auf eine überproportionale Entwicklung des Unternehmensergebnisses und des Unternehmenswertes in der Zukunft setzen.