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Fahrtkostenzuschuss: Definition, Berechnung und steuerliche Vorteile für Arbeitgeber

Mehr als der Fahrtkostenzuschuss: 17 Benefits, die wirklich binden

Du weißt jetzt, wie der Fahrtkostenzuschuss funktioniert. Aber er ist nur einer von vielen Hebeln. Im Report „7 Tipps und 17 Benefits“ zeigen wir Dir, welche steueroptimierten Benefits Deine Mitarbeitenden dauerhaft ans Unternehmen binden – ohne dass sie nach kurzer Zeit ihre Wirkung verlieren. Aus über 5.000 Beratungen im Mittelstand.

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Über den Autor

Felix Anrich

Felix Anrich ist Mitbegründer von FAIRFAMILY und ein führender Experte für Arbeitgeber-Attraktivität in Deutschland, der den Benefit-Markt revolutioniert hat.

Ein Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, mit der Du Dich an den Fahrtkosten Deiner Mitarbeitenden zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beteiligst. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, er muss also weder im Arbeitsvertrag noch im Tarifvertrag verankert sein. Richtig ausgestaltet, kannst Du ihn mit 15 % pauschal versteuern, was für Deine Mitarbeitenden Sozialversicherungsfreiheit bedeutet. Ab 2026 orientiert sich die steuerlich begünstigte Obergrenze an der erhöhten Entfernungspauschale von 0,38 € pro Entfernungskilometer. Der Zuschuss lässt sich mit der Pendlerpauschale kombinieren, wobei der Arbeitgeberzuschuss auf die abziehbaren Werbungskosten angerechnet wird. Dieser Artikel erklärt Dir, wie Du den Fahrtkostenzuschuss korrekt berechnest, welche steuerlichen Spielräume Du nutzen kannst und warum er als Nettolohnoptimierung einer Gehaltserhöhung überlegen ist.

Fahrtkostenzuschuss

Was ist ein Fahrtkostenzuschuss?

Der Fahrtkostenzuschuss gehört zu den freiwilligen Gehaltsbestandteilen, die Du zusätzlich zum vereinbarten Lohn auszahlen kannst. Er ist kein Ersatz für das Gehalt und keine Pflichtleistung, sondern ein geldwerter Vorteil, den Du als Arbeitgeber aktiv anbieten musst. In der Praxis wird er monatlich zusammen mit dem Lohn ausgezahlt, kann aber auch pauschal für einen definierten Zeitraum gewährt werden.

Definition und rechtliche Grundlage

Der Fahrtkostenzuschuss ist eine zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlte Leistung des Arbeitgebers für Fahrten der Arbeitnehmenden zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die rechtliche Grundlage für die steuerliche Behandlung findet sich in § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG. Dort ist die Möglichkeit der Pauschalversteuerung mit 15 % geregelt, sofern der Zuschuss bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Zentral ist: Der Zuschuss muss eine echte Zusatzleistung sein, darf also nicht durch Umwandlung von regulärem Gehalt entstehen.

Für öffentliche Verkehrsmittel gilt zusätzlich § 3 Nr. 15 EStG, der Zuschüsse zum Jobticket unter bestimmten Bedingungen vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei stellt. Hier gelten andere Regelungen als beim klassischen kilometerbasierten Fahrtkostenzuschuss.

Wer kann einen Fahrtkostenzuschuss erhalten?

Der Fahrtkostenzuschuss kann grundsätzlich allen Mitarbeitenden gewährt werden, unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Das gilt für Vollzeitkräfte ebenso wie für Teilzeitbeschäftigte, Minijobberinnen und Minijobber sowie Auszubildende. Für Auszubildende gelten dabei besondere Regelungen: Fahrten zur Berufsschule können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bezuschusst werden, Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte fallen dagegen unter die allgemeinen Pauschalversteuerungsregeln. Relevant ist allein, dass tatsächlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anfallen.

Arbeitgeber können den Zuschuss unterschiedlich hoch gestalten. Eine gestaffelte Regelung nach Entfernung ist möglich und praxistauglich. Wichtig: Es darf keine Umgehung des Gleichbehandlungsgrundsatzes entstehen. Wer Teilgruppen des Teams bevorzugt, ohne sachliche Rechtfertigung, riskiert arbeitsrechtliche Probleme.

Fahrtkostenzuschuss oder Reisekostenerstattung: Der Unterschied

Der Fahrtkostenzuschuss wird häufig mit der Reisekostenerstattung verwechselt, ist aber ein anderes Instrument. Die Reisekostenerstattung betrifft Fahrten im Rahmen von Dienstreisen oder Auswärtstätigkeiten und ist unter den entsprechenden steuerlichen Voraussetzungen steuerfrei erstattbar. Der Fahrtkostenzuschuss bezieht sich ausschließlich auf den regulären Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte, also den alltäglichen Pendelweg. Beide Instrumente können nebeneinander genutzt werden, unterliegen aber jeweils eigenen steuerlichen Regeln.

Der Fahrtkostenzuschuss ist nur der Anfang

Ein Fahrtkostenzuschuss ist leicht einzuführen – aber er ist nur einer von über 50 möglichen Benefits. Im Report „7 Tipps und 17 Benefits“ findest Du einen strukturierten Überblick, welche steueroptimierten Leistungen für Dein Team wirklich attraktiv sind.

Fahrtkostenzuschuss vs. Pendlerpauschale

Fahrtkostenzuschuss und Pendlerpauschale betreffen beide den Pendelweg zur Arbeit, funktionieren aber grundlegend anders. Der eine ist eine Leistung des Arbeitgebers, die andere eine steuerliche Vergünstigung des Staates. Für Dich als Arbeitgeber ist der Unterschied wichtig, weil beide Instrumente interagieren und sich auf die Steuerlast Deiner Mitarbeitenden auswirken.

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale, steuerrechtlich als Entfernungspauschale bezeichnet, ist keine Zahlung des Arbeitgebers, sondern eine Möglichkeit der Arbeitnehmenden, ihre Fahrtkosten in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten abzusetzen. Sie beträgt bis einschließlich Kilometer 20 je 0,30 € pro Entfernungskilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 €. Diese Regelung gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Der steuerliche Vorteil entsteht nur dann, wenn die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € im Jahr übersteigen. Bei kurzen Pendelstrecken ist das oft nicht der Fall, der Effekt der Pendlerpauschale also begrenzt.

Ab dem Veranlagungsjahr 2026 gilt einheitlich ein Satz von 0,38 € je Entfernungskilometer. Das ist gleichzeitig die Obergrenze, bis zu der Du als Arbeitgeber mit 15 % pauschal versteuern kannst.

Können Fahrtkostenzuschuss und Pendlerpauschale kombiniert werden?

Ja. Deine Mitarbeitenden können einen Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber erhalten und trotzdem in der Steuererklärung die Pendlerpauschale geltend machen. Allerdings wird der steuerfrei oder pauschal versteuerte Arbeitgeberzuschuss auf die abzugsfähige Entfernungspauschale angerechnet. Das bedeutet: Der Zuschuss mindert den Betrag, den das Finanzamt als Werbungskosten anerkennt, in gleicher Höhe.

Ein konkretes Beispiel: Ein Mitarbeitender pendelt 25 km einfache Strecke, das ergibt bei 220 Arbeitstagen rund 1.826 € an jährlicher Entfernungspauschale. Zahlt Du als Arbeitgeber 100 € monatlich (1.200 € jährlich), verbleiben noch 626 € Entfernungspauschale, die der Mitarbeitende selbst steuerlich geltend machen kann. Der Zuschuss wird somit nicht doppelt begünstigt, mindert aber die steuerliche Gesamtbelastung spürbar.

So wird der Fahrtkostenzuschuss berechnet

So wird der Fahrtkostenzuschuss berechnet

Die Berechnung des Fahrtkostenzuschusses folgt einem klaren Muster: Einfache Entfernung in Kilometern multipliziert mit dem Pauschalsatz, multipliziert mit der Anzahl der Arbeitstage. Das Ergebnis ist der maximale Jahresbetrag, für den die Pauschalversteuerung mit 15 % gilt. Was darüber liegt, muss individuell nach dem Lohnsteuermerkmal des Mitarbeitenden versteuert werden, zuzüglich Sozialversicherungsbeiträgen.

Berechnungsformel und Rechenbeispiel (0,38 €/km ab 2026)

Die Formel lautet:

Fahrtkostenzuschuss (max. steuerlich begünstigt) = einfache Entfernung in km × 0,38 € × Arbeitstage pro Jahr

Einfache Entfernung
10 km
20 km
30 km
50 km
Arbeitstage/Jahr
220
220
220
220
Max. Jahresbetrag (0,38 €/km)
836 €
1.672 €
2.508 €
4.180 €
Max. Monatsbetrag
69,67 €
139,33 €
209 €
348,33 €

Grundlage ist immer die kürzeste benutzbare Straßenverbindung (einfache Strecke), nicht die tatsächlich gefahrene Route. Homeoffice-Tage reduzieren die Anzahl der anrechenbaren Arbeitstage, weshalb bei hybriden Arbeitsmodellen eine genaue Absprache mit dem Steuerberater sinnvoll ist.

Maximaler steuerlich begünstigter Betrag

Die Pauschalversteuerung mit 15 % ist auf einen Jahresbetrag von 4.500 € begrenzt. Das entspricht bei 220 Arbeitstagen einer einfachen Entfernung von rund 54 km. Pendelnde mit längeren Strecken können also nicht den vollständigen Arbeitgeberzuschuss pauschal versteuern. Der übersteigende Betrag wird individuell nach Lohnsteuermerkmalen des Mitarbeitenden versteuert, dann fallen auch Sozialversicherungsbeiträge an. In der Praxis trifft diese Obergrenze im Mittelstand nur selten zu, weil die meisten Pendelwege darunter liegen.

Unterschied zwischen PKW und ÖPNV

Für PKW-Pendelnde gilt die kilometerbasierte Berechnung nach Entfernungspauschale. Für Mitarbeitende, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, gibt es eine alternative Variante: Übernimmst Du die tatsächlichen Kosten des Tickets (z. B. Monatsticket oder Jahreskarte), greift § 3 Nr. 15 EStG. Dann ist der Zuschuss vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern er zusätzlich zum Gehalt gewährt wird. Das Jobticket als Sachbezug ist damit in vielen Fällen steuerlich günstiger als der klassische kilometerbasierte Zuschuss. Beide Varianten schließen sich nicht gegenseitig aus, aber die Anrechnung auf die Pendlerpauschale gilt für beide gleichermaßen.

Berechnet, eingeführt – und dann?

Die Berechnung hast Du jetzt im Griff. Damit der Zuschuss auch langfristig wirkt und nicht nach kurzer Zeit verpufft, braucht es ein System dahinter. Der Report „7 Tipps und 17 Benefits“ zeigt Dir, wie nachhaltige Benefit-Konzepte aufgebaut werden.

Fahrtkostenzuschuss und Steuern: Was Arbeitgeber wissen müssen

Die steuerliche Behandlung des Fahrtkostenzuschusses entscheidet darüber, wie attraktiv er für Deine Mitarbeitenden wirklich ist, und welche Kosten Du als Arbeitgeber trägst. Die entscheidende Frage ist, ob die Voraussetzungen für die Pauschalversteuerung mit 15 % erfüllt sind. Wenn ja, profitieren beide Seiten.

Pauschalversteuerung mit 15 % (§ 40 Abs. 2 EStG)

Die Pauschalversteuerung bedeutet: Du als Arbeitgeber übernimmst die anfallende Lohnsteuer in Höhe von 15 % des Zuschussbetrags, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Für Deine Mitarbeitenden bleibt der Zuschuss damit brutto gleich netto, und es entstehen keine Sozialversicherungsbeiträge. Das ist der entscheidende Vorteil gegenüber einer normalen Lohnerhöhung, bei der sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite volle Sozialabgaben zahlen.

Voraussetzungen für die Pauschalversteuerung

Damit die 15 %-Pauschalversteuerung angewendet werden darf, müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Der Fahrtkostenzuschuss wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt, also nicht durch Gehaltsumwandlung finanziert.
  • Der Zuschuss übersteigt nicht den Betrag, der sich aus der Entfernungspauschale für die jeweilige Pendelstrecke und Arbeitstage ergibt (maximal 0,38 € je Entfernungskilometer ab 2026).
  • Der Jahresbetrag liegt bei maximal 4.500 €.

Schlägt eine der Bedingungen fehl, muss der Zuschuss oder der übersteigende Teil individuell nach dem Lohnsteuermerkmal des Mitarbeitenden versteuert werden. Dann fallen außerdem Sozialversicherungsbeiträge an, was den wirtschaftlichen Vorteil des Instruments deutlich reduziert.

Was passiert, wenn die Grenze überschritten wird?

Übersteigt der gewährte Zuschuss die zulässige Obergrenze, wird nur der Betrag bis zur Grenze pauschal versteuert. Der Mehrbetrag ist regulär als Arbeitslohn zu behandeln: individuelle Lohnsteuer plus volle Sozialversicherungsbeiträge für beide Seiten. In der Lohnabrechnung muss klar dokumentiert sein, welcher Teil pauschal und welcher individuell versteuert wird. Das ist administrativ aufwendiger, aber in bestimmten Fällen (z. B. sehr langen Pendelstrecken) dennoch sinnvoll, wenn der Gesamtnutzen für die Mitarbeitenden überwiegt.

Sozialversicherungsfreiheit für Mitarbeitende

Bei korrekter Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber ist der Fahrtkostenzuschuss für die Mitarbeitenden vollständig sozialversicherungsfrei. Das unterscheidet ihn fundamental von einer Gehaltserhöhung: Bei einer Bruttolohnerhöhung von 100 € landen nach Steuern und Sozialabgaben je nach Steuerklasse oft nur 50 bis 60 € netto beim Mitarbeitenden. Beim pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss kommt der volle Betrag an, weil Du die 15 %-Pauschalsteuer trägst und keine Sozialabgaben anfallen. Das macht den Fahrtkostenzuschuss je nach Konstellation 40 bis 60 % günstiger als eine äquivalente Bruttolohnerhöhung.

Jobticket als Alternative zum Fahrtkostenzuschuss

Jobticket als Alternative zum Fahrtkostenzuschuss

Neben dem klassischen Fahrtkostenzuschuss als Barzahlung gibt es eine steuerlich oft noch attraktivere Variante: das Jobticket. Für Mitarbeitende, die mit Bus, Bahn oder dem Deutschlandticket pendeln, kann das Jobticket als Sachbezug vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden. Für Arbeitgeber mit einem Team, das öffentliche Verkehrsmittel nutzt, lohnt sich die genaue Prüfung.

Steuerfreier ÖPNV-Zuschuss nach § 3 Nr. 15 EStG

Zuschüsse zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sind nach § 3 Nr. 15 EStG vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden. Das gilt für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, aber auch für private Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Unterschied zur Pauschalversteuerung nach § 40 EStG: Hier gibt es keine Pauschalsteuer, die Du als Arbeitgeber tragen musst. Der Zuschuss ist für beide Seiten vollständig abgabenfrei. Einzige Bedingung ist, dass es sich um eine echte Zusatzleistung handelt und keine Gehaltsumwandlung stattfindet.

Deutschlandticket als Jobticket: Zahlen und Regelung 2026

Das Deutschlandticket für 58 € monatlich (Stand 2026) kann als Jobticket steuerlich begünstigt oder vollständig steuerfrei an Mitarbeitende weitergegeben werden. Viele Arbeitgeber übernehmen das Ticket vollständig oder bezuschussen es mit einem festen Betrag. Da § 3 Nr. 15 EStG greift, entsteht für beide Seiten keine Steuerlast und kein Sozialversicherungsbeitrag. Gleichzeitig wird der entsprechende Betrag auf die Entfernungspauschale der Mitarbeitenden angerechnet. Wer das Ticket vollständig finanziert, reduziert damit den steuerlich absetzbaren Werbungskostenbetrag der Mitarbeitenden um den Wert des Tickets.

Wann lohnt sich welche Variante?

Merkmal
Steuerliche Regelung
Sozialversicherung
Kosten Arbeitgeber
Passend für
Flexibilität
Fahrtkostenzuschuss (km-basiert)
§ 40 Abs. 2 EStG, 15 % Pauschalsteuer
Frei bei Pauschalversteuerung
Zuschuss + 15 % Pauschalsteuer
PKW-Pendelnde, gemischte Teams
Hoch (Betrag frei wählbar)
Jobticket / ÖPNV-Zuschuss
§ 3 Nr. 15 EStG, vollständig steuerfrei
Vollständig frei
Nur Zuschuss
ÖPNV-Nutzende
Gebunden an tatsächliche Ticketkosten

In der Praxis ist für Teams mit gemischten Verkehrsmitteln ein flexibles Mobilitätsbudget sinnvoll: Mitarbeitende können selbst entscheiden, ob sie den Zuschuss für ÖPNV, PKW-Kosten oder andere Mobilitätsausgaben nutzen. Solche Systeme lassen sich heute über digitale Benefit-Plattformen mit direkter Lohnbuchhaltungsanbindung verwaltungsarm umsetzen.

Mobilitätsbudget, Sachbezug, Jobticket – alles in einem System

PKW, ÖPNV oder flexibles Mobilitätsbudget: Die Kombination verschiedener Bausteine ist der effektivste Weg. Der Report „7 Tipps und 17 Benefits“ gibt Dir einen Überblick über 17 steueroptimierte Benefits, die sich zu einem verwaltungsarmen Gesamtpaket verbinden lassen.

Fahrtkostenzuschuss als Benefit: Was Arbeitgeber gewinnen

Der Fahrtkostenzuschuss ist nicht nur ein steuerliches Instrument, er ist ein Gehaltsbestandteil mit echter Wirkung auf die Arbeitgeberattraktivität. Wer ihn in ein ganzheitliches Benefit-System einbettet, schafft einen emotionalen Lohnbestandteil, den Mitarbeitende täglich spüren. Gerade im Mittelstand, wo Lohnerhöhungen durch Sozialabgaben oft nur zur Hälfte ankommen, ist das ein unterschätzter Hebel.

Nettolohnoptimierung statt Gehaltserhöhung: Die Kostenrechnung

Eine Gehaltserhöhung von 100 € brutto kostet Dich als Arbeitgeber rund 120 bis 125 € (inklusive Arbeitgeberanteil Sozialversicherung), bringt dem Mitarbeitenden aber je nach Steuerklasse nur 50 bis 65 € netto. Der pauschal versteuerte Fahrtkostenzuschuss von 100 € kostet Dich 115 € (100 € Zuschuss plus 15 € Pauschalsteuer), und der Mitarbeitende erhält die vollen 100 €, weil keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Das bedeutet: Für den gleichen Nettonutzen beim Mitarbeitenden fallen für Dich als Arbeitgeber rund 40 bis 60 € weniger Kosten an als bei einer äquivalenten Bruttolohnerhöhung.

Aus über 5.000 Beratungen wissen wir: Die meisten Mittelständler unterschätzen diesen Hebel. Wer Fahrtkostenzuschuss, Sachbezug (bis zu 50 € monatlich steuerfrei), Essenszuschuss und weitere Steuerfreibeträge konsequent kombiniert, kann Mitarbeitende mit über 3.500 € jährlich an steuerlich begünstigten Benefits ausstatten. Das ist reales Nettomehr, das Du mit einem vergleichbaren Bruttoaufwand an Gehaltserhöhungen nie erreichen würdest.

Wirkung auf Mitarbeiterbindung und Recruiting

Der Fahrtkostenzuschuss hat einen klaren Vorteil gegenüber abstrakten Benefits: Er betrifft alle, die pendeln, und das täglich. Wer 30 km zur Arbeit fährt und monatlich 100 bis 150 € Zuschuss erhält, spürt das direkt im Portemonnaie. Das unterscheidet ihn von Angeboten wie Fitnessstudio-Rabatten, die nur die aktiven Mitarbeitenden erreichen, oder der betrieblichen Altersvorsorge, deren Wert erst Jahrzehnte später sichtbar wird.

Im Recruiting funktioniert der Fahrtkostenzuschuss als konkretes Argument im Bewerbungsgespräch, das sofort verständlich ist. In Branchen mit schwieriger Personalgewinnung, wie Pflege, Logistik oder Produktion, können spürbare monatliche Zusatzleistungen den Ausschlag geben. Wichtig ist dabei: Der Zuschuss muss klar kommuniziert werden, nicht als Fußnote im Arbeitsvertrag, sondern als Teil der Arbeitgebermarke.

Praxisbeispiel aus der Beratung

Ein mittelständischer Logistikbetrieb mit 80 Mitarbeitenden hatte trotz Lohnerhöhungen eine hohe Fluktuation. Viele Mitarbeitende pendelten 20 bis 40 km. Nach der Einführung eines strukturierten Fahrtkostenzuschusses (gestaffelt nach Entfernung, zwischen 80 und 160 € monatlich) plus Sachbezugsbudget sank die Fluktuation im ersten Jahr messbar. Der Geschäftsführer berichtete, dass der Zuschuss im Bewerbungsgespräch aktiv nachgefragt wurde, noch bevor er das Thema selbst ansprach. Die monatlichen Mehrkosten pro Mitarbeitenden lagen bei rund 100 bis 130 € brutto für den Arbeitgeber, also weniger als ein einzelner Recruiting-Tag.

Weniger Fluktuation, besseres Recruiting – mit dem richtigen System

Der Fahrtkostenzuschuss kann Fluktuation senken – aber nur, wenn er Teil eines durchdachten Benefit-Konzepts ist. Der Report „7 Tipps und 17 Benefits“ zeigt Dir, wie Unternehmen mit 1,5 bis 5 % der Lohnsumme einen fünffachen Effekt im Recruiting erzielen.

Fazit zu Fahrtkostenzuschuss

Der Fahrtkostenzuschuss ist eines der einfachsten und gleichzeitig wirksamsten Instrumente der Nettolohnoptimierung im Mittelstand. Er ist schnell einzuführen, klar zu berechnen und für alle Mitarbeitenden verständlich, die täglich pendeln. Das Steuerrecht gibt Dir bis zu 0,38 € pro Entfernungskilometer bei 15 % Pauschalsteuer, und für ÖPNV-Nutzende sogar vollständige Abgabenfreiheit über das Jobticket.

Was in der Praxis häufig fehlt, ist die systematische Nutzung. Viele Unternehmen zahlen Gehaltserhöhungen, die nach Steuern und Sozialabgaben kaum ankommen, statt die vorhandenen Steuerfreibeträge zu nutzen. Ein Fahrtkostenzuschuss von 100 € kostet Dich als Arbeitgeber rund 115 €, bringt dem Mitarbeitenden aber 100 € netto. Dieselbe Wirkung über eine Gehaltserhöhung zu erzielen, kostet Dich 120 bis 125 €, und beim Mitarbeitenden kommen trotzdem nur 50 bis 65 € an.

Mein Empfehlung: Prüfe, welche Mitarbeitenden in Deinem Unternehmen pendeln, wie weit und mit welchem Verkehrsmittel. Dann rechne durch, was ein gestaffelter Fahrtkostenzuschuss in Kombination mit weiteren steuerfreien Gehaltsbestandteilen kostet und was er bringt. Der administrative Aufwand ist gering, die Wirkung spürbar. Und der erste Schritt ist einfacher als gedacht.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Fahrtkostenzuschuss

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss?

Nein. Der Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung. Ein Anspruch entsteht nur dann, wenn er im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im anwendbaren Tarifvertrag ausdrücklich geregelt ist. Auch eine betriebliche Übung kann einen Anspruch begründen: Wer den Zuschuss über mehrere Jahre regelmäßig zahlt, ohne auf dessen Freiwilligkeit hinzuweisen, riskiert, dass Mitarbeitende daraus einen dauerhaften Anspruch ableiten.

Wie hoch darf der Fahrtkostenzuschuss 2026 steuerfrei sein?

Die steuerlich begünstigte Obergrenze orientiert sich an der Entfernungspauschale: ab 2026 einheitlich 0,38 € pro Entfernungskilometer, multipliziert mit der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage. Der maximale Jahresbetrag, für den die Pauschalversteuerung mit 15 % angewendet werden darf, liegt bei 4.500 €. Bis zu dieser Grenze zahlt der Arbeitgeber die Pauschalsteuer, der Zuschuss ist für den Mitarbeitenden sozialversicherungsfrei. Beträge darüber werden individuell versteuert, dann fallen auch Sozialversicherungsbeiträge an.

Kann ich Fahrtkostenzuschuss und Pendlerpauschale gleichzeitig nutzen?

Ja, beides ist kombinierbar. Allerdings wird der pauschal versteuerte oder steuerfreie Arbeitgeberzuschuss auf die Entfernungspauschale angerechnet, die Mitarbeitende in ihrer Steuererklärung geltend machen können. Der Zuschuss mindert den abzugsfähigen Werbungskostenbetrag in gleicher Höhe. Eine echte Doppelbegünstigung gibt es nicht, aber in vielen Fällen verbleiben auch nach Anrechnung noch abzugsfähige Werbungskosten, insbesondere bei langen Pendelstrecken.

Gilt der Fahrtkostenzuschuss auch für Minijobber?

Ja. Auch geringfügig Beschäftigte können einen Fahrtkostenzuschuss erhalten. Die steuerliche Behandlung erfolgt nach denselben Grundregeln: Pauschalversteuerung mit 15 % ist möglich, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind. Zu beachten ist, dass die Pauschalversteuerung beim Minijob nicht automatisch mit der 2 %-Pauschalsteuer nach § 40a EStG kombiniert werden kann. Im Zweifel sollte dies mit dem Steuerberater oder der Lohnbuchhaltung abgestimmt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrtkostenzuschuss und Jobticket?

Der Fahrtkostenzuschuss wird als Geldbetrag ausgezahlt und nach § 40 Abs. 2 EStG mit 15 % pauschal versteuert. Er kann für PKW-Fahrten ebenso wie für ÖPNV genutzt werden. Das Jobticket ist eine Sachleistung, die der Arbeitgeber direkt in Form eines Tickets oder Ticketzuschusses erbringt. Für ÖPNV-Tickets greift § 3 Nr. 15 EStG, was zur vollständigen Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit führt. Das Jobticket ist deshalb für ÖPNV-Nutzende steuerlich günstiger, aber auf den öffentlichen Nahverkehr beschränkt.

Muss der Fahrtkostenzuschuss für Fahrtkosten ausgegeben werden?

Nein. Der Fahrtkostenzuschuss wird monatlich mit dem Lohn ausgezahlt und ist für den Mitarbeitenden nicht zweckgebunden. Es müssen keine Belege eingereicht werden. Der Mitarbeitende entscheidet selbst, wofür er den Betrag verwendet. Die steuerliche Privilegierung hängt nicht von einem Verwendungsnachweis ab, sondern allein davon, dass der Arbeitgeber den Zuschuss für Pendelfahrten ausweist und die formalen Voraussetzungen (zusätzliche Leistung, Einhaltung der Kilometerobergrenze) erfüllt sind.