Branchenzuschläge im Griff – mit einem starken Benefitsystem
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Über den Autor
Uta Thoms
Branchenzuschläge sind ein wichtiger Baustein im Zeitarbeitsmarkt, um Lohndifferenzen zwischen Zeitarbeitern und fest angestellten Mitarbeitern einer Branche zu verringern und soziale Gerechtigkeit zu fördern. Diese tariflich festgelegten Zuschläge steigen in Stufen mit der Dauer des Einsatzes und sollen Zeitarbeit finanziell attraktiver machen.
Besonders in Branchen wie der Metall- und Elektroindustrie oder der Chemiebranche erzielen die Branchenzuschläge erhebliche Einkommenssteigerungen für Zeitarbeiter, auch unterstützt durch gesetzliche Regelungen wie die Equal Pay-Richtlinien. Dieser Artikel unseres HR-Lexikons beleuchtet die Mechanismen und Vorteile dieses Systems.
Einführung in Branchenzuschläge
Was sind Branchenzuschläge?
Branchenzuschläge sind tariflich festgelegte Zuschläge, die Zeitarbeiter zusätzlich zu ihrem Grundentgelt erhalten. Diese Zuschläge sollen dabei helfen, die Löhne von Zeitarbeitern schrittweise an die Gehälter von Stamm Mitarbeitern in Unternehmen in der jeweiligen Branche anzupassen.
Das Ziel besteht darin, Lohndifferenzen zwischen Zeitarbeitern und fest angestellten Mitarbeitern derselben Branche zu verringern. Branchenzuschläge tragen so nicht nur zur sozialen Gerechtigkeit bei, sondern machen die Zeitarbeit auch attraktiver. Mit den jüngsten Reformen im Arbeitsrecht gewinnen sie zunehmend an Bedeutung.
Ein Beispiel für diese Entwicklung ist in der Metall- und Elektroindustrie zu sehen: Zeitarbeiter können nach einer Einsatzdauer von 15 Monaten einen Zuschlag von bis zu 65 % erhalten (Stand: Januar 2023). Dies wird auch als Equal Pay bezeichnet.
Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und Tarifverträge
Mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im April 2017 wurden wesentliche Änderungen eingeführt, um die Bedingungen für Zeitarbeiter in der Metall- und Elektroindustrie und weiteren Branchen wie Chemie, Kunststoff und Holz zu verbessern. Diese Reform brachte auch die Einführung einer sechsten Stufe für Branchenzuschläge mit sich.
Zu den Tarifparteien, die an den Verhandlungen beteiligt waren, zählten der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP), der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) sowie Gewerkschaften wie die IG Metall und ver.di.
Branchenzuschläge plus Benefits – so wird ein Gesamtpaket daraus
Zeitliche Staffelung der Branchenzuschläge
Die Branchenzuschläge folgen einem Stufenmodell, bei dem die Zuschläge mit der Dauer des Einsatzes im Kundenbetrieb ansteigen. Die Staffelung sieht folgende Stufen vor:
- Stufe 0: Kein Zuschlag (bei einem Einsatz von weniger als 6 Wochen).
- Stufe 1: Zuschlag ab 6 Wochen.
- Stufe 2: Zuschlag ab 3 Monaten.
- Stufe 3: Zuschlag ab 5 Monaten.
- Stufe 4: Zuschlag ab 7 Monaten.
- Stufe 5: Zuschlag ab 9 Monaten.
- Stufe 6: Zuschlag ab 15 Monaten (höchster Zuschlag).
Eine Besonderheit besteht in der Anrechnung der Einsatzzeiten: Wenn der vorherige Einsatz im gleichen Kundenbetrieb weniger als 3 Monate zurückliegt, wird diese Zeit auf die aktuelle Einsatzdauer angerechnet.
Berechnung und Höhe der Branchenzuschläge
Die Höhe der Branchenzuschläge wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, darunter die Entgeltgruppe und die Einsatzdauer des Zeitarbeiters. Die Entgeltgruppen, die von EG 1 bis EG 9 reichen, bestimmen die tarifliche Eingruppierung und damit die Zuschlagshöhe. Je länger der Einsatz im Kundenbetrieb dauert, desto höher fällt der Zuschlag aus.
Branchenzuschläge variieren je nach Branche erheblich. So können Zeitarbeiter in der Metall- und Elektroindustrie nach 15 Monaten bis zu 65 % Zuschlag auf ihr Grundentgelt erhalten. In der chemischen Industrie sind sogar bis zu 67 % möglich. Deutlich niedrigere Zuschläge gelten in anderen Branchen, beispielsweise nur 27 % in der Textil- und Bekleidungsindustrie und 22 % in der Kautschukindustrie.
Aus Pflichtzuschlägen wird ein überzeugendes Vergütungspaket
Branchen mit Zuschlagstarifverträgen – ein Überblick
Die Branchenzugehörigkeit eines Unternehmens ist von zentraler Bedeutung, da diese darüber entscheidet, ob Branchenzuschläge gezahlt werden müssen. Unternehmen müssen hierfür ihre Branchenzugehörigkeit, beispielsweise über die Agentur für Arbeit oder Handwerkskammern, nachweisen.
Zu den wichtigsten Branchen, die Branchenzuschläge anwenden, gehören:
- Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)
- Chemische Industrie (TV BZ Chemie)
- Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)
- Kunststoffverarbeitende Industrie (TV BZ Kunststoff)
- Druckindustrie (TV BZ Druck)
- Papiererzeugende Industrie (TV BZ PE, gewerblich)
- Schienenverkehr (TV BZ Eisenbahn)
Equal Pay und rechtliche Konsequenzen
Der Equal Pay-Grundsatz, der im April 2017 gesetzlich verankert wurde, besagt, dass Zeitarbeiter nach spätestens 9 Monaten Anspruch auf das gleiche Entgelt wie Stammmitarbeiter in einer vergleichbaren Position haben.
Eine stufenweise Annäherung an das Equal Pay-Prinzip erfolgt bereits ab einer Einsatzdauer von 6 Wochen. Spätestens nach 15 Monaten muss Equal Pay vollständig erreicht sein.
Bei Verstößen gegen diese Regelungen drohen erhebliche rechtliche Konsequenzen. Dazu gehören Bußgelder von bis zu 500.000 Euro und der Entzug der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis (AÜ-Erlaubnis) für den Verleiher. Außerdem haben Zeitarbeiter das Recht, Differenzzahlungen einzuklagen, um etwaige Lohnunterschiede geltend zu machen.
Equal Pay umsetzen – und trotzdem attraktiv bleiben
Fazit
Branchenzuschläge sind tariflich geregelte Lohnzuschläge, die Zeitarbeiter erhalten, um ihre Löhne stufenweise an das Gehaltsniveau der fest angestellten Mitarbeitenden in der jeweiligen Branche anzupassen. Sie fördern Lohngerechtigkeit und stärken die Attraktivität der Zeitarbeit.
Die Höhe der Zuschläge richtet sich nach Einsatzdauer und Branche, wobei der maximale Zuschlag in der chemischen Industrie bei 67 % liegt. Seit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes 2017 wird das Equal Pay-Prinzip gefördert, das spätestens nach 15 Monaten den gleichen Lohn für Zeitarbeiter und Stammmitarbeiter sicherstellt.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Branchenzuschlägen
Welche Zeitarbeiter haben Anspruch auf Branchenzuschläge?
Zeitarbeiter, die für Unternehmen arbeiten, die einem Branchenzuschlagstarifvertrag unterliegen und eine entsprechende Einsatzdauer im selben Betrieb haben, haben Anspruch auf Branchenzuschläge.
Wann beginnt der Anspruch auf Branchenzuschläge?
In der Regel nach 4 bis 6 Wochen Einsatzzeit im Unternehmen beginnt der Anspruch von Zeitarbeitern auf Branchenzuschläge. Die Höhe des Zuschlags steigt stufenweise mit der Einsatzdauer.
Wie hoch kann ein Branchenzuschlag maximal ausfallen?
Der höchste Branchenzuschlag beträgt 67 % des Basisentgelts in der chemischen Industrie nach 15 Monaten ununterbrochenen Einsatzes.