Fürsorgepflicht für Arbeitgeber –
Was ist zu beachten?

Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu schützen. Wie jedoch die Fürsorgepflicht vom Arbeitgeber genau aussieht, ist durch kein Gesetz klar und deutlich geregelt

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert in § 618 Abs. 1
die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wie folgt:

  • “Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.”

  • Dies bedeutet einfach ausgedrückt, dass Du als Arbeitgeber Deinen Arbeitnehmern eine sichere Ausführung ihrer Arbeit ermöglichen musst. Mitarbeiter dürfen sich laut BGB nicht aufgrund ihrer Arbeit verletzen oder erkranken. Auch der Schutz des Eigentums muss gewährleistet werden.

  • Doch was bedeutet das jetzt für Dich als Arbeitgeber? Auch wenn es keine deutliche gesetzliche Beschreibung gibt, kann die Verletzung der Fürsorgepflicht für den Arbeitgeber schwere Folgen haben. FAIRFAMILY zeigt Dir, worauf Du achten musst, wie Du Deiner Verpflichtung nachkommst und Dich zusätzlich als TOP-Arbeitgeber profilierst.

Wie sieht die Fürsorgepflicht für Arbeitgeber aus?

Die Fürsorgepflicht vom Arbeitgeber hat als Pendant die Treuepflicht der Arbeitnehmer. Genauso wie Mitarbeiter dazu verpflichtet sind, ihrer Arbeit nachzukommen, muss der Arbeitgeber ihre Sicherheit bei der Ausübung gewährleisten. Der Gesundheitsschutz bei der Arbeit ist sehr wichtig.

Hier ein Beispiel: Ein Dachdecker kann nicht verweigern, auf ein Dach zu klettern, um dort seine Arbeit auszuführen. Es ist eine Aufgabe, die in diesem Beruf vorausgesetzt wird, um ihn auszuüben. Alles andere würde eine fristlose Kündigung provozieren. Der Arbeitgeber ist hingegen dazu verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, damit der Dachdecker seine Arbeit vor Verletzungen geschützt leisten kann.

Es gibt noch eine Reihe weiterer Gesetze neben dem BGB, wie zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz, die diese Ansicht bestätigen. Dennoch ist auch hier die Auslegung sehr ungenau definiert. Ab wann stehen einem Arbeitnehmer etwa Leistungen aus der Fürsorgepflicht vom Arbeitgeber zu? Ab wann sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen ausreichend und angemessen?

Auch bei Bürotätigkeiten muss der Arbeitgeber das gesundheitliche Wohlergehen seiner Angestellten gewährleisten. Doch deswegen steht ihnen noch kein ergonomischer Bürostuhl oder ein höhenverstellbarer Schreibtisch zu. Dies sind wiederum Leistungen, die ein Arbeitgeber freiwillig erbringt. Zu was verpflichtet Dich also die Fürsorgepflicht als Arbeitgeber?

Wie sieht die Fürsorgepflicht für Arbeitgeber aus?<br />

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Mitarbeiter nicht überfordern

Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die Du beachten musst. Die Corona-Pandemie hat es offen gezeigt: Die Fürsorgepflicht als Arbeitgeber vor Krankheit ist eine zentrale Angelegenheit. Du bist dazu verpflichtet, das Risiko einer Ansteckung auf ein Minimum zu begrenzen. Maßnahmen wie Home Office können in vielen Berufen eine Übergangslösung sein.

Zur Fürsorgepflicht gehört es aber auch, Mitarbeiter nicht zu überfordern und Rücksicht auf ihre Mental Health zu nehmen. Überbeanspruchungen über einen längeren Zeitraum tragen immer das Risiko eines Burnouts

Statt seiner Fürsorgepflicht nachzukommen, nimmt der Arbeitgeber die Depression des Arbeitnehmers in Kauf. Das ist etwas, das niemals passieren darf. Im Extremfall kann das nicht nur den langfristigen Ausfall einer Fachkraft bedeuten, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Damit es erst gar nicht so weit kommt, solltest Du folgende für folgende Ratschläge beachten:

  • Stress am Arbeitsplatz vermeiden
  • Bei psychischen Belastungen Gespräch mit Arbeitnehmern suchen
  • Angemessene Arbeitszeiten ermöglichen (Überstunden vermeiden)
  • Mitarbeiter für Ihren Einsatz belohnen (z.B. mit Mitarbeiter-Benefits)
  • Mitarbeiter nach Qualifikationen einteilen und umfassend unterweisen
  • Bei Mobbing oder ähnlichen Vorfällen sofort einschreiten

Wertschätzung untereinander fördern

Stressige Situationen oder psychische Belastungen lassen sich nicht immer vermeiden. Oft lässt eine hohe Auftragslage leider nichts anderes zu. Wichtig ist jedoch, diese Gefahren für Leib und Seele nicht über einen langen Zeitraum laufen zu lassen.

Als TOP-Arbeitgeber gehört es zu Deiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber, dass Deine Mitarbeiter ihre Arbeit für Dein Unternehmen wertschätzen. Dann nehmen sie auch Übergangsweise solche schwierigen Situationen in Kauf.  Damit sie ihre Arbeit bei Dir wertschätzen, müssen sie sich aber auch von Dir wertgeschätzt fühlen. Ein Mittel dafür können Benefits sein. Doch auch hier stellt sich die Frage, welche der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nachkommen.

Die Übernahme von Beiträgen für das Fitnessstudio oder ein Tankgutschein hören sich im ersten Moment als fürsorgliche Geste an. Aber sind sie das wirklich? Nein, das sind sie nicht!

Das Problem liegt vor allem darin, dass Du nicht allen Angestellten gleichermaßen Deiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nachkommst. Gesunde und Fitte profitieren vom Fitnessstudio. Vom Tankgutschein haben nur diejenigen etwas, die selbst auch Auto fahren. Es braucht also etwas anderes – aber was?

Als Arbeitgeber über die Fürsorgepflicht hinausblicken

Alleinstellungsmerkmal: Gesundheits-Benefit-System

Das Beste, mit der Du Deiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nachkommen kannst, ist ein eigenes Gesundheits-Benefit-System. Dies ist zwar als Arbeitgeber gesetzlich keine Pflicht, aber dennoch ein großer Schritt zur Gesundheitsförderung der Arbeitnehmer. 

Deine Mitarbeiter werden diese Form der Belohnung schätzen wissen. Du gehst nicht nur über Deine Fürsorgepflicht als Arbeitgeber hinaus, sondern Du setzt Dich auch proaktiv für die Gesundheit Deiner Belegschaft ein.

Der Vorteil am Gesundheits-Benefit-System: Jeder Mitarbeiter profitiert gleichermaßen davon. Im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) können sie über ein Gesundheitsbudget verfügen.

Damit lassen sich eine Vielzahl an gesundheitsfördernden Maßnahmen und noch mehr finanzieren. Dazu zählen etwa Leistungen wie:

  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Facharzttermin innerhalb weniger Tage
  • Vorsorgeuntersuchung und Schutzimpfung
  • Heilpraktiker-Behandlungen und Wellness-Angebote
  • Übernahme von Eigenbeiträgen für Arzneimittel u. Sehhilfen

Das sind lediglich ein paar Beispiele. FAIRFAMILY bietet Dir über 300 Gesundheitsleistungen, aus denen Du Dein Gesundheits-Benefit-System ganz individuell zusammenstellen kannst. Nicht nur Deine Mitarbeiter können es nutzen, auch ihre Angehörigen können auf das Angebot zurückgreifen.

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Wir analysieren Dein Potential als TOP-Arbeitgeber

Ein solches System geht über die herkömmliche Fürsorgepflicht als Arbeitgeber hinaus. Darum wird es auch vom Staat gefördert. Du kannst über 1.000 Euro pro Mitarbeiter an Netto-Mehrwerten herausholen. Und das bei gerade einmal 30 Euro Einsatz!

Das eigene Gesundheits-Benefit-System hat positive Einflüsse auf die Mitarbeiterzufriedenheit, die Mitarbeiterbindung und das Employer Branding. Als emotionaler Lohnbestandteil wird dies möglich. Eine fristlose Kündiung ist dann ganz sicher nicht mehr zu befürchten.

Lasse Dich noch heute von FAIRFAMILY beraten. In einem kostenlosen Erstgespräch vereinbaren wir mit dir eine erste Potenzialanalyse. Werde zum TOP-Arbeitgeber in Deiner Region, der über übliche Aufgaben der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber hinausblickt. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Dir!

FAQ

Was wird unter Fürsorgepflicht verstanden?

Unter der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wird verstanden, dass er seinen Mitarbeitern eine ungefährliche Arbeitsumgebung bieten muss. Verletzungsgefahren müssen beseitigt und langfristige Stresssituation möglichst ausgeschlossen werden.

 

    Wo ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers geregelt?

    Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist gesetzlich nicht genau vorgeschrieben, wird aber häufig angesprochen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Arbeitszeitgesetz (JArbSchG), Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz (MuSchG), Beschäftigtenschutzgesetz (BSchG), Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

      FAIRFAMILY ist dreifach TÜV-zertifiziert

      TÜVRheinland Zertifizierung Ausgezeichneter Arbeitgeber
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      Wissenschaftlich fundierte Ergebnisse in Kooperation

      TU München
      Universität St. Gallen