Gesundheitsförderung: Als Arbeitgeber die Massage abrechnen?

Kannst Du Deinen Mitarbeitern Massagen als Arbeitgeber steuerfrei ausgeben? Hierbei handelt es sich um eine Frage, die nicht ganz so leicht zu beantworten ist. Massagen bilden nämlich rechtlich eine Grauzone für eine steuerfreie Abrechnung.

Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung können Arbeitgeber eine Massage steuerfrei verrechnen. Das gleiche gilt aber auch, wenn die Massage als Sachbezug angesehen wird. Obwohl eine professionelle Massage immer noch die gleiche bleibt, egal ob Gesundheitsförderung oder Sachbezug, kann sie steuerrechtlich jedoch anders angesehen werden.

Wann ist eine Massage eine steuerfreie Gesundheitsförderung oder wann muss sie als Sachbezug abgerechnet werden? Ist es vielleicht sogar möglich, dass durch die Gesundheitsförderung vom Arbeitgeber eine Massage gar nicht steuerfrei ist? Wie Du siehst, gibt es viele Ansichten, die Du in Betracht ziehen solltest, wenn Du keinen Fehler machen möchtest. FAIRFAMILY bringt Licht ins Dunkel. 

Gesundheitsförderung Massage

Gesundheitsförderung vs. Sachbezug

Gesundheitsförderung vs. Sachbezug

Damit Du verstehen kannst, warum die steuerliche Einteilung einer Massage so schwierig ist, sollten wir zunächst den Unterschied zwischen Sachbezug und Gesundheitsförderung herausarbeiten.

Eins hat beides als Leistung des Arbeitgebers gemeinsam: Auf das ganze Jahr gesehen dürfen 600 Euro für die Gesundheitsförderung und den Sachbezug jeweils ausgegeben werden. Der Sachbezug wird jedoch monatlich abgerechnet, sodass maximal 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter steuerfrei ausgegeben werden dürfen.

Bei der Gesundheitsförderung handelt es sich um eine Förderung, die gezielt die Gesundheit aller Mitarbeiter im Betrieb nachhaltig fördern soll. Deshalb ist die Auswahl an Leistungen sehr eingeschränkt. Dazu gehören zum Beispiel:

Damit Du verstehen kannst, warum die steuerliche Einteilung einer Massage so schwierig ist, sollten wir zunächst den Unterschied zwischen Sachbezug und Gesundheitsförderung herausarbeiten.

Eins hat beides als Leistung des Arbeitgebers gemeinsam: Auf das ganze Jahr gesehen dürfen 600 Euro für die Gesundheitsförderung und den Sachbezug jeweils ausgegeben werden. Der Sachbezug wird jedoch monatlich abgerechnet, sodass maximal 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter steuerfrei ausgegeben werden dürfen.

Bei der Gesundheitsförderung handelt es sich um eine Förderung, die gezielt die Gesundheit aller Mitarbeiter im Betrieb nachhaltig fördern soll. Deshalb ist die Auswahl an Leistungen sehr eingeschränkt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Gesundheitskurse wie Rückenschule oder Yoga
  • Firmeninterne Sport- und Fitnessangebote
  • Maßnahmen zur Stress- und Burnout-Prävention
  • Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
  • Gesundheitschecks und Vorsorgeuntersuchungen
  • Betriebliche Suchtprävention
Gesundheitsförderung Massage für Mitarbeiter

Du musst bei der Finanzierung dieser Angebote aber auch hier vorsichtig sein. Spezifische steuerliche Bestimmungen und Bedingungen können je nach individueller Situation und den Vorschriften der Finanzbehörden variieren. 

Hier ein Beispiel: Wenn Du ein firmeninternes Fitnessstudio anbietest, kann das eventuell als Gesundheitsförderung bewertet werden. Übernimmst Du jedoch die Beiträge für ein externes Fitnessstudio, so wird dieses als Sachbezug eingestuft. Gleiches gilt auch für Vereine. Firmenintern ist dies eine Gesundheitsförderung, die Zusammenarbeit mit einem externen Verein wiederum ein Sachbezug.

Für die Gesundheitsförderung vom Arbeitgeber für die Massage verhält es sich ähnlich. Auch hier begibst Du Dich in eine ähnlichen steuerrechtlichen Grenzbereich. FAIRFAMILY zeigt Dir, was Du beachten musst und hat sogar eine passende Lösung, mit der Du definitiv auf der sicheren Seite bist.

Gesundheitsförderung – Arbeitgeber und Massage

Darf die betriebliche Gesundheitsförderung vom Arbeitgeber für Massagen eingesetzt werden? Nach dem deutschen Gesetz wird eine Massage rechtlich als manuelle, mechanische oder physische Behandlung des Körpers definiert. Sie soll Beschwerden lindern und die Rehabilitation fördern.

Hier versteckt sich gleich die erste Vorschrift, wann bei der Gesundheitsförderung vom Arbeitgeber eine Massage vor dem Recht anerkannt wird. Sie muss dem Erhalt oder der Wiederherstellung der Gesundheit der Mitarbeiter dienen.

Wenn Deine Mitarbeiter aufgrund der Ausübung ihres Berufes körperlichen Belastungen bzw. einer berufsbedingten Beeinträchtigung der Gesundheit ausgesetzt sind, wird Deine Massage von der Gesundheitsförderung gedeckt. Gleiches gilt auch dann, wenn ein einzelner Mitarbeiter aufgrund einer Beeinträchtigung rehabilitiert werden soll.

Eine Massage ist demnach kein Wellness! Richtet sie sich nicht direkt an die Gesundheit des Arbeitnehmers, dient sie der Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und muss sie als Sachbezug abgerechnet werden! Als einfaches Wellness-Benefit liegt sie überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse.

Es spielt aber auch eine Rolle, wer die Massage durchführt. Um bei der Gesundheitsförderung vom Arbeitgeber eine Massage verrechnen zu dürfen, braucht der Masseur eine staatlich anerkannte Ausbildung und Qualifikation. Hat er diese nicht und arbeitet etwa als Heilpraktiker ohne Ausbildung, so entfällt die Massage auch hier der Gesundheitsförderung!

Außerdem spielt es eine Rolle, wie viel die Massage kostet. Liegen die Preise nicht in einem angemessenen Rahmen, so kann auch hier die Gesundheitsförderung aberkannt werden.

Wie genau die gesetzlichen Regelungen für die Gesundheitsförderung vom Arbeitgeber für eine Massage aussehen, kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Du solltest Dir daher die Beratung eines Experten suchen, wenn Du Dir nicht sicher bist. FAIRFAMILY kennt sich mit diesem Thema sehr gut aus und kann Dich unterstützen.

Dein kostenfreies Erstgespräch

Massage als Sachbezug abrechnen?

Massage als Sachbezug abrechnen?

Auf den ersten Blick wirkt es sicherer, auf die Gesundheitsförderung als Arbeitgeber für eine Massage zu verzichten und diese als Sachbezug abzurechnen. Doch auch hier aufgepasst, denn hier gibt es Fehlerquellen, die nicht offensichtlich sind!

Zunächst einmal darf die Massage als Sachbezug nicht mehr als 50 Euro im Monat kosten. Andernfalls überschreitet sie die steuerfreie Grenze. Gibt es in Deinem Betrieb bereits weitere Sachbezüge, fällt das Budget für eine Massage noch geringer aus. Möglicherweise reicht es dann nicht mehr, um überhaupt eine einzige Massage damit abrechnen zu können.

Und auch in der Abrechnung kann es schnell zu Fehlern kommen. Um vor dem Gesetz eine Massage für Mitarbeiter absetzbar zu machen, muss diese als Sachbezug vom betriebseigenen Gesundheitsmanagement organisiert werden. Reicht ein Mitarbeiter etwa die Rechnung im Anschluss an die Behandlung beim Arbeitgeber ein, so wird diese als eine steuer- und beitragspflichtige Geldleistung eingestuft.

Auch ein Sachbezug kann sich als schwierig herausstellen, wenn man auf die Gesundheitsförderung für Arbeitgeber für eine Massage verzichtet. Doch wie solltest Du dann am besten Deinen Mitarbeitern eine Massage als Mitarbeiter-Benefit bieten? Gibt es da vielleicht eine bessere Lösung.

Gesundheitsförderung Massage Teambild

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Viel mehr als eine Massage

FAIRFAMILY hat hier eine andere Idee, wie Du Deinen Mitarbeitern eine Massage anbieten kannst. Vielleicht kannst Du dieses Benefit anders abrechnen. Du wählst nicht den direkten Sachbezug oder die Gesundheitsförderung als Arbeitgeber für die Massage.

Wie wäre es denn, wenn sich die Massage über Dein eigenes Gesundheits-Benefit-System abrechnen ließe? Deine Mitarbeiter verfügen über ihr eigenes Gesundheitsbudget, über das sie frei verfügen können. Dieses Budget können sie unter anderem für Massagen ausgeben. Aber auch noch für weitere Dinge, wie etwa:

Dies sind nur ein paar Beispiele. Deine Belegschaft kann über das Gesundheits-Benefit-System aus über 300 Leistungen wählen. Diese müssen nicht einmal als Maßnahmen überwiegend im betrieblichen Interesse liegen.

Für gerade einmal 30 Euro im Monat und pro Mitarbeiter kannst Du jedem über 1.000 Euro an Netto-Mehrwerten bieten. Wie das gelingt? Ganz einfach: Das Gesundheits-Benefit-System wird nicht nur als steuerfreie Maßnahmen des Arbeitgebers für Mitarbeiter angesehen, sondern sogar noch vom Staat gefördert!

Das Gesundheits-Benefit-System bietet Dir ein Alleinstellungsmerkmal vor anderen Arbeitgebern. Mit so etwas, wirst Du zum Top-Arbeitgeber in Deiner Region. Deine Mitarbeiter können frei wählen, ob sie eine Massage wünschen oder je nach Bedarf von einem anderen Angebot Gebrauch machen möchten.

FAIRFAMILY berät Dich gerne dabei, die für Dich beste Lösung zu finden. Unsere Experten unterstützen Dich dabei, für Deinen Betrieb ein einzigartiges und individuelles Gesundheits-Benefit-System einzurichten. Melde Dich noch heute bei uns und vereinbare einen Termin für eine kostenlose Potenzialanalyse. Wir freuen uns auf Dich!