Was ist eine betriebliche Gesundheitsförderung?
Eine betriebliche Gesundheitsförderung, die steuerfrei ist, hat in Deutschland viele Instrumente. Dazu zählen alle Maßnahmen und Aktivitäten, die darauf abzielen, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter in Unternehmen zu verbessern.
Die betriebliche Gesundheitsförderung hat steuerfrei mehrere Ziele. Es geht darum, die Arbeitsbedingungen und -strukturen im Betrieb gesundheitsförderlich zu gestalten. Nicht nur im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, auch die individuelle Gesundheitskompetenz der Mitarbeiter soll gestärkt werden. Zusätzlich können präventive Maßnahmen zur Förderung der körperlichen und psychischen Gesundheit mit ihr am Arbeitsplatz umgesetzt werden.
Es gibt zahlreiche Methoden und Wege, um dies zu erreichen. Ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) sollte daher folgende Dinge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz anbieten:
- Informationen zu einer gesunden Ernährung
- Förderung von Bewegung
- Angebote zur Stressbewältigung und von psychischen Belastungen
- Prävention von Sucht
- ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Verringerung körperlicher Belastungen
- Sportangebote und Gesundheitskurse
Das Ziel der betrieblichen Gesundheitsförderung ist es, die Gesundheit der Arbeitnehmer langfristig zu erhalten. Es geht darum, mit einer individuellen, verhaltensbezogenen Prävention Gefahren vorwegzugreifen. Mit ihr sollen Krankheiten vorgebeugt, das Wohlbefinden sowie die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz verbessert werden. Der Ausbau von gesundheitsförderlichen Strukturen und Prozessen gehört mit zu den Säulen den BGM.
Unternehmen können in Deutschland verschiedene gesetzliche Bedingungen und Fördermöglichkeiten nutzen, um betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei zu implementieren. Festgelegt werden sie etwa durch das Einkommenssteuergesetz.
Der § 3 Nr. 34 EStG gibt etwa vor, dass Leistungsangebote einer betrieblichen Gesundheitsförderung nur steuerfrei sind, wenn sie zertifiziert wurden. Eine anerkannte Zertifizierung kann zum Beispiel durch den GKV Spitzenverband oder die Zentrale Prüfstelle für Prävention erfolgen. Eine Ausnahme bilden eigenbetriebliche Angebote, die den Vorgaben des Leitfadens Prävention entsprechen. Auch hier können Kosten für die betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei abgerechnet werden.
Neben dem betrieblichen Gesundheitsmanagement gibt es das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), welches dies leisten kann. Wie jedoch die genauen Regelungen aussehen, kann, was die betriebliche Gesundheitsförderung angeht, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.