Die betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei sinnvoll?
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Lassen sich Mitarbeiter-Benefits über die betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei abrechnen? Wie bereits der Name sagt, lassen sich nur bestimmte Leistungen des Arbeitgebers steuer- und beitragsfrei anrechnen, welche die Gesundheit Deiner Mitarbeiter fördern sollen. Doch was fällt eigentlich unter diese Art der Förderung zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes im Betrieb?
Was genau über die betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei abgerechnet werden darf, ist sehr begrenzt. Bereits eine Massage kann eine komplizierte Grauzone darstellen. Die Gefahr, einen Fehler bei der Anrechnung der Leistungen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit der Anforderungen zu machen, ist sehr groß. Wenn dies nicht gelingt, werden die Gesundheitsleistungen zu einem steuer- und beitragspflichtigen Geldgeschenk des Arbeitgebers. Jetzt handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, der zu 100 Prozent versteuert werden muss.
FAIRFAMILY möchte Dir dabei helfen, dass Du alles richtig machst, wenn Du die Gesundheit Deiner Mitarbeiter nachhaltig fördern möchtest. Wir zeigen Dir, was eine betriebliche Gesundheitsförderung ist und wie sie sich von anderen steuerfreien Mitarbeiter-Benefits unterscheidet.
Was ist eine betriebliche Gesundheitsförderung?
Eine betriebliche Gesundheitsförderung, die steuerfrei ist, hat in Deutschland viele Instrumente. Dazu zählen alle Maßnahmen und Aktivitäten, die darauf abzielen, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter in Unternehmen zu verbessern.
Die betriebliche Gesundheitsförderung hat steuerfrei mehrere Ziele. Es geht darum, die Arbeitsbedingungen und -strukturen im Betrieb gesundheitsförderlich zu gestalten. Nicht nur im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, auch die individuelle Gesundheitskompetenz der Mitarbeiter soll gestärkt werden. Zusätzlich können präventive Maßnahmen zur Förderung der körperlichen und psychischen Gesundheit mit ihr am Arbeitsplatz umgesetzt werden.
Es gibt zahlreiche Methoden und Wege, um dies zu erreichen. Ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) sollte daher folgende Dinge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz anbieten:
- Informationen zu einer gesunden Ernährung
- Förderung von Bewegung
- Angebote zur Stressbewältigung und von psychischen Belastungen
- Prävention von Sucht
- ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Verringerung körperlicher Belastungen
- Sportangebote und Gesundheitskurse
Das Ziel der betrieblichen Gesundheitsförderung ist es, die Gesundheit der Arbeitnehmer langfristig zu erhalten. Es geht darum, mit einer individuellen, verhaltensbezogenen Prävention Gefahren vorwegzugreifen. Mit ihr sollen Krankheiten vorgebeugt, das Wohlbefinden sowie die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz verbessert werden. Der Ausbau von gesundheitsförderlichen Strukturen und Prozessen gehört mit zu den Säulen den BGM.
Unternehmen können in Deutschland verschiedene gesetzliche Bedingungen und Fördermöglichkeiten nutzen, um betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei zu implementieren. Festgelegt werden sie etwa durch das Einkommenssteuergesetz.
Der § 3 Nr. 34 EStG gibt etwa vor, dass Leistungsangebote einer betrieblichen Gesundheitsförderung nur steuerfrei sind, wenn sie zertifiziert wurden. Eine anerkannte Zertifizierung kann zum Beispiel durch den GKV Spitzenverband oder die Zentrale Prüfstelle für Prävention erfolgen. Eine Ausnahme bilden eigenbetriebliche Angebote, die den Vorgaben des Leitfadens Prävention entsprechen. Auch hier können Kosten für die betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei abgerechnet werden.
Neben dem betrieblichen Gesundheitsmanagement gibt es das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), welches dies leisten kann. Wie jedoch die genauen Regelungen aussehen, kann, was die betriebliche Gesundheitsförderung angeht, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
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Unterschied zum Sachbezug
Die betriebliche Gesundheitsförderung soll steuerfrei Anreize für geeignete Maßnahmen zur Förderung des betrieblichen Gesundheitswesens bieten. Es handelt sich um ein Werkzeug, mit dem eine betriebsinterne Gesundheitsförderung aufgebaut werden soll. Angebote von externen Dienstleistern gehören nicht dazu! Erfolgt der Ausbau nicht überwiegend im betrieblichen Interesse, bleibt die betriebliche Gesundheitsförderung nicht steuerfrei. Dein Angebot wird jetzt vom Finanzamt wie ein herkömmliches Mitarbeiter-Benefit behandelt.
Eine Alternative kann so aussehen: Du kannst zum Beispiel in Deinem Betrieb ein Sportprogramm für Deine Mitarbeiter anbieten. Doch Du kannst Deine Arbeitnehmer nicht in einem Sportverein anmelden und ihnen im Zuge der Gesundheitsförderung schon gar nicht das Fitnessstudio bezahlen. Hierbei handelt es sich um Sachbezüge. Diese können zwar zu einem gewissen Grad auch steuer- und beitragsfrei abgerechnet werden, sind aus rechtlicher Sicht aber anders zu behandeln.
Bei einer betrieblichen Gesundheitsförderung steht ein abgabenfreies Jahresbudget in Höhevon 600 Euro pro Mitarbeiter zur Verfügung, das steuer- und beitragsfrei ausgewiesen ist. Auch beim Sachbezug können auf das ganze Jahr gerechnet 600 Euro steuerfrei berechnet werden. Beim Sachbezug handelt es sich aber um ein Monatsbudget, das 50 Euro niemals überschreiten darf. (Stand: 2023)
Werden bei der betrieblichen Gesundheitsförderung und beim Sachbezug die Grenzwerte überschritten, so gelten sie als eine Geldleistung bzw. geldwerten Vorteil des Arbeitgebers. Das heißt, sie sind komplett steuer- und beitragspflichtig, ohne mit der Gesundheitsförderung oder dem Sachbezug verrechnet werden zu dürfen.
Sachbezüge sind im Übrigen nicht an Gesundheitsleistungen gebunden. Sie können auch als Tankgutschein, Essensgutschein oder einfache Sachbezugskarte vom Arbeitgeber ausgewiesen werden. Die 50 Euro im Monat pro Mitarbeiter dürfen aber hier niemals überschritten oder unter der Belegschaft aufgeteilt werden.
Eine bessere Chance für mehr Gesundheit
Besser als die betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei in Anspruch zu nehmen ist es vielleicht, ein eigenes Gesundheits-Benefit-System einzurichten. Das Problem an der betrieblichen Gesundheitsförderung ist, dass sie das Angebot für Deine Mitarbeiter extrem einschränkt. Zwar fallen auf sie keine Steuern an, dennoch verursacht es für Dich weitere Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
Die Angebote müssen nicht nur durch das eigene betriebliche Gesundheitsmanagement organisiert sein. Damit die betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei sein kann, muss Dein Angebot auch staatlichen Regelungen entsprechen. Ein einfacher Heilpraktiker, lässt sich zum Beispiel über die betriebliche Gesundheitsförderung nicht steuerfrei abrechnen. Selbst ein Masseur braucht eine staatlich anerkannte Ausbildung oder Qualifikation zur Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Bei einem Gesundheits-Benefit-System können Deine Mitarbeiter die Leistungen ihren Bedürfnissen anpassen. Dies funktioniert mit einem eigenen Gesundheitsbudget, über das Deine Mitarbeiter frei verfügen können. Selbst direkte Angehörige dürfen das Budget mit nutzen. Es können damit Leistungen in Anspruch genommen werden wie zum Beispiel:
- Gesundheitscoachings
- Zahnbehandlungen und Zahnersatz
- Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
- Facharzttermin innerhalb weniger Tage
- Heilpraktiker-Behandlungen und Massagen
- Übernahme von Eigenbeiträgen für Arzneimittel u. Sehhilfen
Dein eigenes Benefit-System
FAIRFAMILY bietet Dir die Chance, aus über 300 Leistungen Dein eigenes, einzigartigesGesundheits-Benefit-System zu schaffen. Alles wird ganz individuell auf Deinen Betrieb zugeschnitten.
Die Auswahl an Leistungen geht weit über das hinaus, was Du bei einer betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei in Deinem Betrieb anbieten darfst. Auch ein kompetenter Heilpraktiker, der keine staatlich anerkannte Ausbildung besitzt, darf im Rahmen des Gesundheits-Benefit-Systems Deine Angestellten betreuen.
Außerdem können Deine Mitarbeiter auch außerhalb des betrieblichen Gesundheitsmanagements Leistungen in Anspruch nehmen. Mit dem Gesundheits-Benefit-System kannst Du die Gesundheit Deiner Mitarbeiter nachhaltig fördern. Zugleich verbesserst Du ihre Work-Life-Balance und kannst den Krankenstand nachhaltig senken.
Lass Dich von uns beraten
Doch auch, wenn das Gesundheits-Benefit-System außerhalb der direkten betrieblichen Gesundheitsförderung, die steuerfrei ist, liegt, bekommst Du es vom Staat mitfinanziert. Durch die Förderungen kannst Du für gerade einmal 30 Euro im Monat und pro Mitarbeiter über 1.000 Euro an Netto-Mehrwerten generieren.
Deine Mitarbeiter wählen aus Deinem Gesundheits-Benefit-System aus, was sie für ihre Bedürfnisse benötigen. Außerdem kannst Du mit einem Gesundheits-Benefit-System die Mehrwerte im Vergleich mit der betrieblichen Gesundheitsförderung nahezu verdoppeln.
Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du Dich gerne in einem kostenlosen Erstgespräch an unsere Experten wenden. Wir unterstützen Dich dabei, Dein einzigartiges Gesundheits-Benefit-System zu entwickeln und zum Top-Arbeitgeber Deiner Region zu werden!
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