Ist Workation das Home Office
der Zukunft?

Vielleicht hast Du den Begriff “Workation” ja bereits einmal gehört. Bei der Workation-Definition handelt
es sich um eine Kombination der englischen Wörter “
Work” (Arbeit) und “Vacation” (Urlaub).
Doch sind Arbeit und Urlaub nicht zwei ganz verschiedene Paar Schuhe, die eigentlich exakt voneinander getrennt sind?

Im Prinzip ist Workation nichts anderes als die Remote Arbeit bzw. Remote Work aus dem Home Office. Der Unterschied liegt allerdings darin, dass man gar nicht von Zuhause aus arbeitet. Oft findet die Arbeit vom Ausland – auch außerhalb der EU – ausgehend statt.

Wer seine Workation genießt, arbeitet vielleicht von einem Hotelzimmer mit Meerblick aus. Möglicherweise besitzt er sogar ein eigenes Ferienhaus und arbeitet von dort aus.

Workation hört sich zunächst nach einem ganz attraktiven Angebot an. Doch ist es das wirklich? Was haben Deine Mitarbeiter und vor allem, was hast Du als Arbeitgeber davon? FAIRFAMILY möchte mit Dir einen Blick darauf werfen, was das Home Office aus dem Urlaubsort ausmacht.

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Wer darf Workation machen?

Im Prinzip darf jeder Workation machen, dem es der Arbeitgeber zugesteht. Bei der Kombination aus Urlaub und Berufsalltag handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Dem Arbeitnehmer steht nicht wie etwa bei echten Urlaubstagen selbst ein Recht auf Workation zu.

Sicherlich hast Du eine gute Intention, Workation wie etwa ein Mitarbeiter-Benefit zu behandeln. Ein Hintergrundgedanke könnte ja eine Förderung der Work-Life-Balance sein. Doch je nachdem, was Du für ein Unternehmen hast, kann Workation bereits hier zu ersten Konflikten führen.

Zahlreiche Berufe eignen sich bereits weniger zum Home Office, weshalb diese auch von Workation ausgeschlossen werden.

Mitarbeiter, die vor Ort arbeiten müssen, erlaubt man keine Workation. Aber andere Mitarbeiter, die mit zunehmender Digitalisierung ihren Arbeits-Laptop mit ins Ausland nehmen können, dürfen es? Schon hast Du eine Ungleichbehandlung in Deinem Unternehmen. Diese hat wieder einen negativen Einfluss auf die Mitarbeiterzufriedenheit in der gesamten Firma.

Ob und wer überhaupt eine erfolgreiche Workation machen darf, sollte von Dir als Arbeitnehmer gut überlegt sein. Eine rechtliche Einschränkung solltest Du dabei aber nicht aus den Augen verlieren: Die 183-Tage Regelung.

Arbeitnehmer, die 183 Tage und länger aus dem Ausland heraus arbeiten, sind nicht mehr in Deutschland, sondern im Aufenthaltsland steuerpflichtig. Unter Umständen nimmt für Dich die Arbeit bei der Lohnbuchhaltung zu. Gleichzeitig sollten auch Deine Mitarbeiter informiert sein, dass sie woanders ihre Steuern zahlen müssen.

Workation - eine Frau sitzt mit Laptop am Meer

Ist Workation sinnvoll?

Möglicherweise versprichst Du Dir aus dem Zusammenspiel von Arbeit und Urlaub, die Mitarbeiterbindung zu stärken oder den Krankenstand zu senken. Du solltest aber erst darüber nachdenken, eine Workation anzubieten, wenn Du eine Ungleichbehandlung Deiner Mitarbeiter ausschließen kannst. Sonst verfehlt sie diese Ziele gleich bei der Einführung.

Doch selbst dann, wenn jeder in Deinem Unternehmen Workation machen darf, heißt das noch lange nicht, dass er es auch kann. Wer bezahlt eigentlich den Auslandsaufenthalt? Da es keine gesetzliche Verpflichtung für Dich als Arbeitgeber gibt, so etwas anzubieten, gibt es auch keine Verpflichtung, dass Du es bezahlen musst.

Welcher Deiner Mitarbeiter kann sich das überhaupt leisten, Wochen oder gar Monate lang aus einem Hotelzimmer im Urlaubsort zu arbeiten? Ein eigenes Ferienhaus werden auch nur die wenigsten haben.

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So oder so, obwohl Du alle gleich behandelst, behandelst Du sie ungewollt ungleich. Wer es sich nicht leisten kann und zusieht, wie die Kollegen “Work-and-Travel” machen, bekommt vielleicht sogar Wut auf Dich als Arbeitgeber. Warum können es sich die anderen leisten, sie selbst aber nicht? Bezahlst Du sie so viel schlechter, sodass sie nicht auf den Zug der “digitalen Nomaden” (Coworking Spaces) aufspringen können?

Fragen wie diese haben einen katastrophalen Einfluss auf die Zufriedenheit Deiner Mitarbeiter. Ob die Möglichkeit der Workation überhaupt Sinn macht, sollte von Dir also gut überlegt sein!

Workation bietet jedenfalls kein besseres Home Office. Eher umgekehrt, da es Boden für Konflikte bietet. Doch gibt es hier vielleicht eine geeignetere Lösung als die Kombination von den Begriffen Work und Vacation?

Wirkung emotionaler Lohnbestandteile
weitaus größer

Ziele wie die Work-Life-Balance zu verbessern, die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung zu steigern oder den Krankenstand zu senken, lassen sich auf anderem Wege viel besser erreichen. FAIRFAMILY rät Dir hier zu emotionalen Lohnbestandteilen.

Mit emotionalen Lohnbestandteilen stellst Du Dich hinter Deine Arbeitnehmer – und das spüren sie auch. Du sorgst Dich um ihr Wohlergehen und nicht, dass ein paar von ihnen aus dem Urlaubsort arbeiten können.

Zu emotionalen Lohnbestandteilen gehört zum Beispiel ein eigenes Gesundheits-Benefit-System. FAIRFAIMLY bietet Dir ein Angebot aus über 300 Gesundheitsleistungen, aus denen Deine Mitarbeiter frei wählen können.

Dazu zählen Leistungen wie:

  • Gesundheitscoachings
  • Zahnbehandlungen und Zahnersatz
  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Facharzttermin innerhalb weniger Tage
  • Heilpraktiker-Behandlungen und Massagen
  • Übernahme von Eigenbeiträgen für Arzneimittel u. Sehhilfen

Die Angebote können sie über ein eigenes Gesundheitsbudget finanzieren. Du musst als Arbeitgeber lediglich 30 Euro pro Mitarbeiter im Monat investieren, um jedem Einzelnen aus dem Team gemeinsam über 1.000 Euro an Netto-Mehrwerten bieten zu können. Wie das gelingt? Na der Staat fördert Dich bei Deinem Vorhaben!

Vereinbare noch heute mit den Experten von FAIRFAMILY eine kostenlose Potenzialanalyse. In einem Erstgespräch zeigen wir Dir, warum emotionale Lohnbestandteile weitaus wirksamer sind als die Zustimmung zur Workation. Lass Dich von uns unterstützen, um zum Top-Arbeitgeber in Deiner Region zu werden. Wir freuen uns auf Dich!

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter Workation?

Eine Workation ist eine Kombination aus Arbeit und Urlaub und findet meist an einem Urlaubsort im Ausland statt. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihre Arbeitsaufgaben von ihrem persönlichen Urlaubsparadies aus zu erledigen. Sie können außerhalb der Arbeitszeit herkömmlichen Urlaubsaktivitäten nachgehen..

Wie lange kann man Workation machen?

Die Dauer einer Workation-Arbeit kann stark variieren. Sie hängt von den individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab. Der Zeitraum kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten betragen. Wichtig ist die 183-Tage-Regelung: Wer 183 Tage und mehr aus dem Ausland arbeitet, ist dort auch einkommenssteuerpflichtig!

Wer bezahlt Workation?

In der Regel wird das hohe Maß an Kosten für eine Workation vom Arbeitnehmer selbst getragen. Da es sich um eine Kombination aus Work und Urlaub handelt, übernimmt er die üblichen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Reisen. Arbeitgeber zahlen ganz normal das Gehalt weiter, wie auch im Arbeitsvertrag vereinbart. Mehr muss er bei der Workation nicht beachten.