Benefits für Mitarbeiter: Das Geheimnis starker Teams
Viele Unternehmen greifen gerne zur Fortbildung ihrer Mitarbeiter.
Durch die neuen Erkenntnisse ihrer Belegschaft erhoffen sich die Arbeitgeber,
Abläufe zu optimieren und die Produktion zu steigern.
Aber kann für Deine Mitarbeiter eine Weiterbildung ein Mitarbeiter-Benefit sein, wenn Du sie ihnen als Arbeitgeber nicht vorschreibst? Wer ist eigentlich bei der beruflichen Weiterbildung der Mitarbeiter für die Kostenübernahmeverantwortlich? Du oder müssen Deine Mitarbeiter sie selbst tragen? Gibt es vielleicht sogar Förderungen durch den Staat?
FAIRFAMILY möchte Dir zeigen, was eine Weiterbildung für Mitarbeiter genau bedeutet. Wie sind die Antworten auf die vorangegangenen Fragen? Wir klären Dich auf und zeigen Dir, welche Vor- und Nachteile Du als Arbeitgeber davon hast.
Begriffswirrwarr:
Weiterbildung, Fortbildung und Umschulung
Vielleicht wird Dich das jetzt überraschen: Weiterbildung, Fortbildung und Umschulung werden gerne als Synonyme verwendet. Doch bei allen drei Begriffen handelt es sich um komplett verschiedene Angebote.
Die Fortbildung
Die Fortbildung ist nichts anderes als eine Vertiefung der Erkenntnisse für den aktuellen Arbeitsplatz.
Berufe befinden sich stets im Wandel und erfordern ein lebenslanges Lernen. Alte Aufgaben schwinden, doch Deine Angestellten erhalten zugleich auch wieder neue. Gründe dafür sind unter Umständen die Folgen der Digitalisierung.
Eine Fortbildung bereitet im Interesse des Arbeitgebers Mitarbeiter auf ihre neuen Aufgaben vor.
Häufig wird sie vom Arbeitgeber finanziert, da er seine Mitarbeiter zur Teilnahme verpflichtet. Wenn es sich um die Förderung eines bereits ausgeübten Berufes handelt, um diesen zu erhalten, können Beträge vom Arbeitgeber steuerlich abgesetzt werden. Auch eine Förderung per Aufstiegs-BAföG ist möglich. Lohnkosten plus eventuelle Kosten für Unterkunft, Reise und Verpflegung muss der Arbeitgeber aber allein tragen.
Die Umschulung
Die Umschulung ist dafür da, einzelne Mitarbeiter auf neue Berufe vorzubereiten.
Vielleicht wird ein alter Beruf durch einen neuen abgelöst. Dein Betrieb kann unter Umständen einen Mitarbeiter an anderer Stelle besser einsetzen.
Der Arbeitnehmer wird umgeschult, damit sein Arbeitsplatz erhalten bleibt.
Er lernt aber komplett neue Aufgaben kennen, die nicht mehr viel mit seiner früheren Tätigkeit zu tun haben.
In den meisten Fällen findet eine Umschulung nicht betriebsintern statt.
Häufig ist sie eine Maßnahme der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Arbeitssuchende sollen so einen neuen Job finden, der nicht mehr ihrer alten Ausbildung entspricht. Gefördert wird diese Maßnahme dann durch den Bildungsgutschein des Arbeitsamtes.
Die Weiterbildung
Die Weiterbildung ist eine Art Mischung aus Fortbildung und Umschulung, die nicht unbedingt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerfrei erstattet wird. Die Weiterbildung vermittelt in den meisten Fällen komplett neue Erkenntnisse oder Soft Skills. Sie ist deshalb eher wie ein berufsbegleitendes Studium anzusehen. Diese Kenntnisse können sich auf den aktuellen Beruf auswirken, aber auch ganz neue Wege auf der Karriereleiter eröffnen.
Für Mitarbeiter ist die Weiterbildung normalerweise keine Verpflichtung durch den Arbeitgeber. Möchten sie eine Weiterbildung antreten, tragen sie daher die Kosten häufig selbst ohne finanzielle Förderung. Du bist im Übrigen als Arbeitgeber auch nicht dazu verpflichtet, ihnen während der Dauer Lohn zu entrichten. Auch, ob sie dafür eine Freistellung von der Arbeit erhalten, liegt ganz in Deinem Ermessen.
Ist die Mitarbeiter-Weiterbildung ein Benefit?
Im Prinzip kann man für seine Mitarbeiter die Weiterbildung als zusätzliche Leistungsehen. Zumindest dann, wenn sie diese nicht in ihrer Freizeit durchführen. Andernfalls werden Deine Mitarbeiter auf Dich zukommen und um Deine Zusage für eine Weiterbildung bitten.
Wie sehr Du Deine Mitarbeiter zur Weiterbildung finanziell unterstützt, liegt ganz in Deinen Händen. Du bist als Arbeitgeber zu nichts verpflichtet. Doch die Kosten können hoch ausfallen und Dein Arbeitnehmer muss selbst sehen, wie er sie trägt. Insbesondere dann, wenn Du ihn freistellst und für die Dauer der Weiterbildung kein Gehalt zahlst.
Eine Förderung einer Weiterbildung für Arbeitnehmer gibt es unter Umständen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter über den Bildungsgutschein. Jedoch können nur Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer diese unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen.
Zusage zur Freistellung und finanzielle Unterstützung können für Deine Mitarbeiter die Weiterbildung schon zu einem Benefit machen. Doch Vorsicht: Findet die Weiterbildung oder Umschulung nicht im eigenbetrieblichen Interesse bzw. zur Erhaltung von Jobs statt, so wird sie als Geschenk gesehen. Die Mitarbeiter-Weiterbildung wird dann zu 100 Prozent steuerpflichtig! Auch dann, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt.
Vor dem Gesetz kein Mitarbeiter-Benefit
Da eine arbeitgeberfinanzierte Mitarbeiter-Weiterbildung in den meisten Fällen steuerlich als Geschenk zum Lohn und nicht als Benefit angesehen wird, sollte eine Förderung gut überlegt sein. Du solltest Dir aber auch als Arbeitgeber darüber Gedanken machen, ob sie überhaupt Sinn macht. Natürlich ist Bildung nie etwas Schlechtes. Doch anders als eine Fortbildung wird das Personal hier nicht nur auf neue Aufgaben in ihrem Beruf vorbereitet.
Wie bereits beschrieben, eröffnet die Mitarbeiter-Weiterbildung völlig neue Wege auf der Karriereleiter.
Je nach Thematik der angebotenen Weiterbildung solltest Du Dich fragen, ob die neuen Sprossen der Karriereleiter in Deinem Unternehmen zu finden sind.
Sind sie das nicht, wirkt sich die Mitarbeiter-Weiterbildung eventuell sogar negativ auf die Mitarbeiterbindung aus! Vielleicht möchte der Mitarbeiter die neuen Kenntnisse bei der Konkurrenz anwenden, weil er bei Dir keine Gelegenheit dafür findet. So kann sich Mitarbeiter-Weiterbildung tatsächlich schlecht auf die Mitarbeiterbindung im eigenen Unternehmen auswirken.
Besser als eine Mitarbeiter-Weiterbildung
Braucht es denn wirklich eine Mitarbeiter-Weiterbildung als Benefit? Vielleicht hat FAIRFAMILY für Dich eine bessere Lösung parat, um die Mitarbeiterbindung zu stärken. Hast Du schon mal über ein eigenes Gesundheits-Benefit-System nachgedacht?
Mit einem Gesundheits-Benefit-System kannst Du Deinen Mitarbeitern über 300 Gesundheitsleistungen zur Verfügung stellen. Mithilfe eines Gesundheitsbudgets können sie selbst wählen, welche sie davon benötigen. Dazu zählen Leistungen, die häufig nur private Krankenkassen anbieten. Hier ein paar Beispiele:
- Gesundheitscoachings
- Zahnbehandlungen und Zahnersatz
- Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
- Facharzttermin innerhalb weniger Tage
- Heilpraktiker-Behandlungen und Massagen
- Übernahme von Eigenbeiträgen für Arzneimittel u. Sehhilfen
Für gerade einmal 30 Euro im Monat und pro Mitarbeiter kannst Du für jeden über 1.000 Euro an Netto-Mehrwerten herausholen. Das ganze System wird nämlich vom Staat gefördert!
Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du Dich gerne an unsere Experten wenden. FAIRFAMILY bietet Dir auch eine kostenlosen Potenzialanalyse an, wenn Du diese wünschst. Wir zeigen Dir, wie Du Dein eigenes Gesundheits-Benefit-System in Deinem Betrieb integrierst und zum Top-Arbeitgeber Deiner Region wirst!