Kooperationspartnervertrag FAIRFAMILY

 

Präambel

FAIRFAMILY hat das Gesundheits-Benefit-Konzept entwickelt und stellt dieses geschützte Konzept ausgewählten Vertragspartnern als Dienstleistungskonzept zur Verfügung. Dieses ermöglicht es dem Vertragspartner, erfolgreich in der Ansprache und Gewinnung interessanter Kontakte zu sein.

§ 1 – Inhalt der Kooperation

  1. FAIRFAMILY stellt dem Vertragspartner die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen kostenfrei in elektronischer Form zur Verfügung. Der Tippgeber führt dem Auftraggeber, Kontaktdaten potentieller Interessenten bzw. Kunden mit deren Einverständnis zu. Diese Namensbenennung erfolgt ohne eine vorherige Beratungsleistung seitens des Tippgebers in irgendwelchen Versicherungs- bzw. Finanzangelegenheiten. Sie beschränkt sich ausschließlich auf die Übermittlung der Kontaktdaten derjenigen Kunden, die ausdrücklich damit einverstanden sind.
  1. Der Vertragspartner wird sich hinsichtlich einer qualifizierten Zusammenarbeit an den zwischen den Parteien besprochenen Grundzügen für eine ordnungsgemäße organisatorische Abwicklung der Geschäftsprozesse orientieren. Diese werden im Einzelfall durch FAIRFAMILY definiert und dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt.
  1. Die Vermittlung darf bundesweit erfolgen, es besteht grundsätzlich kein Gebietsschutz gegenüber anderen Vertragspartnern von FAIRFAMILY. Unter der Voraussetzung einer nachweisbaren und aussichtsreichen Aktivität kann der Vertragspartner jedoch einen Vermittlungsschutz von bis zu 9 Monaten für bestimmte Unternehmen beantragen. Der Vertragspartner verpflichtet sich im Gegenzug, den Vermittlungsschutz anderer Vertragspartner zu wahren und mit derart geschützten Unternehmen nicht in Kontakt zu treten. Der Vermittlungsschutz wird bei Konflikten demjenigen Vertragspartner eingeräumt, der den Erstkontakt mit dem potenziellen Kunden begründet hat und einen entsprechenden Nachweis über die erbrachten Aktivitäten und die möglichen Erfolgsaussichten erbringt.
  1. Grundlage für eine Zuordnung des jeweiligen Kontakts für den Vertragspartner ist ausschließlich der Eintrag über die elektronische Erfassung mittels des bereit gestellten Empfehlungslinks. Wird dieser für die Benennung des Kontaktes nicht genutzt, so resultiert hieraus auch kein Kundenschutz.

§ 2 – Rechte und Pflichten der Parteien

  1. Der Vertragspartner ist weder berechtigt noch verpflichtet, im Namen von FAIRFAMILY unmittelbar und mittelbar Verträge abzuschließen oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben bzw. Dienstleistungen der FAIRFAMILY zu vermitteln. Gleiches gilt für das Inkasso. Seine Tätigkeit beschränkt sich ausschließlich auf die Übermittlung der Kontaktdaten derjenigen Interessenten bzw. Kunden, die ausdrücklich damit einverstanden sind.
  1. Alle dem Vertragspartner überlassenen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht umfasst insbesondere Strategie, Ausrichtung, Erscheinungsbild, Namen, Logos und alle hiermit verbundenen Darstellungsformen und Formulare, Dokumente und publizierte Informationen. Es ist ihm untersagt, die ihm überlassene Nutzung sowie hieraus abgeleitete Produkte zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder herzustellen. Gleichsam ist ihm jede nicht ausdrücklich genehmigte Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe oder Änderung der Marken untersagt. Ausgeschlossen wird ferner eine Veröffentlichung in jeder Form von sozialen Medien oder Netzwerken. Beispielhaft gelten dafür Youtube, Facebook, Xing oder ähnliche Formate.
  1. Der Tippgeber hat die maßgeblichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Er muss insbesondere über alle betrieblichen und geschäftlichen Daten, über die dieser im Rahmen seiner Tätigkeit Kenntnis erlangt, Stillschweigen bewahren.
  2. Zudem sind vertrauliche Daten, Informationen und Unterlagen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit erhält, so zu schützen, dass unbefugte Dritte keine Einsicht nehmen bzw. keinen Zugriff darauf haben können. Diese Pflichten sind auch nach Beendigung dieser Vereinbarung einzuhalten. Der Tippgeber hat sich von potenziellen Kunden stets eine Einverständniserklärung zur Weitergabe von dessen personenbezogenen mündlich geben zu lassen.

§ 3 – Vergütung

  1. Die Vergütung für die Vermittlungsleistungen des Vertragspartners erfolgt ausschließlich auf Provisionsbasis. Bei der zu zahlenden Provision handelt es sich um eine reine Tippgeber-Provision für die Herstellung des Kontaktes. Deren Höhe richtet sich nach der als Anlage 1 beigefügten Tabelle, für den durch den Vertragspartner vermittelten Kontakt.
  2. Von einem vermittelten Kontakt ist dann auszugehen, wenn dieser aktiv durch den Tippgeber angesprochen und über den Empfehlungslink die entsprechende Registrierung erfolgte.
  3. Zu den Provisionen erhält der Vertragspartner die darauf entfallende Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, soweit er sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften berechnen muss.
  4. Für alle Geschäfte gilt, dass der Anspruch auf Provision von der Zahlung durch den Kunden bzw. die Partnergesellschaft abhängig ist. Die Provision wird erst mit Zahlung durch den Kunden fällig.
  5. Der Vertragspartner erhält zum 15. des Folgemonats nach Vertragsbeginn des vermittelten Kunden die Provision ausgestellt.
  6. Der Anspruch auf Provision entfällt, wenn feststeht, dass der betreffende Kunde nicht leistet oder es nicht zur Ausführung des Vertrages kommt. Zur gerichtlichen Geltendmachung und Vollstreckung des Erfüllungsanspruches gegen den Kunden ist FAIRFAMILY nur auf ausdrückliches Verlangen und entsprechender Begründung durch den Vertragspartner verpflichtet.
  7. Haben bei einem Vertragsschluss nachweislich mehrere Beteiligte mitgewirkt oder Anspruch auf Provision, so hat jeder in Bezug auf die Gesamtprovision nur einen der Zahl der Beteiligten entsprechenden Anteilsanspruch in gleicher Höhe. Abweichende Vereinbarungen sind durch die Beteiligten schriftlich zu fassen.
  8. Mit Zahlung der Provision sind alle Ansprüche des Vertragspartners in Bezug auf die Kundenvermittlung abgegolten.

    § 4 – Haftungsausschluss

    FAIRFAMILY haftet gegenüber dem Vertragspartner – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Keine Haftung besteht insbesondere für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder mittelbare oder nicht vorhersehbare Folgeschäden des Vertragspartners oder Dritter.

    § 5 – Schlussbestimmungen

    1. Alle etwaige zwischen den Parteien vor Abschluss dieser Vereinbarung getroffenen Vereinbarungen sind durch Abschluss des vorliegenden Vertrags überholt.
    2. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Ergänzungen oder Vertragsänderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden. Dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform selbst.
    3. Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    4. Örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist der Sitz von FAIRFAMILY.
    5. Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung nichtig sein oder werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck wirtschaftlich am ehesten entspricht.

     

    Anlage 1

    Tippgeber Provisionen

    Die Höhe der Tippgeber Provision hängt davon ab, welches Gesundheits-Budget seitens des Kunden gewählt und vertraglich genutzt wird. Dabei werden folgende einmalige Provisionen gewährt:

    Budget Provision
    Gesundheits-Pakte 10 10,-Euro pro Nutzer/AN
    Gesundheits-Pakte 20 20,-Euro pro Nutzer/AN
    Gesundheits-Pakte 30 30,-Euro pro Nutzer/AN
    Gesundheits-Pakte 35 35,-Euro pro Nutzer/AN
    Gesundheits-Pakte 40 40,-Euro pro Nutzer/AN

    Ergänzend erhält der Tippgeber folgende einmalige Provisionen je gewählter Betreuungsstufe. Der Partner wird automatisch auch an allen Upsell Folgeumsätzen beteiligt.

    Betreuungsstufe Provision
    Leaders Power 1.000 EUR pro Firma
    Business Power 2.500 Euro pro Firma
    Culture Power 5.000 Euro pro Firma

    Die hier aufgeführten Provisionen verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

    Sondervereinbarung:
    Der Tippgeber erhält eine Beteiligung in Höhe von 50% als Overhead auf Berater/Tippgeber die er direkt empfiehlt (1. Empfehlungsebene). Die Namen der Berater sind ebenfalls über den FAIRFAMILY-Empfehlungslink einzutragen. Der Tippgeber unterstützt die FAIRFAMLY dabei, dass der empfohlene Berater/Tippgeber aktiv tätig ist. Diese Sondervereinbarung ist ausschließlich Certified Partnern gestattet. 50% bedeuten:

    Budget Provision
    Gesundheits-Pakte 10 5,-Euro pro Nutzer/AN
    Gesundheits-Pakte 20 10,-Euro pro Nutzer/AN
    Gesundheits-Pakte 30 15,-Euro pro Nutzer/AN
    Gesundheits-Pakte 35 17,5,-Euro pro Nutzer/AN
    Gesundheits-Pakte 40 20,-Euro pro Nutzer/AN

    Die entsprechende Beteiligung wird an das Konto ausgezahlt, welches in einem gesonderten Formular zur Provisionsauszahlung abgefragt wird.